Moin,auch wenn es immer wieder propagiert wird, für einen Krümmer gibt es keine ABE/BE/Gutachten, denn es braucht keine.
Die Krümmerführung ist frei, lediglich der ESD braucht eine ABE/BE/ Gutachten.
Nur sofern der/ein Kat im Krümmer steckt, dann muss der im Nachrüstteil auch enthalten sein.
Wobei der Krümmer der CRF ab 2017 zwar nicht den Kat, aber die Lambdasonde enthält (bis 2016 saß die im Auslasstrakt des Zylinderkopfes).
Ich erinnere mich, dass so genannte Leistungskrümmer mit deutlich größerem Durchmesser (wie z.B. von EGU für die XT500) damals ausdrücklich ohne Zulassung angeboten wurden. Die genaue Bestimmung dazu kenne ich nicht, aber damals wurde wohl die Aussage gemacht, dass nur vergleichbare Krümmer keine ABE/Gutachten bräuchten -vielleicht wegen der sich sonst ändernden Leistungs- und Geräuschwerte?