Beiträge von Bumm

Das Forum wurde erfolgreich und vollständig migriert und steht ab sofort wieder zur Verfügung. Einige kleinere Arbeiten und Anpassungen stehen noch aus, die Nutzung des Forums ist jedoch bereits uneingeschränkt möglich.

Bereits registrierte Mitglieder können sich wie gewohnt mit Ihrem bisherigen Benutzernamen und Passwort anmelden und das Forum nutzen. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie über die Funktion „Passwort vergessen“ ganz einfach ein neues Passwort anfordern.

    Moin Dusty Bottoms,
    Gratulation zum Umbau. Ich habe ähnliches unternommen. War dann beim TÜV Nord in Mölln
    mit folgendem Ergebnis:

    1) DF2.3 Lenkerhöhung : Verwendungsbereich der ABE 91543 Verwendungsbereich nicht eingehalten
    2) 6.2.6 b Sitz Anzahl unzulässig
    3) DF6.2.6 Sitz Soziusfussrasten und Haltegriffe fehlen

    Mein Kommentar:
    ABE Lenkererhöhung hatte ich dabei
    Fußrasten waren demontiert, da dort Aufnahmepunkte für Fixierung des Gepäcksystems
    Halteriemen von Sitzbank entfernt wegen endurotypischer Sitzpositionsveränderung im Gelände

    Dipl.Ing. (Spezial)-Begutachtung
    Er fand nicht im ABE- Heft die Typenbezeichnung der Voigt Lenkerhöhung
    Sein Vorschlag, nachdem er 67,90 Euro kassiert hatte: Er könnte die Maschine als Einsitzer zulassen, kostet noch mal ca 100Euro
    Meine Reaktion :
    Tschüß und besten Dank für die Korinthenkackerei

    Gestern extra Herstellererklärung für Lenkerhöhung von Fa. Voigt erhalten und heute an den TÜV gesendet

    Beschwerde bei TÜV Nord läuft wegen Punkt 1): Begründung : falsche Beurteilung, da ABE vorhanden, somit ungültiges Zertifikat, heißt Stornierung und Kosten zurück

    Mal sehen , was draus wird

    Übermorgen fahre ich zum richtigen TÜV.

    Beste Grüße
    Bumm