Eintragung Reifengröße - mein Versuch
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Das ist zwar korrekt, was ihr hier schreibt (muss rechtlich gesehen ursächlich für den Unfall sein), aber Versicherungen sind ja nun nicht direkt als fair bekannt. Deren Rechtsabteilung ist eh bezahlt, daher werden die erstmal behaupten, dass der Reifen ursächlich dafür war. Dann darfst du erstmal mit einem Gutachten oder einer Klage versuchen, dein Recht zu bekommen. Und solltest du das wirklich probieren, sind bei dir auch schon Kosten von mehreren hundert euro entstanden. Bei den wenigen, die diesen Schritt überhaupt wagen, lenkt die gegnerische Versicherung dann eben doch ein. Dann bleibst du auf deinen Kosten sitzen und sie haben es zumindest probiert.
Wenn der Preis für die Eintragung 30€ beträgt, wäre es mir persönlich das Risiko nicht wert. Zumal bei dem einfacheren Fall (Verkehrskontrolle) schlimmstenfalls eine vorübergehende Stilllegung drohen könnte. Auch hier wieder: ob sie das dürfen - keine Ahnung. Aber wenn sie es erstmal machen, guckst du trotzdem aus der Röhre.
Wenn der Preis für die Eintragung 30€ beträgt, wäre es mir persönlich das Risiko nicht wert. Zumal bei dem einfacheren Fall (Verkehrskontrolle) schlimmstenfalls eine vorübergehende Stilllegung drohen könnte. Auch hier wieder: ob sie das dürfen - keine Ahnung. Aber wenn sie es erstmal machen, guckst du trotzdem aus der Röhre.
Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
@bwm: Soweit richtig, volle Zustimmung.
Allerdings bleibt niemand "auf seinen Kosten" eines Rechtstreits sitzen, wenn er vor Gericht Recht bekommt. Das gilt auch, wenn der Gegner einlenkt. Hier gilt (vereinfacht gesagt!) "wer Unrecht hat, der zahlt".
Allerdings bleibt niemand "auf seinen Kosten" eines Rechtstreits sitzen, wenn er vor Gericht Recht bekommt. Das gilt auch, wenn der Gegner einlenkt. Hier gilt (vereinfacht gesagt!) "wer Unrecht hat, der zahlt".
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Das stimmt so nur bedingt. Kommt es zum Urteil, muss die unterlegene Seite die Kosten des Gewinners tragen. Das ist richtig. Kommt es aber zum außergerichtlichen Vergleich, muss grundsätzlich erstmal jede Seite die eigenen Kosten tragen. Was dann im Vergleich abgedeckt ist, ist Verhandlungssache.
https://www.arag.de/rechtsschutzversich ... us%20gehen.
Und jeder, der selbst schon mal vor Gericht war, wird bestätigen können, dass Recht haben und Recht bekommen leider komplett unterschiedliche paar Schuhe sind.
Und auch vor der tatsächlichen Klage können signifikante Kosten entstehen (Gutachten, Anwaltskosten), auf die du zwar möglicherweise einen Anspruch hast, die du dir aber eventuell auch erst gerichtlich erstreiten müsstest.
Und das alles vor dem Hintergrund, dass du ja etwas falsch gemacht hast (Reifen ohne Eintragung gefahren), aber du der Meinung bist, dass es nicht falsch genug war, um das Verhalten der Versicherung zu rechtfertigen. Jeder gute Anwalt wird dir von so einem Verfahren abraten. Das kann schließlich auch komplett nach hinten losgehen. Wenn das Gericht nämlich der Meinung ist, dass das doch falsch genug war, um die Zahlung nicht zu leisten, dann bekommst du kein Geld und musst zusätzlich die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten tragen.
https://www.arag.de/rechtsschutzversich ... us%20gehen.
Und jeder, der selbst schon mal vor Gericht war, wird bestätigen können, dass Recht haben und Recht bekommen leider komplett unterschiedliche paar Schuhe sind.
Und auch vor der tatsächlichen Klage können signifikante Kosten entstehen (Gutachten, Anwaltskosten), auf die du zwar möglicherweise einen Anspruch hast, die du dir aber eventuell auch erst gerichtlich erstreiten müsstest.
Und das alles vor dem Hintergrund, dass du ja etwas falsch gemacht hast (Reifen ohne Eintragung gefahren), aber du der Meinung bist, dass es nicht falsch genug war, um das Verhalten der Versicherung zu rechtfertigen. Jeder gute Anwalt wird dir von so einem Verfahren abraten. Das kann schließlich auch komplett nach hinten losgehen. Wenn das Gericht nämlich der Meinung ist, dass das doch falsch genug war, um die Zahlung nicht zu leisten, dann bekommst du kein Geld und musst zusätzlich die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten tragen.
Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Auch vollkommen richtig, aber bislang war eben regelmäßig die Rede von Prozessen.
Da muss man ggf. einen langen Atem haben und das Verfahren (mit ungewissem Ausgang!) bis zum Ende durchstehen und sich nicht im Vorfeld auf einen Vergleich einlassen.
Das ein solches Verfahren mit Kosten verbunden ist, die man ohne die beliebteste Versicherung der Deutschen (Rechtschutzversicherung), selbst tragen muss, ist unbestritten. Ich persönlich würde Dir ebenfalls zustimmen, dass man im Falle eines Unfalles mit "verkehrten" Reifengrößen (sofern es denn auffällt ) sicherlich nicht ohne einen gewissen Prozentsatz "Teilschuld" rauskommt. Das halte ich für sehr wahrscheinlich, von daher auch volle Zustimmung.
Heutzutage versuchen Versicherungen mit immer abstruseren Behauptungen sich vor ihrer Leistungspflicht zu drücken. Ich empfehle mal nach HUK und Altschaden zu googlen, total Irrwitzig!
Insofern ist man beim sicherheitsrelevanten Thema Reifen sicherlich mit korrekt eingetragenen Reifengrößen wahrscheinlich immer noch am sichersten unterwegs
Da muss man ggf. einen langen Atem haben und das Verfahren (mit ungewissem Ausgang!) bis zum Ende durchstehen und sich nicht im Vorfeld auf einen Vergleich einlassen.
Das ein solches Verfahren mit Kosten verbunden ist, die man ohne die beliebteste Versicherung der Deutschen (Rechtschutzversicherung), selbst tragen muss, ist unbestritten. Ich persönlich würde Dir ebenfalls zustimmen, dass man im Falle eines Unfalles mit "verkehrten" Reifengrößen (sofern es denn auffällt ) sicherlich nicht ohne einen gewissen Prozentsatz "Teilschuld" rauskommt. Das halte ich für sehr wahrscheinlich, von daher auch volle Zustimmung.
Heutzutage versuchen Versicherungen mit immer abstruseren Behauptungen sich vor ihrer Leistungspflicht zu drücken. Ich empfehle mal nach HUK und Altschaden zu googlen, total Irrwitzig!
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- Tobi
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Alles richtig - trotzdem geht es mir auf den Keks, dass ich mit 90/90-21 eingetragen offiziell legal bin und uneingetragen ein böser, ordnungswidriger, illegaler Verkehrsrowdy, welcher zur Rechenschaft gezogen werden muss.
Warum kann man das nicht einfach offiziell freigeben? Letztendlich geht es halt mal wieder nur ums Geld.
Warum kann man das nicht einfach offiziell freigeben? Letztendlich geht es halt mal wieder nur ums Geld.
Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Da hast du recht, was ich nicht verstehe das jeder TÜV macht was er will.
Entweder es ist rechtlich machbar oder nicht.
Wir sind ja keine Bananenrepublik...
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- ThomasD
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Ganz einfach - und ich hatte diese Antwort in anderem Kontext bereits schonmal hier gegeben: Weil bei einer Einzelabnahme der jeweilige Prüfer persönlich für die Eintragung haftet. Zu ändern wäre das nur durch eine andere Gesetzeslage. Bis dahin...
Grüsse
Tom
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- Tobi
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Naja, bis vor kurzem durften ja noch die Reifenhersteller Freigaben machen, was natürlich für selbe Reifengrößen mit unterschiedlichen Bezeichnungen absolut sinnvoll war. Offensichtlich hat das aber irgendeinem Drehstuhl-Piloten nicht gepasst und man hat eben noch ein paar mehr Regulierungen gemacht.
- ThomasD
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Und die Folge davon ist, dass jetzt jeder Prüfer auf eigene Verantwortung und Haftung einträgt oder auch nicht. Weil er halt nicht anders kann. Verstanden?
Grüsse
Tom
Tom
Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch
Bis vor kurzem war eine Eintragung ohne Prüfung möglich wenn dies bereits bei einem anderen, gleichen Fahrzeug erfolgt ist.
Die Prüfstelle hatte das im System und die änderung wurde eingetragen. Gleiches Fahrzeug, gleiche Eintragung was ja durchaus sinnvoll und logisch war. Entweder es geht oder es geht nicht.
Wenn zwei das gleiche machen ist es nun nicht das selbe, sondern unterliegt der willkür.
Dies wurde leider zwecks Gewinnoptimierung gestrichen.
Die Prüfstelle hatte das im System und die änderung wurde eingetragen. Gleiches Fahrzeug, gleiche Eintragung was ja durchaus sinnvoll und logisch war. Entweder es geht oder es geht nicht.
Wenn zwei das gleiche machen ist es nun nicht das selbe, sondern unterliegt der willkür.
Dies wurde leider zwecks Gewinnoptimierung gestrichen.
ThomasD hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2023, 18:33Ganz einfach - und ich hatte diese Antwort in anderem Kontext bereits schonmal hier gegeben: Weil bei einer Einzelabnahme der jeweilige Prüfer persönlich für die Eintragung haftet. Zu ändern wäre das nur durch eine andere Gesetzeslage. Bis dahin...