Wobei Reifenfreigaben in D auch keine rechtliche Relevanz mehr haben.
Wenn wir hier einen Reifen eintragen wollen, der nicht im CoC steht müssen wir zu einem Sachverständigen (das sind üblicherweise die, die auch alle 2 Jahre die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung machen) und von dem ein Gutachten bekommen. Dieser Sachverständige bestimmt, was genau er für die Eintragung sehen will. Das kann sehr unterschiedlich sein. Herstellerbescheinigungen über Tragfähigkeit etc wollen eigentlich alle sehen. Außerdem wollen sie den Reifen montiert sehen, um sicher zu stellen, dass der nirgendwo anstreift. Und oftmals ist dann noch ein Nachweis fällig, dass die geänderte Reifendimension den Vorlauf des Tachos nicht unzulässig verändert. Manche wollen dafür einfach selbst eine Runde mit dem Töff und einem angebauten Navi drehen. Andere wollen ein Gutachten von einem Tachodienst sehen. Manche wollen dann auch noch einen Nachweis sehen, dass das ABS (sofern vorhanden) weiter funktioniert. Dieser Nachweis kann beliebig schwierig werden.
Jedenfalls müssen wir mit dem Gutachten von dem Sachverständigen dann zur Zulassungsstelle und die tragen das dann in die Papiere ein.
Ihr habt doch in Ö auch so etwas wie eine Hauptuntersuchung oder? Den Prüfer würde ich als erstes mal fragen. Wenn er es nicht selbst kann/darf sollte er zumindest wissen, wohin du dich wenden kannst.
Hier mal ein Beispiel für so ein Dokument vom Hersteller. Die bekommt man üblicherweise ohne Probleme per Mail direkt vom jeweiligen Hersteller