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Neue Regelung B196: 125er für Autofahrer

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 20:33
von Micha
Ohne viel Aufsehen kam es direkt vor Weihnachten zu einer Regelung, die Autofahrern unter bestimmten Voraussetzungen ab diesem Jahr das Fahren von 125ern in Deutschland erlaubt:
wir-erleichtern-den-zugang-zum-fuehrerschein.jpg
Das bedeutet, dass nach einer verhältnismäßig kurzen Ausbildung und ohne Prüfungen (weder Theorie noch Praxis) diesen Führerscheininhabern das Fahren der Maschinen bis 15 PS gestattet wird. Die Regelung gilt bereits.

Hört sich doch super an, oder?
Na ja, man könnte auch sagen: zu schön, um wahr zu sein, und damit genau so, wie von Deutschland zu erwarten war.
Denn natürlich gilt "EU-Recht" nie, wenn es Nachbarländer besser machen.

In Italien darf man mit einem Autoführerschein immer auch 125er fahren, in Österreich nach sechs Zusatzstunden.

Denn gucken wir doch mal genauer hin:

Für die Ausbildung berechnen die im Netz zu findenden Fahrschulen 740 bis 990 Euro (eine Fahrschule z.B. fordert 390 Euro Grundgebühr für vier Doppelstunden Theorie!). Das, was man bekommt, ist aber kein Führerschein, sondern eine Bescheinigung. -es gibt ja keine Prüfung! Das bedeutet...
  • diese Sonderregelung gilt nur in Deutschland, Fahrten ins oder im Ausland (z.B. Mietmotorrad in Spanien...) sind verboten,
  • man hat damit keinen wie auch immer genannten Motorradführerschein, sondern "nur" den erweiterten Autoführerschein
  • da es kein eigenständiger Führerschein ist, kann man keine Aufstiegsprüfung auf A2 machen -Sackgasse B196!
Und das für tausend Euro? :twisted:

Ganz im Ernst: das ist eine überteuerte Mogelpackung mit begrenztem Nutzen. Legt man ein paar hundert drauf, bekommt man einen richtigen Führerschein A/A2 mit Aufstiegsmöglichkeiten, weniger Einschränkungen bei den Fahrleistungen und weltweiter Gültigkeit. Man bekommt auch eine echte Fahrausbildung, die dann endet, wenn man sicher fährt.

Denn auch wenn der Gesetzgeber 10x45 Minuten für die B196-Erweiterung fordert, wird es Leute geben, die danach nicht sicher fahren können. Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Man freut sich über die fehlende Prüfung und eiert unsicher vom Hof. Oder das Leben ist einem lieb, man nimmt weiter Fahrstunden, bis man es kann, bekommt aber trotzdem nur die "Bescheinigung", obwohl man das Gleiche wie für den Führerschein bezahlt hat.

Und was meint ihr?

Re: Neue Regelung B196: 125er für Autofahrer

Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2020, 20:48
von Steirer
Bei uns in Ö easy. Hat meine Tochter gemacht. Samstag Vormittag Kurs Samstag Abend mit der 125er Vespa auf ein Eis gefahren mit erweitertem B-schein.
Natürlich bin ich schon wochenlang vorher mit ihr gefahren. Vom Gesetz her nicht notwendig aber für ihre Sicherheit lebensnotwendig.
Lg Martin

Re: Neue Regelung B196: 125er für Autofahrer

Verfasst: Freitag 3. Januar 2020, 07:12
von Mago
Mal wieder genauso durchdacht wie das übertragbare Saison Kennzeichen...
Dabei wäre es so einfach, bei den Nachbar Ländern abzuschauen!
Hier zerbrechen sich halt immer hunderte Politiker den Kopf eine möglichst kostenintensive komplizierte Lösung zu finden, wovon sie selbst keine Ahnung haben! :roll:
Meine Meinung!
Danke für den ausführlichen Bericht Micha
Gruß Mago

Re: Neue Regelung B196: 125er für Autofahrer

Verfasst: Freitag 3. Januar 2020, 09:04
von Micha
Diesmal war es umgekehrt. Man wollte die 125er freigeben und dann kamen die Bedenkenträger.

Die Fahrschulen sorgten sich um ihre Einkünfte und fanden in den Sicherheitsfanatikern, die noch nie einen Meter Motorrad gefahren sind, aber sich alles in den buntesten Farben vorstellen konnten, geduldige Zuhörer. Schließlich wurde der Entwurf erst in dieser glattgelutschten Form durchgewunken.

Re: Neue Regelung B196: 125er für Autofahrer

Verfasst: Freitag 3. Januar 2020, 09:26
von Herb
Gab es ja schon mal, mit dem alten 3er Lappen konnte man, wenn man denn alt genug war, auch eine 125er fahren. Ohne jegliche Schulung und Prüfung!

Ich sehe es aber auch kritisch, da die Fahrphysik einfach wesentlich komplexer ist beim Moped. Aber das ist halt mal wieder ein wachsweicher Kompromiss von meinem Lieblings Minister, der schon mit anderen Großtaten glänzen konnte; E-Scooter, Maut, Tempolimit....

Meine Meinung!

Re: Neue Regelung B196: 125er für Autofahrer

Verfasst: Freitag 3. Januar 2020, 13:14
von Micha
Ohne jede Ausbildung fand ich auch nicht gut. Aber nun hat man einen Kompromiss gefunden, schlechte Ausbildung zu hohen Kosten.
Überleg Dir das nur mal, 390 Euro für die Kursteilnahme an vier Doppelstunden Theorie :evil:
Und da sitzen dann zwanzig Leute im Raum, macht 1300 Euro pro 60 Minuten Diavortrag...
Früher hat man für Wucherer irgendwie bessere Ideen gehabt, als ihnen eine Fahrschullizenz zu geben...

In Köln sieht es anders aus, hier begnügt man sich mit einem Viertel der Grundgebühr (nämlich 99 Euro).
https://www.motorrad-fahrschule-koeln.d ... rerschein/
Noch dazu hat der Fahrlehrer dazu eine Meinung, die ich teile.
  • Die einen (nämlich vor 1980-FS-Inhaber)...dürfen ohne Ausbildung fahren UND haben das Recht auf die Aufstiegsprüfung,
  • Andere machen für viel Geld eine "halbe", aber immerhin professionelle Ausbildung und haben dieses Recht NICHT,
  • Und wieder andere machen eine komplette Führerscheinausbildung für genausoviel Geld, wie ein großer A-Schein kostet
Und alle drei, ob gar nicht, mäßig oder gut ausgebildet, dürfen damit 125er fahren? :geek:

Re: Neue Regelung B196: 125er für Autofahrer

Verfasst: Samstag 4. Januar 2020, 18:23
von frank69
Völliger Quatsch, eine gute Idee wird Dank der Fahrlehrerlobby wieder zur Mogelpackung
Jemand der 5 Jahre Auto fährt, ohne Leistungsbeschränkung, sollte 125er mit 15 PS fahren dürfen wie jeder, der vor dem 1.4.1980 den Autoführerschein gemacht hat.
Jeder kann ja freiwillig ein paar Fahrstunden nehmen, aber die Fahrschulen dürfen jetzt ja wieder zuschlagen wie sie wollen.
Nein, so wird das nichts...
Schade, es wäre toll gewesen viele Pendler aus dem Auto auf das Leichtkraftrad zu locken, gerade bei uns im Ruhrgebiet zählt jeder cm Strasse.

Re: Neue Regelung B196: 125er für Autofahrer

Verfasst: Samstag 4. Januar 2020, 19:06
von Micha
Interessant auch, dass in der Grafik (vom Ministerium!) von einem 'Motorrad-Führerschein' die Rede ist, obwohl der B196 nur eine auf Deutschland beschränkte Erweiterung des Auto-Führerscheins ist.
Denn wäre es tatsächlich ein Motorradführerschein, müsste er zwingend erweiterbar sein und hätte auch nicht nur hier Gültigkeit.