LaLü hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Februar 2023, 12:17
rallyMichl hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Februar 2023, 11:53
Was interessiert bei einer modernen CRF die StVZO, wenn hier die EG Zulassungsvorschriften angewendet wurden.
Beim Anbau von Nebelscheinwerfern hast du hier auch Unterschiede, nach StVZO dürfte keiner mit zweien davon rumfahren.
Hier ein kurzer Überblick über die Unterschiede StVZO/EU Zulassung.
Da alle CRF 250/300 L/Rally unzweifelhaft nach 1994 homologiert worden sein dürften, sollten sie nach EU Recht zugelassen sein
Das scheint nur noch nicht bei den Herren und Damen in Blau angekommen zu sein.
Die letzte Kontrolle, die ich 2021 mitmachen durfte, bezog sich ausschließlich auf STVZO Paragraphen und rein gar nicht auf EG-Genehmigungen/Zulassungen.
Das man da nicht mehr durchblickt kann ich verstehen, nur ist es (auch wenn die Fahrzeuge nach EG zugelassen sind) dem Gesetzeshüter relativ egal, da er sich meist nur mit der STVZO auskennt.
Daher der Abschnitt des es laut STVZO nicht notwendig ist......ist alles etwas kompliziert....für uns alle....
Ich habe von Gesetzeshütern schon alles gehört, in beliebiger Reihenfolge......, nationales Recht vor EU-Recht, EU interessiert mich nicht , wir sind hier in Deutschland und da gilt die STVZO,.......usw....
Bis jetzt bezogen sich ausnahmslos alle auf die STVZO.....
mag sich ja geändert haben.....aber selbst mein TÜV Prüfer , den ich auf die fehlenden Reflektoren hinwies (einfach weil ich es wissen wollte) kam mit der STVZO......"ist doch keine 6m"......Stillegung? -> "Wieso? Gefährdest du irgendjemanden durch die fehlenden Reflektoren, außer dich selber?"
Was soll man dazu noch sagen?......