Das bedeutet, dass nach einer verhältnismäßig kurzen Ausbildung und ohne Prüfungen (weder Theorie noch Praxis) diesen Führerscheininhabern das Fahren der Maschinen bis 15 PS gestattet wird. Die Regelung gilt bereits.
Hört sich doch super an, oder?
Na ja, man könnte auch sagen: zu schön, um wahr zu sein, und damit genau so, wie von Deutschland zu erwarten war.
Denn natürlich gilt "EU-Recht" nie, wenn es Nachbarländer besser machen.
In Italien darf man mit einem Autoführerschein immer auch 125er fahren, in Österreich nach sechs Zusatzstunden.
Denn gucken wir doch mal genauer hin:
Für die Ausbildung berechnen die im Netz zu findenden Fahrschulen 740 bis 990 Euro (eine Fahrschule z.B. fordert 390 Euro Grundgebühr für vier Doppelstunden Theorie!). Das, was man bekommt, ist aber kein Führerschein, sondern eine Bescheinigung. -es gibt ja keine Prüfung! Das bedeutet...
- diese Sonderregelung gilt nur in Deutschland, Fahrten ins oder im Ausland (z.B. Mietmotorrad in Spanien...) sind verboten,
- man hat damit keinen wie auch immer genannten Motorradführerschein, sondern "nur" den erweiterten Autoführerschein
- da es kein eigenständiger Führerschein ist, kann man keine Aufstiegsprüfung auf A2 machen -Sackgasse B196!
Ganz im Ernst: das ist eine überteuerte Mogelpackung mit begrenztem Nutzen. Legt man ein paar hundert drauf, bekommt man einen richtigen Führerschein A/A2 mit Aufstiegsmöglichkeiten, weniger Einschränkungen bei den Fahrleistungen und weltweiter Gültigkeit. Man bekommt auch eine echte Fahrausbildung, die dann endet, wenn man sicher fährt.
Denn auch wenn der Gesetzgeber 10x45 Minuten für die B196-Erweiterung fordert, wird es Leute geben, die danach nicht sicher fahren können. Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Man freut sich über die fehlende Prüfung und eiert unsicher vom Hof. Oder das Leben ist einem lieb, man nimmt weiter Fahrstunden, bis man es kann, bekommt aber trotzdem nur die "Bescheinigung", obwohl man das Gleiche wie für den Führerschein bezahlt hat.
Und was meint ihr?