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Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Donnerstag 9. April 2020, 17:02
von LaLü
Danke für die Auskunft, es ist ja auch noch etwas Zeit ;)

Also gibt es bei YSS doch ein Federbein für die MD44 und eins für die MD38, richtig? Habe bisher nur das für die MD38 gefunden.

Wie ist das denn bei Wilbers oder bei Hyperpro?

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 07:39
von Micha
Das Problem bei YSS ist nicht das Federbein selbst, sondern der deutsche Importeur. Im Fall der CB500 (mit Stereofederbeinen) war es zum Beispiel so, dass die ABE für altes (PC26) und neues Modell (PC32) unterschiedliche Federbeine nannte. Eines sollte 350mm lange Federbeine bekommen, das andere 380 mm. Dabei haben beide ab Werk identische, 350 mm lange Federbeine.

Ich hatte den Importeur angerufen und ihm das mitgeteilt, denn ich bin bei der CB500-Technik deutlich besser informiert als bei der CRF. Er hat sich das angehört, ja ja gesagt und -gar nichts gemacht. Sicher ein Jahr lang haben Louis und Co. den Kunden das zu lange 380er Federbein verkauft, obwohl der Importeur wusste, dass es das Falsche ist. Teilweise wurde umgetauscht, teilweise fahren die Leute nun mit einem zu langen Federbein herum.

So etwas ist schade und auch im Fall der CRF kann ich mir gut vorstellen, dass es sich einfach um eine nicht aktuelle ABE handelt, die die MD44 nicht erwähnt. Aber das ist eben nur eine Vermutung, beschwören kann ich das nicht.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 09:30
von Mago
So etwas ist schade und auch im Fall der CRF kann ich mir gut vorstellen, dass es sich einfach um eine nicht aktuelle ABE handelt, die die MD44 nicht erwähnt. Aber das ist eben nur eine Vermutung, beschwören kann ich das nicht.
[/quote]


Wobei ich annehme,dass es die gleichen Abmessungen hat bei beiden Modellen.
Oder?
Gruß Mago

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 11:11
von henning07
Hallo und Frohe Ostern


die Diskussion gabs schon mal

https://forum.nx650.de/viewtopic.php?f= ... 5&start=50

und wenn man heute auf die Wilbers-Seite geht, haben die Federbeine für MD 38 und 44 immer noch dieselbe Bestellnummer, unabhängig vom Baujahr.
Als dürfte YSS 38 in 44 passen.
Habs mir auch mal bestellt.


Gruß Henry

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 11:32
von LaLü
henning07 hat geschrieben:
Freitag 10. April 2020, 11:11
Hallo und Frohe Ostern


die Diskussion gabs schon mal

https://forum.nx650.de/viewtopic.php?f= ... 5&start=50

und wenn man heute auf die Wilbers-Seite geht, haben die Federbeine für MD 38 und 44 immer noch dieselbe Bestellnummer, unabhängig vom Baujahr.
Als dürfte YSS 38 in 44 passen.
Habs mir auch mal bestellt.


Gruß Henry
Danke, mit der Aussage kann ich etwas anfangen.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 11:43
von RedBaron
Passen ist ja die eine Sache. Wenn es dazu aber keine ABE gibt in der das Fahrzeug aufgelistet ist, muss der Umbau eingetragen werden. Ansonsten kann es bei der HU oder Kontrollen mindestens zu Diskussionen kommen.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 11:48
von henning07
ja, kann sein.

ich habe in meiner alten RD 07 ein Wilbers, seit zig Jahren.
Bei keiner HU hat jemand nach der ABE gefragt ;)

Gruß Henry

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 12:51
von xralfx
Hallo,
das ist ja schön wenn es so ist, bei einer genauen Kontrolle ist dann wohl die Betriebserlaubnis erloschen.
Was dann?

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 16:38
von LaLü
xralfx hat geschrieben:
Freitag 10. April 2020, 12:51
Hallo,
das ist ja schön wenn es so ist, bei einer genauen Kontrolle ist dann wohl die Betriebserlaubnis erloschen.
Was dann?
Das stimmt soweit, aber seit Einführung der FZV im Jahr 2007 ist dieser Passus der StVZO nach StVZO keine Ordnungswidrigkeit mehr. Es gibt nur noch eine geringfügige OWI nach FZV dazu.

Im Falle eines Unfalles könnte (!) die Versicherung daran etwas zu bemängeln haben, dann muss die jedoch beweisen, dass das Teil unfallursächlich war. Diesen Beweis kann ich mir aber kaum vorstellen, erst recht, wenn man selbst nachweist, dass andere Hersteller (Wilbers, Hyperpro, etc.) keine Unterschiede zwischen MD38 und MD44 machen.

Ebenso verhält es sich mit einer eventuellen Untersagung der Weiterfahrt wegen dieses Umbaus, das wäre in keinem Fall verhältnismäßig.

Ich gehe sowieso zu 99,9 % davon aus, dass ein solcher Umbau weder bei der HU, noch bei einer Kontrolle, noch im Falle eines Unfalles überhaupt auffällt. ;)

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 17:13
von xralfx
Hallo,
ich spreche nicht von einen Unfall, aber bei einer Kontrolle sind änderungen am Fahrwerk ohne ABE bzw. Eintragung ein erlöschen der Betriebserlaubnis.
Sind evtl. ein Punkt plus ca. 50 Euro plus B.Gebühr.
Und das nur weil ein Hersteller die falschen Papiere beilegt.