Neulich war ich mit der CRF beim TÜV und traf auf einen wirklich begeisterten Prüfer, der den Zustand in den höchsten Tönen lobte. Nein, die wär aber schön, und klar, da sei alles in bester Ordnung, ganz toll, sowas sieht man ja selten!
Plötzlich kommt seine Kollegin um die Ecke, guckt schräg und erkennt, dass der Sitzbankgurt fehlt. Was kein Wunder ist, den baue ich nämlich an meinen CRFs direkt nach dem Kauf ab. Erstens ist das Ding der blanke Blödsinn und zweitens sitze ich genau dort, wo der Gurt quer läuft, und das tut durchaus weh. Aber obwohl ich das am neuen Motorrad mache (diese CRF hatte beim Kauf 430 km runter) war ein minimaler Farbunterschied sichtbar, dort, wo für eine kurze Weile der Gurt saß.
Es stellt sich raus, dass man als "Testmotorrad" den Prüfern bei einer Stichprobe eben so eine CRF mit mehreren Mängeln untergejubelt hatte. Und einer dieser Mängel war eben der fehlende Gurt.
Wir waren uns alle einig, dass sich kein Beifahrer dieser Welt daran festhalten würde und auch kein Fahrer das tolerieren würde. Aber Vorschrift ist Vorschrift. Wohlgemerkt, ich habe mit dem SW Motech-Träger eine wirklich gute Haltemöglichkeit als Alternative.
Ich wollte es euch nur erzählen, damit ihr wie ich nächstes Mal daran denkt, den Gurt für den TÜV zu montieren. Vielleicht mit Tesafilm, dann bekommt man ihn danach schnell wieder ab (ups, nein, das nehme ich sofort zurück!)
Ach so...nein, ich habe die Plakette. Wie und warum, schreibe ich nicht
Gurtpflicht :-)
- Micha
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Viele Grüße,
Micha
Nie schrauben Sie die Füller Heizkörper Motor
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Re: Gurtpflicht :-)
meinem Prüfer isses nich aufgefallen
Nur wer sein Blut vom Rinnstein geleckt, weiß wie Motorradfahren schmeckt!
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Re: Gurtpflicht :-)
Für den TÜV-Termin kann man auch einen Spanngurt montieren.
Das überflüssige Geraffel passt unter die Sitzbank.
Bisher hat es immer gut funktioniert.
Good luck!
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Schöne Grüße von
NordNordOst
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Re: Gurtpflicht :-)
Da haben deine Prüfer aber nicht aufgepasst. Ein Sitzbank-Haltegurt ist keine Pflicht. Eine geeignete Vorrichtung zum festhalten für den Beifahrer ist Pflicht. Da die CRF Serienmäßig keinen Gepäckträger hat, ist der Gurt die günstigere Alternative für Honda. Wenn man sich aber einen Gepäckträger nachgerüstet hat, kann der Gurt auch ab. Wurde mir von meinem Prüfer so erklärt als ich ihn gefragt habe, warum z.B. meine CRF1000L keinen Sitzbankgurt hat, die gleich alte CRF250L aber einen dran hat.
Solange der Gepäckträger fest angebaut und zum dran festhalten geeignet ist (eine gerade Platte geht nicht) ist das in Ordnung.
Deshalb geht auch der provisorisch angelegte Spanngurt. Hauptsache, irgendwas zum festhalten ist dran
Solange der Gepäckträger fest angebaut und zum dran festhalten geeignet ist (eine gerade Platte geht nicht) ist das in Ordnung.
Deshalb geht auch der provisorisch angelegte Spanngurt. Hauptsache, irgendwas zum festhalten ist dran
- Flensburger
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Re: Gurtpflicht :-)
Bin ich froh, dass wir hier keinen TUEV haben.......
Nur in einem Land,wo die geistige Sonne tief steht,werfen Zwerge große Schatten.
Stephan
Stephan