Beiträge von LaLü

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    Die Anleitung steht in Beitrag 3 dieses Threads:

    "Falls danach die Motorkontrolleuchte leuchtet bei gedrückter SET Taste die Zündung einschalten, das löscht den Fehlercode. Die ECU hat den Ausbau anscheinend bemerkt, vielleicht hätte ich auch besser vorher die Batterie abklemmen sollen."

    Hat bei meiner CRF funktioniert 👍🏻

    "Pflegeanleitung:

    Um die Funktion und Ästhetik zu gewährleisten sind diese 3 einfachen Regeln zu beachten:

    - Reinigen und Nachschmieren der Kette: nach der Motorradwäsche, nach einer Fahrt bei Nässe und/ oder bei salziger bzw staubiger Umgebung, vor der Einlagerung des Motorrads am Ende der Saison (Winter)

    - mindestens einmal pro Jahr die Kette nachschmieren

    - Kettenspannung alle 3.000 Km überprüfen"

    Quelle: https://www.louis.de/artikel/antrie…chloss/10017600

    Das hört sich für mich nach allem Anderem an, als nach wartungsfrei!

    Für eine Enduro sowieso eher so semi.

    Auch auf die Gefahr hin, wieder gescholten zu werden...

    Aber warum gibt man Geld dafür aus, dass man für div. Produkte (Ketten/-räder, Lenker, Reifen, Auspuff, etc.) Werbung auf seinem Moped anbringt? Sollte das nicht anders herum sein?

    "Konkurrenzmodell" zur Rieju 500 Aventura... die ja de facto auch aus China stammt... und in D vollmundig angekündigt aber schon lange nicht lieferbar ist.

    Wenn die CF Moto sich auf dem deutschen Markt ebenso ziert, dann wird das auch nichts werden 🤷🏻‍♂️

    Obwohl das Teil keine echte Konkurrenz zur CRF 300 Rally ist, trotzdem ein interessantes Modell mit Potential.

    Ja Glückwunsch zum neuen Moped 💐

    Nach anfänglicher Skepsis habe ich ja auch auf die 300er umgesattlet und jetzt nach den ersten ca. 500 km muss ich sagen... es war doch ein guter Tausch 😉

    Nur den eklatanten Unterschied der Ersatzteilpreise finde ich nicht gerechtfertigt.

    Viel Spaß mit der Rally.

    Na ja, laut NordNordOst und div. Testberichte glänzt der Kenda K270 ja nun nicht gerade durch exorbitante Haltbarkeit. Was bei der bescheidenen Leistung von MD38/44 oder ND16 noch geht, sieht wohl auf leistungsstärkeren Mopeds ganz anders aus.

    Durchschnittliche 5.000 km Laufleistung sollen schon gut sein mit dem Reifen 🤷🏻‍♂️

    Punkt 1 finde ich auch bemerkenswert und kann ich nicht so recht glauben. Der SV war sich auch nicht zu 100 % sicher, da die Regelung ja noch recht neu ist.

    Punkt 2 ist sicherlich in irgendeinem Amtsblatt veröffentlich worden und außerdem bekommst Du es ja bei der Prüforganisation brühwarm um die Ohren gehauen... oder welche Form der Info an den Endverbraucher schwebt Dir vor?

    Punkt 3 wäre hier oben wohl möglich, mit montierten Reifen (VR und HR laut Freigabe) und der Herstellerfreigabe würde der Unterschriftsberechtigte die Anbauabnahme ohne Probefahrt durchführen. Ohne Herstellerfreigabe wäre die Probefahrt fällig, die aber 3 SV grundsätzlich beim Motorrad abgelehnt haben.

    Die WdK Tabelle ist inzwischen vollkommen obsolet, auch mein Argument, dass beide Reifengrößen laut Tabelle die gleiche, alphanumerische Bezeichnung tragen und als 3.00 gelistet und somit nahezu identisch sind, wollte man nicht mehr berücksichtigen. Nur Papier oder Probefahrt zählt und dann ausschließlich mit Fabrikatsbindung.

    Als letzten Trumpf habe ich dann noch versucht zu argumentieren, dass meine 250er ja problemlos von 3.00 - 21 auf 90/90 - 21 umgeschrieben wurde und keine § 19 (2) StVZO Abnahme nötig war und wenn man jetzt quasi von 80/100 auf 3.00 als Entsprechung zurück rechnet und dann die Umschreibung von 3.00 auf 90/90 berücksichtigt, keine Einzelabnahme notwendig sei, führte nur zu einem freundlichen Lächeln und der Erklärung, dass das technisch nachvollziehbar aber gesetzlich nicht mehr umsetzbar sei.

    Zu Punkt 4 kann ich nur sagen, dass mir hier im Norden erklärt wurde, dass es so geht. 2020 als Datum der EZ oder Produktionsdatum des Reifens wäre das entscheidende Jahr für die "Vereinfachungen" in der Möglichkeit den Reifen ohne Eintragung zu fahren oder ohne Einzelabnahme eintragen zu lassen (was jetzt technisch gesehen vollkommener Schwachsinn ist, dass 1. die EZ ja nicht den Motorradtyp bestimmt und 2. sich ja niemand einen 4 Jahre alten Reifen ans Moped klöppelt).

    Ich kann nur die Auskünfte, die ich selbst erhalten habe weitergeben und Übernehme daher keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Aussagen. Wenn sich allerdings soviele SV daran halten wollen, dann wird leider etwas Wahres dran sein :roll:

    Edit: Kleiner Joke am Rande... wenn man nachweisen könnte, dass eine bestimmte Reifengröße nicht mehr verfügbar ist (als willkürliches Beispiel: 3.00 - 21 wäre nicht mehr auf dem Markt) und es läge, wie z.B. bei der CRF 250 L/Rally keine Reifenbindung vor, dann würde man die Umbereifung auf die verfügbare Größe natürlich auf Grundlage z.B. der WdK Tabelle durchführen und keine Reifenbindung eintragen. Vielmehr würde man alle der Größe 3.00 entsprechenden Reifen ohne Anbauabnahme eintragen. Da kommt doch echt der Badearzt!!!

    Dusty Bottoms: Ich wollte auch "nur" 90/90 - 21 ohne Reifenbindung eingetragen bekommen. Wäre, laut Auskunft der verschiedenen SV, bis Mitte Dezember 23 problemlos möglich gewesen, danach nicht mehr, da seitdem andere Regeln gelten.

    Eine Einzelabnahme mit Reifenfabrikatsbindung ist für mich keine Option, insbesondere nicht, falls dann ggf. die originalen Größen ausgetragen werden und somit die Wahlfreiheit bei den Reifen fällt. Schon rein finanzieller Blödsinn, bis Ende 23 knapp 20,- €, danach ab ca. 120,- €! Dann eben weiterhin 80/100 - 21.



    ...
    Abschließend noch eine Frage an den Experten:
    Wenn mir der ganze Wahnsinn eher peripher tangiert und ich weiter mach, was ich mein, was macht die kontrollierende Behörde im o. g. Beispiel? Ordnungswidrigkeit? Fahrzeug Stilllegung? Sofort ins Gefängnis, ohne vorher über Los zu ziehen?
    ...

    Na ja, bei der HU bekämst Du keine Plakette und sonst ist das ein 15,- € Verwarngeld (Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung *) nicht unverzüglich mit.
    § 15 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180 BKat
    ), auch wenn jetzt viele wieder "Erlöschen BE" und Stilllegung schreien... Nein! Zum Erlöschen BE gehört eine konkrete Gefährdung und schon alleine dadurch, dass es bis Ende 23 möglich gewesen wäre, diesen Reifen legal zu fahren, kann keine Gefährdung begründet werden (es sei denn natürlich, der Reifen schleift an der Gabel, etc.). Den Diskussionen im Nord-Süd Gefälle muss man aber ggf. etwas handfestes entgegen bringen. Auf jeden Fall kann einem so eine Kontrolle den Tag versauen, auch wenn man selbst Recht behält.


    C21; Ich glaube auch nicht, dass es in einem Land ohne regelmäßige "technische" Untersuchung überhaupt jemanden stört, dass da 90/90 statt 80/100 auf dem Reifen steht, Hauptsache das passt. Ich wage sogar zu behaupten, dass es in einem Großteil des EU Auslands niemanden überhaupt interessiert, solange es passt und nichts passiert.

    Ich wollte dem Kenda mal eine Chance geben, in den US Foren kommt der ganz gut weg.

    Wenn der auf unserer ja eher bescheiden motorisierten CRF 4-5.000 km hält, dann wäre ich mit dem Preis-/Leistungsverhältnis zufrieden. Die Performance abseits des Asphalts soll ja ganz ordentlich sein.

    Da es den aber nicht in 80/100 - 21 gibt (siehe anderer Fred), wird es tatsächlich eher der Bridgestone als Nachfolger werden.

    Der MT 21 (gibts den in passender Größe?) ist zwar offroad unschlagbar für einen 50:50 Reifen, aber die Lautstärke, speziell des VR, ist doch schon sehr speziell und fordert auf längeren Straßenetappen Nehmerqualitäten.

    Ich hatte dann noch die abstruse Idee, ich besorg mir irgendwoher einen Reifen mit Produkttionsdstum vor 21 mit Freigabe vom Hersteller und klöppel den ans Moped, fahre beim SV vor, belege somit, dass der Reifen passt und lasse denn dann auf dieser Basis eintragen, denn bis Reifen-Bj. 20 gilt ja angeblich noch die Freigabe.

    Antwort: "Das geht nur bei Motorrädern bis EZ 20, ihre ist EZ 21, da würde ich Ihnen dann genau dieses Reifenfabrikat eintragen und auch nur in Verbindung mit dem passenden Hinterreifen. Hört sich komisch an, aber ich sag lieber nichts weiter dazu."

    Das nenne ich einmal Bürokratie 😂😂😂


    Abwarten... Ob sich das so schon überall herum gesprochen hat. Ich werde das Thema Ende des Monats aufgreifen.

    Na ja, das ist ja keine Mundpropaganda, sondern das sind konkrete Handlungsanweisungen an die jeweiligen Prüforganisationen, die behördlich verordnet sind.

    Ich bin gerne mal gespannt auf Deinen Erfolg, aber letztendlich sind diese Auskünfte ja ungefähr deckungsgleich mit Deinen Erkundigungen, oder?

    Kurzes Update:

    Ich hatte einen Anruf eines eintragungswilligen SV mit Unterschriftsberechtigung: "Ja, kein Problem, das trage ich Ihnen ein. Bringen Sie die Freigabe mit und zeigen die montierten Reifen vor, dann passt das".

    Hä? Auf Nachfrage teilte er mir mit, dass er nur noch auf Grundlage der Freigabe eines Herstellers eine Änderung der Reifengröße eintragen könne. Das beinhaltet dann eine Fabrikatsbindung auf exakt diesen Reifen in der laut Freigabe vorgegebenen Kombination aus VR und HR. Eine pauschale Änderung auf Grundlage der WdK Tabelle oder auf Grundlage einer beliebigen Freigabe sei nur bis 12/23 (wie ich schon erfahren hatte) möglich, darauf sei Anfang Februar noch einmal eindringlich hingewiesen worden. Man könne natürlich beliebig viele Kombination eintragen lassen, für die eine Freigabe vorläge, kostet aber jedesmal die Gebühr für eine Einzelabnahme (ab 120,- € aufwärts) und es müssten die jeweiligen Reifen montiert sein.
    Er ließ keinen Zweifel daran, dass er es aus technischer Sicht für Blödsinn hält und diese Regelung zu immensen Kosten führt, aber ihm seien vom Gesetzgeber die Hände gebunden.

    Eine Änderung bzw. Eintragung auf eine Größe/Reifen, für den keine Freigabe vorliegt sei theoretisch möglich, würde aber umfangreiche Fahrversuche erfordern, was er ablehnen würde, da er dann ja sie Verantwortung übernehmen müsste und im Falle eines Falles regresspflichtig wäre (was ich irgendwie auch verstehen kann). Preis wollte er offiziell nicht nennen, aber geschätzt ab 500,- € aufwärts.

    Ob die neue Reifenkombination dann als Alternative oder als Ersatz (mit Streichung der Originalgrößen und Fabrikatsbindung) eingetragen werden darf, war er sich nicht sicher, er tendiere aber, nach aktueller Rechtslage, zu Ersatz.

    Fazit für mich: Ich bleibe bei 80/100 - 21 alles andere ist (finanzieller) Wahnsinn und birgt ggf. nur Nachteile.

    Totaler Irrsinn!!! 🤮