Eintragung Reifengröße - mein Versuch

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bwm
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von bwm » Dienstag 19. Dezember 2023, 16:19

Thorgy hat geschrieben:
Dienstag 19. Dezember 2023, 07:44
Leider kann ich Ihnen hier aber nicht helfen. Derartige Änderungen dürfen nur vom TÜV selbst abgenommen werden, da dieser hier nach wie vor das Monopol drauf hat.
In Ihrem Fall wäre das wirklich eine Einzelabnahme mit dieser Änderung für knappe 130,-. Allerdings werden Sie hier ohne entsprechende Nachweise (z.B. Abrollumfang innerhalb 2% Toleranz etc...) kein Glück haben.
Es wurde sicherlich helfen, wenn Sie im Vorfeld Beispiele für ähnliche Änderungen vorlegen könnten... Eventuell lässt sich im Netz einen entsprechende Doku finden?
Junge, ist das verkehrt. Wenn man anderen Leuten ihren Job erklären könnte / müsste. Das ist doch grausam.
Offenbar habe ich hier echt Glück gehabt. Die 2. angefragte Stelle (Dekra nördlich von Berlin) hat mir die Eintragung ohne weiteres gemacht.

Der 80/100-21er ist auf alle Fälle exotischer, als der 90/90-21. Aber warum jemand die Eintragung machen will, ist ja grundsätzlich dessen Sache. Dass es geht, ist bewiesen. Wie viele Sachverständige offenbar nicht wollen, finde ich erschreckend beeindruckend

Thorgy
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Thorgy » Dienstag 19. Dezember 2023, 16:30

bwm hat geschrieben:
Dienstag 19. Dezember 2023, 16:19
Wie viele Sachverständige offenbar nicht wollen, finde ich erschreckend beeindruckend
Nächste Rückmeldung von vor einer Stunde:

Danke für Ihre Anfrage.
Leider können wir Ihrem Wunsch nach Abnahme der Größe 90/90-21 ohne Reifenbindung nicht entsprechen.
Eine Abnahme der Mitas und Heidenau Reifen gemäß der jeweiligen Bescheinigungen ist möglich.

Aber warum jemand die Eintragung machen will, ist ja grundsätzlich dessen Sache.
:?: :?: :?:

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von LaLü » Dienstag 19. Dezember 2023, 17:09

Wenn man dort guckt, wo man sich auf Motorradreifen spezialisiert hat, dann findet man sogar den Heidenau. K60 in 80/100-21.

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von C21 » Dienstag 19. Dezember 2023, 20:19

Leider kann ich Ihnen hier aber nicht helfen. Derartige Änderungen dürfen nur vom TÜV selbst abgenommen werden, da dieser hier nach wie vor das Monopol drauf hat.
Da ist wohl die Zeit bei dem vor ein paar Jahren stehengeblieben?
Das Monopol ist schon seit Jahren abgeschafft.
Richtig ist eher, dass noch nicht alle anderen Dienstleister (DEKRA, KÜS) überall auch aaS oder aaSmT ausgebildet haben und diese am Standort verfügbar sind.
Ist zumindest bei mir so, der DEKRA Stützpunkt hat seinen aaS in die Rente "verloren" und die "neuen" aaP / aaPmT sind gerade in der Weiterbildung zum aaSmT.
Allerdings werden Sie hier ohne entsprechende Nachweise (z.B. Abrollumfang innerhalb 2% Toleranz etc...) kein Glück haben.
Meine Güte, hat der schonmal einen Taschenrechner/Reifenrechner genommen und 90/90-21 und 80/100-21 verglichen?
Reifenumfangdifferenz 0,3%!! Tachoabweichung 0%.
Manchmal frage ich mich echt wie ein aaS(mT) zu dieser Bezeichnung gekommen ist......

[Nachtrag Michelin]
nach meinem Einwand das für ein technisches Datenblatt keinerlei Kopie eines Fahrzeugscheins notwendig ist und diese Aufforderung in diesem Sachverhalt ein kleines bisschen gegen das BDSG verstösst, konnte anscheinend dann doch die betreffende Stelle die Datenblätter freigeben und mir zusenden......ohne Worte.
Interessant ist allerdings das Michelin für den Tracker in der Größe 120/90-18 eine minimale Felgenbreite von 2,5" vorsieht. :shock:
Der gleiche Reifen als 110/100-18 darf allerdings auf der 2,15" gefahren werden.

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Tobi » Dienstag 19. Dezember 2023, 21:46

LaLü hat geschrieben:
Dienstag 19. Dezember 2023, 17:09
...dann findet man sogar den Heidenau. K60 in 80/100-21.
...und wenn man nochmal richtig liest sieht man, dass ich vom normalen K60 gar nichts geschrieben hatte 😉

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von LaLü » Mittwoch 14. Februar 2024, 15:17

Moin,

ich habe mich heute einmal mit der Änderung der Reifengröße meiner CRF 300 L ND16, EZ 21, beschäftigt.

Hierfür hatte ich ein längeres Gespräch mit einem Sachverständigen, der sich viel Zeit genommen und die aktuelle Rechtslage erklärt hat.

Alles vorher geschriebene in diesem Fred ist mehr oder weniger richtig, allerdings...

Kurzform: Seit 12/2023 (Änderung der EU Verordnung) ist eine einfach Änderung bzw. Anpassung der Reifengröße nach z.B. WdK Tabelle nicht mehr möglich.

Langform: Für Fahrzeuge bis EZ 2020 ist eine einfache, technische Änderung, mit entsprechender Berichtigung der Fzg. Papiere, auf Grund der Vorlage z.B. der WdK Tabelle, oder anderer geeigneter Dokumente (z.B. Reifenfreigabe) möglich, nach EZ 2020 nicht mehr. Für Fahrzeuge mit EZ nach 2020 gelten nur die Freigaben laut EG Betriebserlaubnis, alle anderen Änderungen der Reifengröße (egal ob identischer Abrollumfang, etc), die nicht der Betriebserlaubnis zu entnehmen sind, haben immer eine Abnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO (Einzelabnahme) zur Folge.

Allerdings gibt es auch "Erleichterungen" (über die man allerdings echt lachen muss): Sofern eine Reifenfreigabe für eine andere Reifengröße des Herstellers vorliegt und der Reifen bis 2020 produziert wurde, reicht auch bei aktuellen Fahrzeugen das Mitführen der entsprechenden Reifenfreigabe aus (gilt bis 2025). Ist der Reifen jedoch nach 2020 produziert, dann gilt die Reifenfreigabe des Herstellers nicht mehr.

Im Klartext: Bei z.B. einer MD44 mit EZ 20 kann man problemlos Reifen nach z.B. Tabelle als einfache technische Änderung abnehmen lassen, auf dem identischen Moped mit EZ 21 (z.B. Lagefahrzeug) geht das nicht mehr und die identische Änderung der Reifengröße verlangt zwingend eine Einzelabnahme.

Auf mein aktuelles Moped mit EZ 21 kann ich einen Reifen (andere Größe) mit Bj. bis 20 montieren und dann gilt die Reifenfreigabe des Herstellers, ist der Reifen allerdings nach 20 produziert, dann gilt die Freigabe nicht mehr und die Einzelabnahme ist obligatorisch.

Irre, oder??? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Kleiner Witz am Rande: Zwei zur Unterschrift berechtigte Sachverständige (die eine Einzelabnahme durchführen und dokumentieren dürfen), haben sich geweigert das bei einem Motorrad durchzuführen, da sie die Fahreigenschaften bis zur V-max prüfen müssen und dafür nicht die Verantwortung übernehmen wollen. Schon irre bei einer CRF 300 L

Also "Stichtag" 2020 ist relevant (Baujahr der Reifen oder EZ des Motorrades), danach nur noch per Einzelabnahme.

Danke EU... es war vorher schon kompliziert genug, aber doch soviel einfach als jetzt :roll:

Ich warte noch auf eine ausstehende Antwort eines anderen, unterschriftsberechtigten SV, ob er bereit ist die Abnahme durchzuführen, was dafür notwendig ist und was es kosten wird. Ansonsten bleibt es eben bei 80/100 - 21.

Als ich das Thema Umbereifung von 120/80 - 18 auf 120/90 - 18 ansprach, erntete ich (nach einem kurzen Blick in die Äquivalenztabelle) nur ein Kopfschütteln und müdes Lächeln (wobei man zugab, dass es nur an der Bürokratie und nicht an der technischen Realität scheitert). Also klaffen Therorie und Praxis wieder einmal weit auseinander :evil:

Thorgy
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Thorgy » Mittwoch 14. Februar 2024, 17:26

Abwarten... Ob sich das so schon überall herum gesprochen hat. Ich werde das Thema Ende des Monats aufgreifen.

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von LaLü » Mittwoch 14. Februar 2024, 17:35

Kurzes Update:

Ich hatte einen Anruf eines eintragungswilligen SV mit Unterschriftsberechtigung: "Ja, kein Problem, das trage ich Ihnen ein. Bringen Sie die Freigabe mit und zeigen die montierten Reifen vor, dann passt das".

Hä? Auf Nachfrage teilte er mir mit, dass er nur noch auf Grundlage der Freigabe eines Herstellers eine Änderung der Reifengröße eintragen könne. Das beinhaltet dann eine Fabrikatsbindung auf exakt diesen Reifen in der laut Freigabe vorgegebenen Kombination aus VR und HR. Eine pauschale Änderung auf Grundlage der WdK Tabelle oder auf Grundlage einer beliebigen Freigabe sei nur bis 12/23 (wie ich schon erfahren hatte) möglich, darauf sei Anfang Februar noch einmal eindringlich hingewiesen worden. Man könne natürlich beliebig viele Kombination eintragen lassen, für die eine Freigabe vorläge, kostet aber jedesmal die Gebühr für eine Einzelabnahme (ab 120,- € aufwärts) und es müssten die jeweiligen Reifen montiert sein.
Er ließ keinen Zweifel daran, dass er es aus technischer Sicht für Blödsinn hält und diese Regelung zu immensen Kosten führt, aber ihm seien vom Gesetzgeber die Hände gebunden.

Eine Änderung bzw. Eintragung auf eine Größe/Reifen, für den keine Freigabe vorliegt sei theoretisch möglich, würde aber umfangreiche Fahrversuche erfordern, was er ablehnen würde, da er dann ja sie Verantwortung übernehmen müsste und im Falle eines Falles regresspflichtig wäre (was ich irgendwie auch verstehen kann). Preis wollte er offiziell nicht nennen, aber geschätzt ab 500,- € aufwärts.

Ob die neue Reifenkombination dann als Alternative oder als Ersatz (mit Streichung der Originalgrößen und Fabrikatsbindung) eingetragen werden darf, war er sich nicht sicher, er tendiere aber, nach aktueller Rechtslage, zu Ersatz.

Fazit für mich: Ich bleibe bei 80/100 - 21 alles andere ist (finanzieller) Wahnsinn und birgt ggf. nur Nachteile.

Totaler Irrsinn!!! 🤮

LaLü
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von LaLü » Mittwoch 14. Februar 2024, 17:38

Thorgy hat geschrieben:
Mittwoch 14. Februar 2024, 17:26
Abwarten... Ob sich das so schon überall herum gesprochen hat. Ich werde das Thema Ende des Monats aufgreifen.
Na ja, das ist ja keine Mundpropaganda, sondern das sind konkrete Handlungsanweisungen an die jeweiligen Prüforganisationen, die behördlich verordnet sind.

Ich bin gerne mal gespannt auf Deinen Erfolg, aber letztendlich sind diese Auskünfte ja ungefähr deckungsgleich mit Deinen Erkundigungen, oder?

LaLü
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von LaLü » Mittwoch 14. Februar 2024, 20:13

Ich hatte dann noch die abstruse Idee, ich besorg mir irgendwoher einen Reifen mit Produkttionsdstum vor 21 mit Freigabe vom Hersteller und klöppel den ans Moped, fahre beim SV vor, belege somit, dass der Reifen passt und lasse denn dann auf dieser Basis eintragen, denn bis Reifen-Bj. 20 gilt ja angeblich noch die Freigabe.

Antwort: "Das geht nur bei Motorrädern bis EZ 20, ihre ist EZ 21, da würde ich Ihnen dann genau dieses Reifenfabrikat eintragen und auch nur in Verbindung mit dem passenden Hinterreifen. Hört sich komisch an, aber ich sag lieber nichts weiter dazu."

Das nenne ich einmal Bürokratie 😂😂😂

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