Wir haben noch ein paar Wochen Zeit um ein bisschen Moped zu fahren, bevor es Winter wird. Wir überlegen gerade etwas TET zu fahren und sind unsicher, ob TET Rumänien oder TET Spanien besser wäre.
Wir hätten gerne noch etwas gutes Wetter, da wir in letzter Zeit nur Regen hatten. Wir werden wie immer fast ausschließlich Wildcampen. In beiden Ländern scheint das Wetter die nächsten Wochen in Ordnung zu sein. Rumänien wäre vermutlich deutlich günstiger. Wildcampen ist wohl in Spanien geduldet, aber in Rumänien, mal abgesehen von den Bären, etwas einfacher. Wir wollen hauptsächlich Offroad fahren und nicht auf geteerten Straßen.
Hat jemand vielleicht eine Entscheidungshilfe?
Beiträge von Tobi
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Du meinst ein 130 Reifen hat da keinen Platz...ich versuche das auszumessen...
Da kannst du nichts ausmessen, da die Reifen völlig unterschiedlich ausfallen.
Du kannst nur den Reifen montieren und schauen ob es reinpasst. -
Das ist sowieso alles reine Willkür, da die Reifen trotz Größenangaben komplett unterschiedlich ausfallen. Als ich den 80/100-21 Vorderreifen vom MFE99 Explorer ausgepackt habe, dachte ich zuerst das ist der Hinterreifen. Daher ist das ganze Eintragungstheater einfach nur eine Frechheit.
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Maylandia
hat glaube ich keiner übel genommen - war ja auch lustig... :D -
Unsere 250er hatten das Gummi-Ritzel, die 300er nicht.
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Ich glaube das hatte er nicht als Scherz gemeint. Auf der alten 250 CRF war das original Ritzel auch mit einem Gummiring "beschichtet" - ungefähr so...
[Blockierte Grafik: https://www.getor.de/media/image/product/237384/md/ritzel-15-zaehne-teilung-520-fuer-kawasaki-er-6f-650-er-6n-650-suzuki-sfv-650.webp]
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Ja, ist von mir bzw. meiner Frau. Sie will das Moped lieber wieder höher haben.
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Hast du eventuell das Kettenschloss bzw. die Vernietung zu fest zusammengedrückt und das Kettenglied ist jetzt steif?
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Jein. Könnte ja sein, dass es unterschiedliche Modelle davon gibt, die von außen nicht als unterschiedlich erkennbar sind oder sowas.
Das Model ist ja eindeutig durch die Herstellernummer gekennzeichnet normalerweise auch unterschiedliche Revisionen. Jetzt könnte man natürlich noch mit Fertigungstoleranzen daherkommen - das könnte aber bei Bauteilen mit ABE genauso vorliegen - ist also kein Argument. Das mit einer nationalen Datenbank würde also schon funktionieren - allerdings dürfte dann natürlich die Verantwortung nicht auf dem Erstabnehmer lasten.
Es wäre Aufgabe des Herstellers, mit einer eindeutigen Kennzeichnung und anständigen Prüfungen nachzuweisen, dass der Tank in Ordnung ist und das dann per ABE oder Einzelgutachten eintragbar zu machen.Nur wegen ein paar über-kleinlichen Schwachköpfen, hauptsächlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz, lohnt es sich für die Hersteller kaum, extra eine teure ABE zu beantragen. Zumal in den Ländern sowieso alle paar Kilometer eine Tankstelle steht und man nicht wirklich offroad fahren darf. Dementsprechend liegt der Hauptkundenkreis für Acerbis Tanks auch sicherlich nicht in diesen Ländern.
Außerdem reden wir über einen lächerlichen Drucktest von 0,3 Bar - das kann ich wahrscheinlich durch reinpusten mit dem Mund erzeugen und würde selbst eine selbstgetöpferte Ton-Karaffe aushalten. Zudem ist der Acerbis Tank offen bzw. direkt mit einem Schlauch entlüftet - da dürfte dementsprechend gar kein Über-Druck entstehen und falls das verstopft sein sollte, wird der Druck auch sicherlich auf deutlich über 0,3 Bar steigen.
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Oha, zum Glück konntet ihr das gleich reparieren. Ist aber eher ungewöhnlich. Wir hatten das nach der 4-fachen Laufleistung noch nicht. Schaut mal nach, ob der Kabelstrang nicht zu straff ist.
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Trotzdem könnte man eine Einzelabnahme eines Bauteils auch ganz einfach anschließend in eine nationale oder Europäische Datenbank eintragen und damit für alle freigeben anstatt jeden eine Einzelabnahme machen zu lassen.
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Wow, gute und ausführliche Antwort vom Zoll. Danke fürs nachfragen und teilenNur ein Hinweis: vielleicht willst du deinen Nachnamen noch aus-xxx-en?
Nachname ist mir Wurschd - ist eh mein angeheirateter ;-)
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Gibt's das auch für die Gabelfedern und die Kartuschen?
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Ich habe mal bei der Zollverwaltung angefragt und folgende Antwort bekommen:
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Sehr geehrte Zollverwaltung,ich würde gerne ein kleines elektronisches Bauteil zwecks einem
Softwareupdate per Postweg in die USA senden.Für dieses kleine Bauteil sieht es nun so aus, als ob man zweimal
Zollgebühren bezahlen müsste.Einmal für die Einfuhr in die USA und wiederum für die Wiedereinfuhr in
die EU. Eigentlich könnte man in diesem Falle von einer Veredelung
sprechen, unter die Option "passive Veredelung" fällt dieses Bauteil
allerdings nicht.Mit allen Zoll- und Versandgebühren würde der Preis über doppelt so
teuer wie das Produkt selbst und ist damit nicht mehr rentabel.Gibt es eine andere Möglichkeit ohne zweimal Einfuhrzoll bezahlen zu müssen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Tobias Maurer
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Sehr geehrter Herr Maurer,das Softwareupdate für das Bauteil wird zollrechtlich als passive Veredelung (pV) bezeichnet. In diesem Verfahren können Waren aus der EU ausgeführt, in einem Drittland be- oder verarbeitet und anschließend wieder in die EU eingeführt werden. Bei der Abgabenerhebung anlässlich der Wiedereinfuhr werden die Abgaben auf Grundlage des Veredelungsentgeltes erhoben.
Die Beantragung einer pV für Waren zu nichtkommerziellen Zwecken ist in Deutschland auch erst im Zeitpunkt der Wiedereinfuhr möglich.
Ausfuhr der Waren
Wert unter 1000,- Euro:
Ihre Sendung kann ohne vorherige Zollformalitäten bei der Post / bei einem Kurierdienst zum Versand aufgegeben werden, sofern der Sendungswert 1.000 Euro nicht übersteigt.
Zur Deklarierung verwenden Sie beim Versand:- bei der Post die Zollinhaltserklärung CN22 (Pakete) oder CN23 (Päckchen)
- bei einem Kurierdienst den jeweiligen Paketschein des Dienstleisters.Deklarieren Sie die Sendung als „Ware zur Reparatur/Bearbeitung“, damit der Empfänger ggf. keine Abgaben im Zielland (USA) entrichten muss.
Wert über 1000,- Euro:
Liegt der Wert der Ware über 1.000,- Euro, muss diese vor der Ausfuhr zur Überführung in die pV mit Zollanmeldung in elektronischer Form bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausfuhrzollstelle angemeldet und vorgeführt werden.
Die Ausfuhranmeldung können Sie eigenständig mit Hilfe der „Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus)“ mit Zugangsvoraussetzungen (EORI-Nummer + Elsterzertifikat) erstellen.Die Zollstelle stellt Ihnen im Rahmen der Ausfuhrabfertigung ein INF 2 ("Veredelungsschein“) aus. Dieser ist bei der späteren Wiedereinfuhr der Einfuhrzollstelle vorzulegen,
Mit der Überlassung der Ausfuhrsendung ins Ausfuhrverfahren durch die Zollstelle erhalten Sie zusätzlich ein Ausfuhrbegleitdokument ABD. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier: http://www.zoll.de> Privatperson >Postsendung, Internetbestellungen> Sendungen in einen Nicht-EU-Staat> VerfahrenSie haben aber auch die Möglichkeit, eine Zollagentur/Spediteur/Zolldeklaranten mit der Erledigung der Zollformalitäten zu beauftragen.
Wiedereinfuhr des Bauteils:
Wird die Ware als Päckchen/Paket übersandt, sollte der Absender die Sendung deutlich als Reparaturware/Ware nach passiver Veredelung kennzeichnen, um eine ordnungsgemäße Abfertigung mit Inanspruchnahme der Vergünstigungen der pV durch die Post/den Kurierdienst zu gewährleisten. Bei einem Rückversand über die nationale Post im Ausland wird die Sendung nach Ankunft in Deutschland zu Ihrem örtlich zuständigen Zollamt weitergeleitet -die Deutsche Post AG wird Sie schriftlich über die Ankunft Ihre Sendung informieren-, bei dem anschließend die Zollförmlichkeiten erfüllt werden können. Für die Erledigung der Zollformalitäten können Sie sich vertreten lassen, z. B. durch eine Zollagentur, einen Spediteur.Möchten Sie sich nicht vertreten lassen, dann gehen Sie wie folgt vor:
Das Bauteil kann von Ihnen vor Ort mittels der Internetzollanmeldung-Einfuhr (IZA) zum zollrechtlich freien Verkehr / Wiedereinfuhr nach pV angemeldet werden.Hinweise zur Erstellung der Zollanmeldung finden Sie hier:
http://www.zoll.de> Fachthemen >Zölle >Zollverfahren > Passive Veredelung >Erledigung VerfahrenDen Link zur Internetzollanmeldung finden Sie hier:
http://www.einfuhr.internetzollanmeldung.deDer Zollanmeldung ist der Veredelungsschein sowie Nachweise über die Höhe der Veredelungskosten beizufügen.
Bei einem Rückversand über private Paketdienste werden die Zollförmlichkeiten gegen eine Dienstleistungsgebühr durch den Paketdienst erledigt. Über die Höhe der Gebühr gibt das beauftragte Beförderungsunternehmen Auskunft.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
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Wie wäre es denn eigentlich mit einer Zollabfertigung mit Passiver Veredelung? https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…elung_node.html
Da hat mich unser lieber Kutter draufgebracht. Damit sollte ja die "Veredelung" bei 550 in den USA deutlich günstiger ausfallen - oder habe ich da einen Denkfehler? -
Sieht schick aus - klasse gemacht!
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So weit reindrücken bis die neuen Beläge eben reinpassen. Da die unterschiedlich dick sind, muss man den Kolben je nach Belag auch unterschiedlich weit zurückdrücken. Nimm einfach die alten Beläge um den Kolben zu schützen und eine Schraubzwinge.
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JT Sprocket ist gut
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Er hat nach einem Original Ritzel gefragt - das sehe ich bei Kleinanzeigen nicht. -
Die kleinen unbedeutend aussehenden Sicherungsbleche nicht vergessen. Sonst fallen/klappen die Beläge einfach nach unten raus und das ist doof...