Moin,
es ist, wie der Kutter es immer sagt, wenn der SV mitspielt, dann kann vieles eingetragen werden.
Man darf aber nicht vergessen, dass man damit nicht automatisch auf der sicheren Seite ist! Hier im Norden gab es eine Prüfstelle, die früher dafür berüchtigt war, dass dort quasi alles eingetragen wurde. (Google erzählt einem gerne was zum Umstricken neuer Harleyrahmen auf alte FIN). Wenn also der SV etwas widerrechtlich einträgt, dann kann das trotzdem, auch viel später, kassiert werden. Ärgerlich wird das, wenn es im Zusammenhang mit einem Unfall untersucht wird. Dann wird sich der SV rausreden und Du hast die Pappnase auf.
Zum Thema 120/90 18: Die Änderung des Abrollumfangs wird sich nach aktuellem Recht nicht mehr ohne aufwändige Abgasgutachten und Fahrversuche eintragen lassen.
Es lassen sich nur noch Entsprechungen, wie z.B. von 3.00 21 auf z.B. 90/90 21 (80/100 21, 80/90 21) und dann auch nur auf Serienfelge umtragen. Es gibt eine Tabelle, in der sind die sich entsprechenden Reifengrößen und erforderlichen Felgen aufgeführt.
Der Eintrag einer neuen Reifengröße in die ZB I führt nicht automatisch zur Löschung der alten Größe. Richtig ist, dass in der ZB I nur noch eine Reifengröße aufgeführt werden kann, aber in der BE des Fahrzeuges können durchaus auch noch andere Reifengrößen zulässig sein (z.B. beim Auto andere Größen bei Winterreifen, etc.).
Es gibt keine zentrale Erfassung von Änderungsabnahmen, so dass man darauf zurück greifen kann, wäre schön, aber für D auch viel zu einfach. Deshalb suchen ja viele Menschen auch nach "Briefkopien" erfolgreicher Eintragungen.
Das die Felgen bereits auf einer AJP Verwendung finden kann bei dem einen SV positiv, beim anderen SV negativ bewertet werden, so individuell wie der Mensch ist auch die Meinung des SV. Bei einer Verkehrskontrolle könnte dem geschulten Beamtenauge auffallen, das AJP keine thailändische Schreibweise von Honda ist und mit fundiertem, technischen Wissen die Eintragung anzweifeln. Dann nützt es Dir gar nichts, dass Dein SV ein Buddy von Dir ist, dann steht ihr ggf. zusammen im Regen
Bevor ich mit einer windigen Eintragung durch die Gegend fahre, die ggf. den Kontrolleur erst auf die Problematik hinweist, fahre ich lieber halblegal ohne Eintragung durch die Gegend. Der Unterschied könnte im Bereich Ordnungswidrigkeit vs. Straftat liegen
