Eintragung Reifengröße - mein Versuch

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LaLü
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von LaLü » Dienstag 31. Mai 2022, 06:30

Moin,

mein Fehler, meinte Änderungsabnahme 🤦🏻‍♂️ nicht Anbau.

Trotzdem verrückt, hier oben in SH langt es auch bei Änderung der Reifengröße die Bestätigung des SV dabei zu haben und beim nächsten Termin bei der Zulassungsstelle muss man sich das dann in die ZB eintragen lassen (eigene Erfahrung). Ich habe auch vor 90/90-21 begutachten zu lassen und kann dann ja berichten.

Hier steht zum Thema BE/Erlöschen der BE eigentlich ganz gut beschrieben alles drin:

https://ksv-polizeipraxis.de/erloeschen ... erlaubnis/

Demnach (und auch meiner unmaßgeblichen Ansicht nach) führt eine vom SV abgenomme Änderung der Reifengröße nicht zum Erlöschen der BE, denn es wurde weder die Fahrzeugart geändert, ist eine Gefährdung andere VT zu erwarten oder verschlechtert sich Abgas- oder Geräuschverhalten. Danach müsste die Praxis aus SH ausreichen.

Ich habe allerdings auch festgestellt, dass jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen kocht und es ein starkes Nord-Süd-Gefälle bei der Auslegung der Rechtsnormen gibt, obwohl es sich um Bundesgesetze handelt!

Der Link beschreibt auch die Grundlage für das beliebte Thema "Untersagung der Weiterfahrt" nach Kontrolle. Wieso z.B. eine Sicherstellung zu Beweiszwecken bei einem anderen Bremshebel erforderlich sein soll, obwohl eine Fotodoku der geringere Eingriff wäre, erschließt sich mir nicht. Aber auch hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen Nord und Süd! Die "Untersagung der Weiterfahrt" nach Gefahrenabwehrrecht ist eindeutig nicht gemeint, da gelten andere Voraussetzungen, die aber durch eine -konkrete- Gefahr begründet werden müssen.

Aber ich stimme zu, oftmals ist der Kontrolleur nicht auf Stand der aktuellen Rechtslage und vermiest Dir aus reiner Unwissenheit den Tag.

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Chr1stoph
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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Chr1stoph » Dienstag 31. Mai 2022, 10:02

bwm hat geschrieben:
Montag 30. Mai 2022, 15:39
Wegen Betreibserlaubnis: wenn du die alten Reifen wieder aufziehst könntest du das Mopped denke ich noch fahren.
Könnte ich, hab ich aber gerade keine Lust drauf. Und ich habe ein zweites Motorrad :mrgreen:
Micha hat geschrieben:
Montag 30. Mai 2022, 18:37
Tatsächlich ist es wohl so, dass eine einmal aufgrund von Umbauten erloschene Betriebserlaubnis auch durch Rückrüstung nicht wieder in Kraft tritt, sondern erneuert werden muss. Ist aber Googlewissen.

Ansonsten versuche es hiermit; es ist nämlich nicht selbstverständlich, dass das bloße Aufziehen eines anderen Reifenformats eine Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Die Gefährdung als Voraussetzung für das Erlöschen dürfte nämlich durch die positive Begutachtung des Prüfers mit Sicherheit auszuschließen sein:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... lank=1.pdf
Witzig wenn das stimmt mit dem - es bleibt erloschen.
Letzendlich hat selbst der Prüfer gesagt .... eigentlich ist die BE erloschen - aber andererseits habe ich ja seinen Segen bereits schriftlich. Beim Zweitmoped eher weniger - aber andere Leute "müssen" fahren und können nicht wochenlang warten. Ich sehe das auch alles nicht so dramatisch. Am Ende ist es immer noch ein technisch unproblematischer Umbau, "fach- und sachgerecht erfolgt". Und ich behaupte hier besteht auch weder fahrlässiges noch vorsätzliches Handeln.

Am Ende geht es mir auch nur um ein bisschen (Rechts)Sicherheit. Wenn man mit falschen Reifen angehalten wird, oder schlimmer ein Unfall mit Personenschaden, kann man das nicht mehr wegdiskutieren. Wird man "nur" angehalten sind ggf. nichtmal Konsequenzen zu erwarten - je nach Lust und Laune der Beteiligten*. Aber so habe ich es schriftlich und muss mir keinen Kopf mehr machen.

*Bei meiner letzten Verkehrskontrolle haben sie mich weggeschickt mit der Aussage ich sei ihnen zu langweilig mit meinem Original-Zustand :roll:
LaLü hat geschrieben:
Montag 30. Mai 2022, 21:16
Im 16. Bundesland erlischt mit einer erfolgreichen Anbauabnahme die Betriebserlaubnis? Das nenne ich gelebten Föderalismus 👍🏻
Prüfer sagte: eigentlich sollte das bundesweit wie in Hessen umgesetzt werden, nur wären die Hessen die einzigen die es auch machen.

Außerdem schwammige Nebeninfo: Irgendwas soll sich sowieso "bald" wieder an dem Prozedere ändern und ggf. reicht dann auch wieder die Reifenhersteller-Freigabe.
Bad Toro hat geschrieben:
Montag 30. Mai 2022, 20:34
welche Vorderradgröße hast Du denn jetzt eingetragen bekommen?
Ist das jetzt wirklich ohne Markenbindung?
Den wichtigsten Teil habe ich ja ganz vergessen. Eingetragen werden soll der Zusatz:

Zu 15.1: a. gen. 80/90-21 M/C 48S TT, 90/90-21 M/C 54R TT auf 1.60x21 Speichenrad***

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Bad Toro » Dienstag 31. Mai 2022, 19:36

merci, werde ich mal zu einer Prüfstelle gehen, bevor ich mir Reifen bestelle und mich erkundigen, ob die auch dise Eintragung vornehmen werden.
Ist Dir bekannt, warum der 80er Reifen nur einen Lastindex von 48, der 90er aber 54 hat?
Wenn es in Berlin mit der Eintragung nicht funzt, versuche ich es mal in Niedersachsen oder Bremen. Mal sehen, wo sie flexibler sind.

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von bwm » Mittwoch 1. Juni 2022, 07:08

Dekra Berlin wollte bei mir nicht, Dekra Oranienburg hat die Eintragung dann gemacht

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Chr1stoph » Mittwoch 1. Juni 2022, 08:09

Bad Toro hat geschrieben:
Dienstag 31. Mai 2022, 19:36
Ist Dir bekannt, warum der 80er Reifen nur einen Lastindex von 48, der 90er aber 54 hat?
Das wurde aus der Herstellerbescheinigung für den Michelin Anakee Wild (80/90-21) bzw. dem Pirelli MT21 (90/90-21) übernommen. War mir kurz auch unsicher ob ich das jetzt noch bemängeln soll aber habe es gelassen.

Noch so nebenbei: den Anakee Wild gibt es auch in 90/90-21 aber ich habe ihn nicht lieferbar gefunden. Und ich hatte noch den Denkfehler: in der Michelin Herstellerbescheinigung steht der 80/90-21 für die CRF (MD44). Die andere Größe wäre durch die Eintragung des 90/90-21 möglich, Lastindex aber nicht wenn ich das nicht falsch verstehe.

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von bwm » Mittwoch 1. Juni 2022, 08:56

Zum Lastindex ein Kommentar: eigentlich sollen Hersteller den niedrigsten technisch möglichen Last- und Geschwindigkeitsindex bei den Reifen rein schreiben. Üblicherweise werden aber die Daten eingetragen, die der geprüfte Reifen drauf stehen hat.
Mein Sachverständiger hat das selbst gemerkt und entsprechend berücksichtigt. Zusätzlich zu den Originalen Reifen an meiner 300L
80/100-21M/C 51P
120/80-18M/C 62P
Wurden die folgenden Dimensionen eingetragen:
90/90-21 30N
120/90-18 52N
Also wesentlich niedrigerer Last- und Speedindex. Halt der, der technisch erforderlich ist

Daher würde ich mir da erstmal keine Sorgen machen.

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Maylandia » Donnerstag 9. Juni 2022, 10:28

Ebenfalls bei DEKRA Oranienburg gewesen.
Eintragung ohne Reifenbindung abgenommen. Ohne Probefahrt oder dergleichen.
Neu sind drauf Pirelli MT21 Rallycross
90/90/21 und 120/90/18.

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Bad Toro » Donnerstag 9. Juni 2022, 16:16

fahrt ihr vor Montage zur DEKRA oder erst danach und hofft, dass es ohne Reifenbindung gemacht wird?

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von bwm » Donnerstag 9. Juni 2022, 19:53

Ich hab angerufen und das mit ihm durchgesprochen, dabei hat er mir gesagt dass ich mit montierten Reifen vorbei kommen soll. Und das hab ich dann so gemacht

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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Beitrag von Chr1stoph » Mittwoch 22. Juni 2022, 10:29

Da war ja noch was ...
Ich warte immer noch und kann vielleicht nächste Woche mit den Papieren rechnen. Oder nicht ... wer weiß das schon :roll:

Die interessante Info: Egal wo die Prüfstelle ist, solange man in einer hessischen Zulassungsstelle die Eintragung übernehmen will braucht man eine neue Betriebserlaubnis, welche nur durch die Bündelungsbehörde in Marburg ausgestellt wird. Und die sind natürlich überlastet.

Eine etwas absurde Alternative wäre das Fahrzeug zwecks Eintragung in einem anderen Bundesland zuzulassen und dann wieder in Hessen anmelden ...

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