Moin Dusty Bottoms,
Gratulation zum Umbau. Ich habe ähnliches unternommen. War dann beim TÜV Nord in Mölln
mit folgendem Ergebnis:
1) DF2.3 Lenkerhöhung : Verwendungsbereich der ABE 91543 Verwendungsbereich nicht eingehalten
2) 6.2.6 b Sitz Anzahl unzulässig
3) DF6.2.6 Sitz Soziusfussrasten und Haltegriffe fehlen
Mein Kommentar:
ABE Lenkererhöhung hatte ich dabei
Fußrasten waren demontiert, da dort Aufnahmepunkte für Fixierung des Gepäcksystems
Halteriemen von Sitzbank entfernt wegen endurotypischer Sitzpositionsveränderung im Gelände
Dipl.Ing. (Spezial)-Begutachtung
Er fand nicht im ABE- Heft die Typenbezeichnung der Voigt Lenkerhöhung
Sein Vorschlag, nachdem er 67,90 Euro kassiert hatte: Er könnte die Maschine als Einsitzer zulassen, kostet noch mal ca 100Euro
Meine Reaktion :
Tschüß und besten Dank für die Korinthenkackerei
Gestern extra Herstellererklärung für Lenkerhöhung von Fa. Voigt erhalten und heute an den TÜV gesendet
Beschwerde bei TÜV Nord läuft wegen Punkt 1): Begründung : falsche Beurteilung, da ABE vorhanden, somit ungültiges Zertifikat, heißt Stornierung und Kosten zurück
Mal sehen , was draus wird
Übermorgen fahre ich zum richtigen TÜV.
Beste Grüße
Bumm