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Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 17:29
von Micha
Schlau wäre, den Importeur auf die fehlende ABE anzusprechen.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 17:57
von xralfx
Genau das meine ich doch.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 18:27
von RedBaron
Der Importeur muss die ABE ja beim KBA erweitern lassen. Wenn die Nachfrage nach dem Modell nicht so hoch ist, spart man sich wohl noch die Kosten.

Ob jemand trotzdem damit fährt, weil es technisch durchaus sinnvoll ist und nur die Bürokratie nicht nachkommt, soll jedem selbst überlassen sein. Bei meinem TRW Lenker war die MD44 am Anfang auch nicht aufgeführt, kam ca. ein halbes Jahr später erst rein.

Die höchste Wahrscheinlichkeit das sowas auffällt ist meist bei gezielten Polizeikontrollen bei denen speziell Motorräder kontrolliert werden. Da sind dann geschulte Beamte dabei die sich damit ziemlich genau auskennen.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 19:29
von LaLü
xralfx hat geschrieben:
Freitag 10. April 2020, 17:13
Hallo,
ich spreche nicht von einen Unfall, aber bei einer Kontrolle sind änderungen am Fahrwerk ohne ABE bzw. Eintragung ein erlöschen der Betriebserlaubnis.
Sind evtl. ein Punkt plus ca. 50 Euro plus B.Gebühr.
Und das nur weil ein Hersteller die falschen Papiere beilegt.
Sorry, wenn ich Dir auch da widerspreche, aber der Tatbestand bezieht sich auf § 19, Abs. 5 StVZO welcher wiederum auf die Absätze 2, Satz 2 (eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist) und 3, Satz 2 (kurz gesagt: genehmigte Bauteile, in Bezug auf die Anbringungsart) verweist. Durch den Einbau eines passenden Federbeins (oder anderen Teils) wird kein Verkehrsteilnehmer gefährdet und da insbesondere keine Genehmigung in Form einer BE vorliegt, kann man das Teil quasi auch nicht verkehrt einbauen, denn es gibt ja gerade keine Anbauvorschrift.

Hört sich komisch an, aber Recht und Verkehrsrecht ist ein komplexes Thema. Wer es nachlesen will: Die Tatbestandsnummer ist 319500, die entsprechenden §§ sind §§ 19, Abs. 5, Satz 1 i.V.m. 69a, Abs. 2, Satz 1a StVZO.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 22:02
von Micha
Der Hersteller möchte das Federbein ja verkaufen, warum sollte er da die MD44 nicht mit in die ABE aufnehmen lassen?
Wer sich die Preisunterschiede in Thailand und hier vor Augen hält, wird sehen, dass hier deutlich mehr verlangt wird. Ein Teil davon ist eben der Notwendigkeit geschuldet, eine ABE auszustellen (übrigens in ganz Europa). Das lohnt schon, das Modell ist ja nun schon drei Jahre auf dem Markt.

Aber es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, das Federbein eintragen zu lassen. Nur kostet das das Geld des Kunden statt des Importeurs.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Mittwoch 25. November 2020, 21:11
von Cell
Micha hat geschrieben:
Mittwoch 8. April 2020, 20:59
Vielleicht geht es, wenn man den Knochen der Rally mit einbaut?
Genau, dann passt es. Danke auf jedenfall für den Hinweis, so konnte ich mir gleich den Rally Knochen besorgen. :mrgreen:
Hatte mich vor Kauf informiert ob es für die CRF auch höherlegungen gibt und bin dabei auf diesen Post und einen in nem US Forum gestossen, da ging es aber um ne Tieferlegung einer Rally mit L Federbein., was auch funktioniert.

https://advrider.com/f/threads/how-to-l ... s.1229809/

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Dienstag 27. Juni 2023, 20:33
von Xoreg@CRF
Also kleiner Zwischenstand zum YSS Federbein, da der TÜV anstand.

Anhand der CRF 250 Eintragung (MD 38) in der ABE bewegen, die keinen Finger, da war ich wohl zu optimistisch.

Was eine Einzeileintragung angeht, so habe ich heute das Motorrad mit Federbein beim TÜV gehabt und auch das war wenig erbaulich. Der TÜV Ingeniör hat sich alles angeschaut und auch verstanden, aber - und das ist der Knackpunkt - er muss seine Freigabe auch "dokumentieren" in der heutigen Zeit und da braucht er verlässliche Unterlagen.

Solange es keine Freigabe oder ABE vom Hersteller gibt, kann er das eben nicht. Da nützt es ihm nicht, dass es von mir ausführlich, auch offroad, getestet wurde, dynamischer und statischer Federweg korrekt eingestellt wurden. .etc.pp

Von YSS kam heute nur lapidar, man soll mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen..danke :D . Ich habe trotzdem drauf hingewiesen, dass eine aktualisierte ABE dringend nötig wäre.

Bleibt aktuell nur Rückbau auf Gautschfederbein und dann ...entweder Federbein verkaufen, warten auf ABE oder eigentverantwortlich mit allen "Risiken" wieder einbauen, ...ist halt so in Deutschland ;)

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Dienstag 27. Juni 2023, 21:35
von Dusty Bottoms
Moin,
Vielen Dank für deine Infos.
Deshalb habe ich mich auch bei meiner 300l für das Wilbers entschieden. Ich habe auch keinen Bock mehr, irgendwelche Dinge am Moped zu haben die keine TÜV haben oder bekommen. Wenn ich von einem anderen Hersteller das Teil mit TÜV bekomme, ziehe ich dieses vor. Ist natürlich im Normalfall etwas teurer, aber auch verständlich.
Das mit dem eintragen wird anscheinend immer komplizierter in Deutschland.

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2023, 11:29
von Xoreg@CRF
absolut..
ärgere mich auch, für`n Hunni mehr hätte es auch noch das Hyperpro gegeben, hat auch ABE, soweit ich mich erinnern kann.

ABER
eben kam noch folgende Nachricht von YSS Netherland:
We know there is an update waiting to be released by the German authorities.


also ..fingers crossed

Re: YSS Suspension - Federbein

Verfasst: Mittwoch 28. Juni 2023, 20:36
von C21
Xoreg@CRF hat geschrieben:
Dienstag 27. Juni 2023, 20:33
Also kleiner Zwischenstand zum YSS Federbein, da der TÜV anstand.

Anhand der CRF 250 Eintragung (MD 38) in der ABE bewegen, die keinen Finger, da war ich wohl zu optimistisch.

Was eine Einzeileintragung angeht, so habe ich heute das Motorrad mit Federbein beim TÜV gehabt und auch das war wenig erbaulich. Der TÜV Ingeniör hat sich alles angeschaut und auch verstanden, aber - und das ist der Knackpunkt - er muss seine Freigabe auch "dokumentieren" in der heutigen Zeit und da braucht er verlässliche Unterlagen.

Solange es keine Freigabe oder ABE vom Hersteller gibt, kann er das eben nicht. Da nützt es ihm nicht, dass es von mir ausführlich, auch offroad, getestet wurde, dynamischer und statischer Federweg korrekt eingestellt wurden. .etc.pp

Von YSS kam heute nur lapidar, man soll mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen..danke :D . Ich habe trotzdem drauf hingewiesen, dass eine aktualisierte ABE dringend nötig wäre.

Bleibt aktuell nur Rückbau auf Gautschfederbein und dann ...entweder Federbein verkaufen, warten auf ABE oder eigentverantwortlich mit allen "Risiken" wieder einbauen, ...ist halt so in Deutschland ;)
War das denn auch ein Sachverständiger der die Berechtigung hatte eine Einzelabnahme nach §21 durchzuführen?
"Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE)" nach §21 in Verbindung mit §19(2) für Fahrzeuge, die im Verkehr sind, oder es bereits einmal waren und §13 EG-FGV für neue Fahrzeuge.
Größtenteils betrifft diese Art der Begutachtung Fahrzeugänderungen durch Anbringung von Fahrzeugteilen die für den Anbau an bestimmte Fahrzeuge nicht genehmigt sind, kein Teilegutachten oder ABE vorliegt oder deren Betriebserlaubnis entzogen wurde.

Ein normaler Prüfer der Abnahmen nach §19.3 Änderungsabnahmen durchführen darf, ist der falsche Ansprechpartner.
"er muss seine Freigabe auch "dokumentieren" in der heutigen Zeit und da braucht er verlässliche Unterlagen."
-> hört sich für mich wie jemand an der nur 19.3 Abnahmen durchführen darf und keine 21er, denn genau dafür gibt es ja keine Unterlagen und die technische Kompetenz des Sachverständigen.

Einen oben genannten Sachverständigen zu finden , der gewillt ist sein technisches Wissen anzuwenden ist leider mitlerweile ein Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Die Erfahrenen sind mittlerweile pensioniert und die junge Nachfolggeneration ist leider in vielen Fällen überfordert oder von Vorschriften verängstigt, da diese ihren Kopf für einen Einzelabnahme hinhalten müssen.
Manchmal reicht es auch den 2ten oder 3ten Sachverständigen zu fragen.....leider nicht immer.

Das Problem ist auch das sich viele Sachverständige nicht mehr ordentlich damit befassen und direkt den Kopf einziehen wenn nicht genug Material vom Herstelller , usw. vorliegt. Obwohl diese genau dann ins Spiel kommen sollten und ihr technisches Verständnis anwenden. Leider wurde auch in der Vergangenheit zu viel Schindluder mit Scheineintragungen getrieben und denen wird jetzt intensiv auf die Finger geschaut.

Allerdings kostet eine Einzelabnahme nach §21 auch deutlich mehr als die 100€ Aufreis für das Hyperpro Federbein, welches eine ABE besitzt....
Aber mit etwas Glück gibt es ja bald ein "Update by the german authority", womit umgangssprachlich das KBA gemeint ist und wohl eine ABE für die MD44 vor dem Abschluss ist.