Punkt 1 finde ich auch bemerkenswert und kann ich nicht so recht glauben. Der SV war sich auch nicht zu 100 % sicher, da die Regelung ja noch recht neu ist.
Punkt 2 ist sicherlich in irgendeinem Amtsblatt veröffentlich worden und außerdem bekommst Du es ja bei der Prüforganisation brühwarm um die Ohren gehauen... oder welche Form der Info an den Endverbraucher schwebt Dir vor?
Punkt 3 wäre hier oben wohl möglich, mit montierten Reifen (VR
und HR laut Freigabe) und der Herstellerfreigabe würde der Unterschriftsberechtigte die Anbauabnahme ohne Probefahrt durchführen. Ohne Herstellerfreigabe wäre die Probefahrt fällig, die aber 3 SV grundsätzlich beim Motorrad abgelehnt haben.
Die WdK Tabelle ist inzwischen vollkommen obsolet, auch mein Argument, dass beide Reifengrößen laut Tabelle die gleiche, alphanumerische Bezeichnung tragen und als 3.00 gelistet und somit nahezu identisch sind, wollte man nicht mehr berücksichtigen. Nur Papier oder Probefahrt zählt und dann ausschließlich mit Fabrikatsbindung.
Als letzten Trumpf habe ich dann noch versucht zu argumentieren, dass meine 250er ja problemlos von 3.00 - 21 auf 90/90 - 21 umgeschrieben wurde und keine § 19 (2) StVZO Abnahme nötig war und wenn man jetzt quasi von 80/100 auf 3.00 als Entsprechung zurück rechnet und dann die Umschreibung von 3.00 auf 90/90 berücksichtigt, keine Einzelabnahme notwendig sei, führte nur zu einem freundlichen Lächeln und der Erklärung, dass das technisch nachvollziehbar aber gesetzlich nicht mehr umsetzbar sei.
Zu Punkt 4 kann ich nur sagen, dass mir hier im Norden erklärt wurde, dass es so geht. 2020 als Datum der EZ oder Produktionsdatum des Reifens wäre das entscheidende Jahr für die "Vereinfachungen" in der Möglichkeit den Reifen ohne Eintragung zu fahren oder ohne Einzelabnahme eintragen zu lassen (was jetzt technisch gesehen vollkommener Schwachsinn ist, dass 1. die EZ ja nicht den Motorradtyp bestimmt und 2. sich ja niemand einen 4 Jahre alten Reifen ans Moped klöppelt).
Ich kann nur die Auskünfte, die ich selbst erhalten habe weitergeben und Übernehme daher keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Aussagen. Wenn sich allerdings soviele SV daran halten wollen, dann wird leider etwas Wahres dran sein
Edit: Kleiner Joke am Rande... wenn man nachweisen könnte, dass eine bestimmte Reifengröße nicht mehr verfügbar ist (als willkürliches Beispiel: 3.00 - 21 wäre nicht mehr auf dem Markt) und es läge, wie z.B. bei der CRF 250 L/Rally keine Reifenbindung vor, dann würde man die Umbereifung auf die verfügbare Größe natürlich auf Grundlage z.B. der WdK Tabelle durchführen und keine Reifenbindung eintragen. Vielmehr würde man alle der Größe 3.00 entsprechenden Reifen ohne Anbauabnahme eintragen. Da kommt doch echt der Badearzt!!!