Nö.bwm hat geschrieben: ↑Dienstag 15. August 2023, 11:13Zoll und Steuer werden auf den Warenwert erhoben, nicht auf den Dienstleistungswert. Warenwert einer gebrauchten ECU ist nicht so ohne weiteres zu bestimmen. Und theoretisch könnte es sogar sein, dass der Warenwert der geflashten ECU niedriger ist, als der der Originalen.
19% Einfuhr-Umsatzsteuer kommen immer drauf und Zoll sind meist 3-6%. Zzgl noch eine Kapitalauslagegebühr des Versenders (z.B. DHL). Rechne pauschal mit 25% auf Warenwert plus Versandkosten. Wenn so eine ECU etwa 500€ Wert ist, macht das also 130€ Zoll und Steuer bei Einfuhr nach Deutschland. Kp wie hoch das in den USA ist, vermutlich in Summe ähnlich. Also 260€ Zoll und Steuer + 2x32€=65€ Versand + 175€ für die Dienstleistung. Ca. 500€ würde ich rechnen
Versand musst du auch in beide Richtungen sehen.
Tante Edith sagt: im anderen Fred war ja eine Antwort des Zolls. Total vergessen.
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Also rechne 25% auf 175€+32€ Versand als Zoll. Ca. 50€ + 2x32€ Versand.
Das gilt allerdings nur, wenn die das bei Versand zu dir auch richtig deklarieren
sh viewtopic.php?f=10&t=1692&start=40#p22563
das Softwareupdate für das Bauteil wird zollrechtlich als passive Veredelung (pV) bezeichnet. In diesem Verfahren können Waren aus der EU ausgeführt, in einem Drittland be- oder verarbeitet und anschließend wieder in die EU eingeführt werden. Bei der Abgabenerhebung anlässlich der Wiedereinfuhr werden die Abgaben auf Grundlage des Veredelungsentgeltes erhoben.