Um das mal zu präzisieren, weil es da viele Deutungen gibt:
Bei Motorrädern mit Fabrikatsbindung bleiben Freigaben der Hersteller (also z.B. von Bridgestone) für abweichende Profile weiterhin gültig. Es gab aber in der Vergangenheit Herstellerfreigaben für abweichende Größen. Prominentestes Beispiel sind Motorräder mit Reifen in alten Zollgrößen, z.B. 3.25H19 vorn, 4.00H18 hinten.
Diese Größen bekommt man kaum noch und es gab dann z.B. für den 4.00H18 als Ersatz eine Freigabe für einen gleich breiten 100/80-18H oder einen etwas breiteren 110er.. Diese abweichenden Größen dürfen seit diesem Jahr nicht mehr per Freigabe legalisiert werden, sondern man muss sie eintragen lassen.
Das gilt natürlich auch bei unserer CRF, die keine Fabrikatsbindung hat. Egal, welche Abweichung von der Seriengröße es gibt, ob Breite, Querschnittsverhältnis oder gar Durchmesser, es ist eine Eintragung erforderlich.