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Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Samstag 14. Mai 2022, 09:15
von rso
LaLü hat geschrieben:
Samstag 14. Mai 2022, 06:24
.... Laut der mir bekannten Tabelle ...
Hast du die schon mal verlinkt/gepostet oder bin ich nur zu doof die zu finden? :?:

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Samstag 14. Mai 2022, 11:32
von Micha
bwm hat geschrieben:
Freitag 13. Mai 2022, 17:29
andere Felgen eintragen ist noch komplizierter. Da brauchst du nämlich eine Felge mit Gutachten für den Europäischen Markt oder einen willigen Prüfer, der dir über ein Vergleichsgutachten eine Felge von einem anderen Motorrad einträgt.
Willig ist nicht das Problem, diese Art Eintragung ist keine Mauschelei oder so. Du kannst das nur nicht bei irgendeiner Prüfstelle machen lassen respektive nicht bei jedem Prüfer. Du brauchst einen amtlich anerkannten Sachverständigen mit Sonderbefugnis.
DSC01073.jpg
Ich habe eine 1998er Honda CB500S auf das Hinterrad einer Honda CB Sevenfifty umgebaut. Ziel war eine um ein halbes Zoll breitere Felge, um statt des 130er einen 150er Reifen fahren zu können. Dazu habe ich den Bremssattelträger umfräsen lassen und andere Distanzbuchsen verwendet. Die Felge muss ja unter Beibehaltung der Kettenflucht mittig in der Schwinge sitzen und zudem noch die Bremsscheibe korrekt vom Bremssattel umfasst werden. Das machst Du nicht zwischen Tür und Angel und allein die Berechnungen dazu sind sehr aufwändig.

Die Abnahme konnte nur Frank Bialkowski vom TÜV Hämelerwald vornehmen, weil er einer von zwei befugten Sachverständigen in ganz Niedersachsen ist. Er hat dann einen Fahrversuch bei Höchstgeschwindigkeit auf der A2 unternommen und schlussendlich alles eingetragen, aber eben mit einer Bindung an den damals montierten Michelin Pilot Activ. Die Felge der Sevenfifty ist ja samt des montierten 150/70-17 Bestandteil eines deutlich schwereren und leistungsstärkeren Modells und ist dort als Bauteil zugelassen, es ging nur um die Art der Adaptierung an die CB500. Unter anderem eben wegen der oben genannten "Flucht" der Teile, aber auch wegen der nötigen Abstände zwischen Reifen und anderen Teilen. Auch bei einer Nennbreite von 150 mm sind schon mal Reifen 145 oder 155 mm breit, da kommt es also auch auf das Reifenmodell an. Letztlich hat die Abnahme samt Eintragung beim Straßenverkehrsamt 130 Euro gekostet. Das "lohnt" sowieso alles kaum, an dieser CB ging es aber inklusive vieler weiterer Umbauten an Fahrwerk, Bremsanlage, Auspuff und Optik einfach mal darum, dass ich zeigen wollte, was man daraus machen kann. Allein das Felgenprojekt hat mit Pulvern und neuen Reifen über 800 Euro verschlungen :oops:

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Montag 30. Mai 2022, 14:37
von Chr1stoph
So habe jetzt den Segen vom TÜV ... das war recht problemlos möglich und für knapp 75€ zu bekommen.
Nach "eingehender" Begutachtung "beider" Reifengrößen in "eingebautem" Zustand habe ich den Wisch bekommen.
Und gleich gelernt dass in Hessen sowieso alles anders ist.

Ich (ja ich!) muss mich jetzt darum kümmern und bei der nächst höhere Instanz einen Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis stellen. Formal ist die Betriebserlaubnis (nach wie vor) durch das Montieren nicht eingetragener Reifen erloschen :roll:

Den Antrag habe ich gestellt und in Windeseile bekomme ich voraussichtlich innerhalb der nächsten 3 Wochen die Papiere mit denen ich dann zur Zulassungsstelle darf um die Änderung letztendlich einzutragen. Selbstverständlich besteht hier immer noch die Möglichkeit, dass die betriebserlaubnisausstellbefugten Personen technische Einwände haben und diesem wilden Reifentreiben ein Ende setzten.

Ein bisschen albern ist das ja alles schon ... vor allem ärgert mich: Durch das befolgen aller Vorschriften - soweit wie ich das beurteilen kann - habe ich mir trotzdem mehr oder weniger das Fahrzeug für bis zu 4 Wochen stillgelegt, denn aktuell wäre ich ja höchst illegal unterwegs.

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Montag 30. Mai 2022, 15:39
von bwm
sowas hab ich ja noch nie gehört. Was genau ist denn da bitte die nächsthöhere Instanz?
Außerdem hätte ich wie auch du erwartet, dass der Prüfer das selbst erledigen muss. Schlussendlich muss halt der Sachverständige da seinen Otto drunter setzen und damit geht man dann zur Zulassungsstelle.
Höchst eigenartig, was die da mit dir machen

Wegen Betreibserlaubnis: wenn du die alten Reifen wieder aufziehst könntest du das Mopped denke ich noch fahren.
Davon abgesehen hast du aber Recht: durch das anhängige Freigabeverfahren ist klar, dass dir die Illegalität bewusst ist und damit ist da dann Vorsatz im Spiel. Das macht prinzipiell alles erstmal wesentlich schlimmer

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Montag 30. Mai 2022, 15:56
von rallyMichl
Ja, in Hessen geht alles über die Zulassungsstelle in Marburg. Die vertrauen ihren Sachverständigen scheinbar nicht genug. :lol:

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Montag 30. Mai 2022, 18:28
von Micha
Was weiß auch schon ein Prüfingenieur, da sollte schon ein Verwaltungsmensch noch mal drüber schauen. Und klar dauert das drei Wochen, der von der Verwaltung muss ja erst mal googlen, an welches Ende von Motorrädern solche Reifen genau dran gehören. :lol:

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Montag 30. Mai 2022, 18:37
von Micha
bwm hat geschrieben:
Montag 30. Mai 2022, 15:39

Wegen Betreibserlaubnis: wenn du die alten Reifen wieder aufziehst könntest du das Mopped denke ich noch fahren.
Davon abgesehen hast du aber Recht: durch das anhängige Freigabeverfahren ist klar, dass dir die Illegalität bewusst ist und damit ist da dann Vorsatz im Spiel. Das macht prinzipiell alles erstmal wesentlich schlimmer
Tatsächlich ist es wohl so, dass eine einmal aufgrund von Umbauten erloschene Betriebserlaubnis auch durch Rückrüstung nicht wieder in Kraft tritt, sondern erneuert werden muss. Ist aber Googlewissen.

Ansonsten versuche es hiermit; es ist nämlich nicht selbstverständlich, dass das bloße Aufziehen eines anderen Reifenformats eine Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Die Gefährdung als Voraussetzung für das Erlöschen dürfte nämlich durch die positive Begutachtung des Prüfers mit Sicherheit auszuschließen sein:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... lank=1.pdf

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Montag 30. Mai 2022, 20:34
von Bad Toro
Hallo Christoph,
welche Vorderradgröße hast Du denn jetzt eingetragen bekommen?
Ist das jetzt wirklich ohne Markenbindung?
Gruß Heiko

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Montag 30. Mai 2022, 21:16
von LaLü
Ich wusste gar nicht um die hessische StVZO in diesem Freistaat 😂

Die "handelsübliche" StVZO gilt ja selbst in Bayern.

Eine Anbauabnahme nach Paragraph 19(3) StVZO gilt demnach also nur in 15 Bundesländern als Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes eines Fahrzeuges, mit der Auflage der Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der "nächsten Befassung" (Zitat Amtsdeutsch)?

Im 16. Bundesland erlischt mit einer erfolgreichen Anbauabnahme die Betriebserlaubnis? Das nenne ich gelebten Föderalismus 👍🏻

Aber ob das alles so stimmt ❓

Re: Eintragung Reifengröße - mein Versuch

Verfasst: Montag 30. Mai 2022, 23:01
von rallyMichl
Das ist schon seit mehr als 10 Jahren in Auto- und Motorradforen nachzulesen, dass die Hessen hier anders ticken.

http://www.kfz-zulassung.org/formulare/ ... enkopf.pdf
speziell Seite 2 §21 + §19

In Hessen gibt es Bündelungsbehörden, die lokale Zulassungsstelle darf nicht beurteilen ob das Gutachten vom Sachverständigen in Ordnung ist.

Auch in anderen Bundesländern gilt:
Andere Reifengröße ist keine Anbauabnahme (§19.3), das wäre nur mit Teilegutachten möglich (hier wird nur der korrekte Anbau eines bereits nachgewiesenermaßen [Teilegutachten] geeigneten Teils bestätigt).
Mit Teilegutachten und Anbauabnahme bekommst du üblicherweise auch nur die Auflage "Eintragen, wenn eh mal ein neuer Schein kommt" oder man es Leid ist den zusätzlichen Wisch mit spazierenzufahren.
Ohne Teilegutachten ist das eine §19.2 Einzelabnahme, da verwirkt man seine Betriebserlaubnis, bis die Zulassungsbehörde mit der Eintragung eine neue erteilt. Hier darf man klar mit dem Wisch vom TÜV dennoch nicht fahren.

Habe das selbst schon durch. ;)