Michelin Anakee Wild 80/90-21

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Rossi
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Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von Rossi » Mittwoch 17. Mai 2023, 20:31

Moin!

Habe schon den anderen Reifenthread zu Größen und Eintragungen gelesen.

Uta und ich fahren den Anakee (und Vorgänger) nun schon über 8 Jahre auf der CRF. Niemals wurde in Frage gestellt, ob der Reifen korrekt für die CRF ist. Jetzt gibt es ja neue Bestimmungen, aber:

Michelin gibt eine Freigabe für den 80/90-21 Vorderreifen (mit unseren Standardfelgen) und in jedem Online-Reifenshop wird der 80/90er Reifen als das passende CRF Modell angeboten und verkauft.
Die richtige Größe äquivalent zu 3.00-21 scheint jedoch 90/90-21 zu sein.

Meine Frage: ist Michelin zu doof? Liegt der TÜV falsch? Warum ist das in den letzten 10 Jahren niemandem - also auch nicht dem TÜV übel aufgestossen? Muss Michelin sich für solch eine Freigabe nicht eh den Segen des TÜV oder einer anderen Prüfkommission einholen (oder können sie einfach behaupten der Reifen passt)? Wie handhabt ihr diese Geschichte?

Bin gespannt auf Eure Meinungen, Antworten und Erfahrungen

Liebe Grüße Rossi
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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von treefighter » Mittwoch 17. Mai 2023, 21:57

80/90-21, 80/100-21 oder 90/90-21 ist fast dasselbe. Den Unterschied merkt beim fahren kein Mensch.

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ThomasD
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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von ThomasD » Mittwoch 17. Mai 2023, 22:35

treefighter hat geschrieben:
Mittwoch 17. Mai 2023, 21:57
Den Unterschied merkt beim fahren kein Mensch.
Darum geht es nicht. Es geht um die Eintragung in die Fahrzeugpapiere in D seit 2020.
Grüsse
Tom

bwm
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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von bwm » Mittwoch 17. Mai 2023, 22:58

Die Freigabe von Michelin ist kein rechtlich bindendes Dokument mehr. Das bescheinigt schlussendlich nur, dass sie den Reifen mit diesem Motorrad getestet und für gut befunden haben.

Was zählt, sind die Reifengrößen, die im CoC drin stehen (da stehen manchmal mehr als im Fahrzeugschein). Meines Wissens haben die 250er hier nur 3.00-21 vorne und 120/80-18 hinten.
Jede andere Reifengröße muss eingetragen werden. Es gibt für die 3.00-21 bei dem Prüforgsnisationen "Äquivalenztabellen". Da stehen meines Wissens für die 3.00-21 alle 3 Größen (80/90, 90/90 und 80/100) als äquivalente Größen mit drin. Diese können daher ohne Begutachtung am Motorrad vom Sachverständigen eingetragen werden. Alle anderen müssen am Motorrad begutachtet und ggf getestet werden.

Rossi
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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von Rossi » Mittwoch 17. Mai 2023, 23:20

80/90-21 steht laut TÜV Heini scheinbar nicht drin´. Und da fängt mein gedankliches Problem an - Jahrelang hat das den TÜV nicht inetressiert, obwohl die Größe eben nicht okay ist und war...das macht doch keinen Sinn!?
Und was ist oder war so eine Michelin Freigabe Wert? Nichts, oder?
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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von xralfx » Donnerstag 18. Mai 2023, 09:26

Ich habe ihn per Einzelabnahme eintragen lassen.
War ein gezetere, sogar die Tachoabweichung wurde überprüft, hat bei mir allerdings genau gepasst wegen vorheriger angleichung.
Optisch finde ich auch das beide Reifen kleiner und schmäler sind.
Dennoch ist der Reifen sehr gut für mich passend, mag alles außer Matsch.

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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von bwm » Donnerstag 18. Mai 2023, 09:27

Damals, als wir noch einen Kaiser hatten, waren Freigaben ausreichend für eine Umbereifung. Dann kam der TÜV und hat Lobbyarbeit gemacht, um Arbeit zu generieren.
2020 wurde dann neu geregelt, dass Reifenfreigaben ab sofort nur noch Empfehlungscharakter haben und jede abweichende Reifengröße stattdessen eingetragen werden muss.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/

TÜV Prüfer sehen nicht immer alles. Eintragung anderer Größe sollte aber wie gesagt ohne weiteres machbar sein (bei einem Sachverständigen, der Einzelabnahmen nach §21 machen darf). Du brauchst danach neue Papiere aber kannst dann ganz legal die neue Größe fahren. Da würde ich allerdings 90/90-21 nehmen, da hast du erheblich mehr Auswahl.

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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von Rossi » Donnerstag 18. Mai 2023, 10:03

bwm hat geschrieben:
Donnerstag 18. Mai 2023, 09:27
Damals, als wir noch einen Kaiser hatten, waren Freigaben ausreichend für eine Umbereifung. Dann kam der TÜV und hat Lobbyarbeit gemacht, um Arbeit zu generieren.
2020 wurde dann neu geregelt, dass Reifenfreigaben ab sofort nur noch Empfehlungscharakter haben und jede abweichende Reifengröße stattdessen eingetragen werden muss.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... sreichend/

TÜV Prüfer sehen nicht immer alles. Eintragung anderer Größe sollte aber wie gesagt ohne weiteres machbar sein (bei einem Sachverständigen, der Einzelabnahmen nach §21 machen darf). Du brauchst danach neue Papiere aber kannst dann ganz legal die neue Größe fahren. Da würde ich allerdings 90/90-21 nehmen, da hast du erheblich mehr Auswahl.
Danke für deine Info. Ich wusste das schon. Was mich so wundert, dass auch vor dieser Neuregelung Michelin den 80/90 für die CRF freigegeben und verkauft hat (und das hat ja nichts mit der Neuregelung zu tun) - der entspricht eben nicht der eingetragenen 3.00 Größe. Es hätten dann dich schon immer 90/90 sein müssen...
Sehe ich das falsch?
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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von bwm » Donnerstag 18. Mai 2023, 16:47

Wie gesagt: soweit ich weiß, ist auch der 80/90-21 eine Äquivalente Größe zur 3.00-21. Insofern wäre das erstmal nicht schlimm. Und auch vor dieser Neuregelung haben die Reifenhersteller teils ganz und gar andere Reifengrößen, als ursprünglich vorgesehen waren, freigegeben. Das können die ja machen, wie sie wollen. Vielleicht hatte der 80/90 etwas bessere Fahreigenschaften auf der CRF als die alternativen Größen. Kann mir vorstellen, dass sie den 90/90-21 etwas steifer machen mussten für die Verwendung auf den Großenduros (z.B. Africa Twin, F850GS, 690 Enduro R) und der 80/90er etwas weicher ist, für die Verwendung auf den kleineren Enduros

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Re: Michelin Anakee Wild 80/90-21

Beitrag von Chr1stoph » Freitag 26. Mai 2023, 11:41

Es gibt meines Wissens keine eindeutliche & bindende Übersetzung der Reifengröße. Frag nach - bekommst bestimmt viele verschiedene Antworten.

Alle nicht in den Papieren eingetragene Größen sind nicht zulässig.

Andere Reifen kann man nach entsprechender Prüfung durch eine Prüfstelle eintragen lassen.
Die Details liegen (meiner Erfahrung nach) im Ermessen (und an der Laune) des Prüfers.

Ich habe nach dem zweiten Anlauf einen entspannten Prüfer gefunden, ihm gesagt was ich möchte (vorne 80/90-21 und 90/90-21 OHNE Reifenbindung). Nach Vorführung eines montierten Reifens war er zufrieden und hat beide Größen eingetragen. Letzteres führt die Angelegenheit ins Absurde, warum der zweite nun ohne Begutachtung eingetragen wurde. War mir aber recht - lächeln, winken, zahlen und gehen.... OK in Hessen geht der Spaß noch weiter, das ist aber ein anderes Thema.

Das ganze kosten auch ein paar Euro. Die legale Alternative ist sich auf verfügbare Größen (= 3.00-21) zu begrenzen.

Ob und generell in wiefern es nun ein Verbrechen ist z.B. den technisch passenden Anakee zu fahren - ich denke da muss jeder selber mal überlegen ob 5 nicht doch eine gerade Zahl sein kann.

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