Lenkererhöhung für die L mit ABE

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Micha
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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von Micha » Donnerstag 22. April 2021, 16:16

Übrigens, um mit einem verbreiteten Irrtum aufzuräumen:
Eine ABE ersetzt nicht immer die Eintragung. Das ist nur der Fall, wenn das Motorrad ansonsten serienmäßig ist. Zwei Teile MIT ABE, die sich aber gegenseitig beeinflussen, wie z.B. Zubehörlenker und Lenkererhöhung, kann man nicht durch die ABE der beiden Teile legalisieren.
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Micha

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Mago
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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von Mago » Donnerstag 22. April 2021, 17:43

Das ist ja mal interessant!
Danke für den Hinweis.
Das hätte mir sonst wohl erst die Polizei verraten :lol:
Gruß Mago

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raineken
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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von raineken » Donnerstag 22. April 2021, 19:12

Wo steht sowas? Höre ich gerade das erste mal, wobei ich zugegebenermaßen in dieser Richtung eher blank bin.
Dachte immer daß eine ABE reicht.
Dank Dir, @Micha
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Jumpstumper
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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von Jumpstumper » Donnerstag 22. April 2021, 19:37

Mago hat geschrieben:
Donnerstag 22. April 2021, 08:40
In Verbindung mit 25mm Erhöhung passt der originale Lenker gut.
Das haben schon einige festgestellt.
Danke sehr Mago, das hilft schon wieder weiter.

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Micha
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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von Micha » Donnerstag 22. April 2021, 19:45

raineken hat geschrieben:
Donnerstag 22. April 2021, 19:12
Wo steht sowas?
Oh je, das ist eine sehr deutsche Frage :lol:

In Deiner ABE steht das.
Hier z.B. unter Punkt 2:
https://www.wwag.com/step/pdf/138847.pdf

"...bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung...".

In dieser ABE ist unter Punkt 1.9 explizit erlaubt, den Lenker mit einem ganz bestimmten Klemmbock (nämlich KLCS4) zu kombinieren. Wenn das so in der ABE steht, ist es durch die ABE abgedeckt. Ein Klemmbock anderen Typs ist damit auch dann nicht automatisch zulässig, wenn er vergleichbare Abmessungen hätte. Das muss dann gemeinsam begutachtet und in Kombination eingetragen werden.

Es geht darum, ob sich die Teile gegenseitig beeinflussen können. Beim Auto z.B. Spurverbreiterung plus Alufelgen plus Tieferlegung oder beim Motorrad halt Lenker und Klemmböcke und Hebel. Wie soll der ABE-Inhaber auch wissen, wie Du (vor Anbau seines Teils) Dein Motorrad modifiziert hast? Er kann nur prüfen, ob sein Teil an ein serienmäßiges Motorrad passt und wird seine Hände auch nicht für Zubehörteile der Konkurrenz ins Feuer legen wollen.

Hier das Ganze noch mal in DEKRA-Deutsch: https://www.dekra-tuning.de/beeinflussung
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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von rallyMichl » Donnerstag 22. April 2021, 20:16

Es gibt sogar ABE die trotzdem eine Änderungsabnahme fordern. Steht dann aber drin. Und die Bescheinigung der erfolgreichen Abnahme muss man dann zusätzlich mitführen. Oder damit alles eintragen lassen.

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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von LaLü » Samstag 24. April 2021, 07:31

Moin,

ich will nicht spitzfindig werden, aber das ist dann keine -allgemeine- Betriebserlaubnis (ABE), sondern eine Betriebserlaubnis (BE).

Eine ABE kann keine Eintragungspflicht nach sich ziehen.

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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von bwm » Sonntag 25. April 2021, 06:24

Das stimmt leider nicht.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist einfach nur eine ganz allgemeine Abnahme eines Teils für eine grundsätzliche Verwendbarkeit. In der ABE können für jedes Modell, für das das jeweilige Teil ganz allgemein zugelassen ist, noch Auflagen drin stehen. Und in jeder ABE, die ich bisher gesehen habe stand drin, dass sich das Fahrzeug ansonsten im serienmäßigen Zustand befinden muss.

https://www.dekra.de/de/pkw-aenderungsabnahmen/
Zitat aus dem weiter unten verlinkten Tuning-Ratgeber
"Es ist ein Trugschluss, dass alles erlaubt wäre, was eine
ABE hat. ABEs beziehen sich immer auf den Zustand eines Fahrzeugtyps
im Serienzustand. Die Hersteller von Zubehörteilen sind keine Hellseher
und können nicht wissen, welche kosmetische Vorgeschichte das betreffende Fahrzeug bereits hinter sich hat. Deswegen passen manche Teilekombinationen auch nicht zusammen.."

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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von LaLü » Sonntag 25. April 2021, 07:11

Moin,

ich habe nichts Anderes behauptet 🤷🏻‍♂️

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rallyMichl
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Re: Lenkererhöhung für die L mit ABE

Beitrag von rallyMichl » Sonntag 25. April 2021, 12:04

LaLü hat geschrieben:
Samstag 24. April 2021, 07:31
Moin,

ich will nicht spitzfindig werden, aber das ist dann keine -allgemeine- Betriebserlaubnis (ABE), sondern eine Betriebserlaubnis (BE).

Eine ABE kann keine Eintragungspflicht nach sich ziehen.
Man sollte seine ABE dennoch aufmerksam lesen.
Schau dir die ABE des TRW MCL155 an.
Da wird beim Punkt 11 "Änderungsabnahme" auf den Prüfbericht verwiesen und der schreibt z.B. vor "Eine solche Prüfung ist aber dann erforderlich, wenn ... entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen sollten, dass eine Anbauabnahme erforderlich wird. "
;)

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