Darf ich diese Reifengröße montieren?

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Kenyon
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Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von Kenyon » Samstag 21. März 2020, 13:03

Hallo zusammen,
mal eine Größenfrage. Ich kann einen Heidenau K60 in der Größe 120/90 - 18 bekommen, geschenkt. Jetzt meine Frage,kann ich den einfach auf die Felge meiner CRF 250 Rally aufziehen? Freigabe ist ja für 120/80 - 18 vorhanden. Ich habe Google schon befragt, aber keine Lösung gefunden. Ich weiss das diese Zahlen das Querschnittsverhältnis des Reifens beschreibt, aber was der Unterschied zwischen 80 und 90 bedeutet, darüber finde ich keine Informationen.

Vielleicht kann ja jemand in diesem tollen Forum mir weiterhelfen.

Grüße aus der der Rhön mit Ausgangsbeschränkung.

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Armin
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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von Armin » Samstag 21. März 2020, 13:52

Nein, lass es bleiben!

Bleibe bei 3.00-21 und 120/80-18 mit der mind. Tragfähigkeit/Speedindex.
Da darfst Du sogar unterschiedliche Hersteller mischen, da keine Reifenbindung im Schein eingetragen ist.

Es ist nicht so, dass Du damit nur nicht mehr durch den TÜV kommst,
sondern wird auch ab 2020 im neuen Bußgeld-Tarif bei jeder Verkehrskontrolle entsprechend kostspielig berücksichtigt. Kauf Dir für das Geld lieber gleich Reifen in der geforderten Größe.

Gruß
Armin

Kenyon
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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von Kenyon » Samstag 21. März 2020, 14:13

Hi Armin,
danke für die Antwort. Das hilft. Für vorne ist kein Problem, da es es Freigaben für 90/90-21 gibt.

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Armin
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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von Armin » Samstag 21. März 2020, 14:49

Auch davon würde ich neu die Finger lassen.

Aller aller spätestens ab DOT2020 und/oder in 2021? sind diese abweichenden Freigaben in D eh alle ungültig wenn nicht eh schon. Und die Freigaben gelten/galten immer nur für die genannte Reifenpaar-Kombination dieses Herstellers.

Nimm einfach zweck-geeignete Reifen/Profile in der eingetragenen Größe.

Empfehlung z.B: VR/HR
TKC70/Trailrider (sportliches touren incl. einfacher Schotter)
TKC80/MT07+ (wenns gröber und haltbar sein soll)
TW201/TW202
K60/K60
..
Gruß
Armin

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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von Micha » Samstag 21. März 2020, 15:21

Um das mal zu präzisieren, weil es da viele Deutungen gibt:

Bei Motorrädern mit Fabrikatsbindung bleiben Freigaben der Hersteller (also z.B. von Bridgestone) für abweichende Profile weiterhin gültig. Es gab aber in der Vergangenheit Herstellerfreigaben für abweichende Größen. Prominentestes Beispiel sind Motorräder mit Reifen in alten Zollgrößen, z.B. 3.25H19 vorn, 4.00H18 hinten.
Diese Größen bekommt man kaum noch und es gab dann z.B. für den 4.00H18 als Ersatz eine Freigabe für einen gleich breiten 100/80-18H oder einen etwas breiteren 110er.. Diese abweichenden Größen dürfen seit diesem Jahr nicht mehr per Freigabe legalisiert werden, sondern man muss sie eintragen lassen.
Das gilt natürlich auch bei unserer CRF, die keine Fabrikatsbindung hat. Egal, welche Abweichung von der Seriengröße es gibt, ob Breite, Querschnittsverhältnis oder gar Durchmesser, es ist eine Eintragung erforderlich.
Viele Grüße,

Micha

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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von Kenyon » Samstag 21. März 2020, 18:24

Erst mal danke für eure Hilfe. Ich bleibe legal und wenn es soweit ist, werde ich wahrscheinlich die Anakee Wild drauf machen.

Nach fast 5000km haben die Original Reifen noch über 5mm Restprofil. Die tun es also noch eine Weile :D

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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von Micha » Sonntag 22. März 2020, 21:38

Bin auch gerade bei 4650 km. Gefühlt ist das noch das halbe Neuprofil. Ich habe noch einen Satz neuer 2017er IRC von einem Neufahrzeug hier liegen. Mal gucken, wann die drauf kommen... :lol:
Viele Grüße,

Micha

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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von Städi » Montag 13. April 2020, 21:36

Ich fahre auch mit 120/90 18 hinten
Und 90/90 21 vorne

Allerdings ist das in der Schweiz auch erlaubt. Auch Mischbereifung ist bei uns erlaubt

Also drauf montieren kein Problem
Fahrtechnisch kein problem

Lg Roman

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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von opunkt » Sonntag 4. April 2021, 20:51

Hallo Folks,

ich habe bei der MD44 die 3.00 vorne um 90/90-21 und 80/100-21 ergänzen lassen, mit gleicher Speed und Lastkennung.
Durch die neue Gesetzesregelung darf nichts anderes als eingetragen gefahren werden und das war mir zu wenig.
Vorführung beim TÜV mit passenden Unbedenklichkeitsdokumenten (BS AX41 und Pi MT21) haben gereicht, dass der TÜV Hessen die Eintragung vorgenommen hat. Die Eintragung erfolgt dann über das zust. LRA und letztlich habe ich ca. 120€ für alles gelatzt. War mir das aber wert, a) hab ich keinen Ärger, b) viel größere Auswahl und c) den evtl. nächsten Käufer freuts.
Die neuen CRF haben schon alle die 80/100 eingetragen. Rrrrr.

Ostergrüße in die Runde...
O.

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Re: Darf ich diese Reifengröße montieren?

Beitrag von bwm » Montag 5. April 2021, 09:23

Micha hat geschrieben:
Samstag 21. März 2020, 15:21
Bei Motorrädern mit Fabrikatsbindung bleiben Freigaben der Hersteller (also z.B. von Bridgestone) für abweichende Profile weiterhin gültig. Es gab aber in der Vergangenheit Herstellerfreigaben für abweichende Größen. Prominentestes Beispiel sind Motorräder mit Reifen in alten Zollgrößen, z.B. 3.25H19 vorn, 4.00H18 hinten.
Diese Größen bekommt man kaum noch und es gab dann z.B. für den 4.00H18 als Ersatz eine Freigabe für einen gleich breiten 100/80-18H oder einen etwas breiteren 110er.. Diese abweichenden Größen dürfen seit diesem Jahr nicht mehr per Freigabe legalisiert werden, sondern man muss sie eintragen lassen.
Das gilt natürlich auch bei unserer CRF, die keine Fabrikatsbindung hat. Egal, welche Abweichung von der Seriengröße es gibt, ob Breite, Querschnittsverhältnis oder gar Durchmesser, es ist eine Eintragung erforderlich.
Da muss ich nochmal korrigierend kommentieren

Grundsätzlich erstmal wird jetzt sehr deutlich unterschieden zwischen Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung (ABE, Baujahr 99 und älter) und europäischer Typgenehmigung (CoC, ca ab 2000)

Für alle Fahrzeuge sind Reifenfreigaben "nichtig". Als Auswahlhilfe immernoch nützlich aber rechtlich haben die keine Relevanz mehr.

Für Fahrzeuge mit ABE gilt außerdem
- Reifenbindungen haben weiterhin Gültigkeit
- wenn der Reifen nicht exakt in den Dimensionen und der Bauart übereinstimmt muss eine Eintragung vorgenommen werden

Für Fahrzeuge mit CoC gilt
- Reifenbindungen haben keine Gültigkeit mehr
- Reifen muss in Dimension + Tragfähigkeits- und Speedindex übereinstimmen
- Wenn Dimension nicht übereinstimmt muss eingetragen werden

Für die Eintragung hat man 2 Möglichkeiten: für den Wechsel von Zoll- auf metrische Größen gibt es "Übersetzungstabellen" bei den Prüforganisationen. Da sind für fast jedes Zoll-Maß 1-2 äquivalente metrische Maße angegeben. Die 3.00-21 der CRF250L kann zum Beispiel in 90/90-21 oder in 80/100-21 übersetzt werden
Alternativ kann man sich mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung ein bestimmtes Reifenmodell eintragen lassen. Vorteil: dabei gehen auch Reifen, die nicht der Größe gemäß Übersetzungstabelle entsprechen. Nachteil: man muss dann (je nach Formulierung in den Papieren) genau diesen Reifen fahren. Das ist üblicherweise keine entweder-oder Eintragung.

Noch ein wichtiger Nachtrag: Das BMVI hat nochmal korrigiert. Reifen, die in der Dimension übereinstimmen aber in der Reifenbauart nicht (Radial, Diagonal, Bias Belted) dürfen trotzdem verwendet werden. Das gilt aber auch wieder nur für Fahrzeuge mit CoC

Nachlesen kann man das alles https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html

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