Re: Hier ist mein Problem CFR 450 L LR
Verfasst: Freitag 14. Januar 2022, 07:22
LaLü das stimmt nur halb. Man selbst als Fahrer ist ja prinzipiell erstmal doof und hat von der Materie keine Ahnung. Deshalb geht man ja zu einem SV, der sich mit der Materie auskennt. Wenn etwas eingetragen ist, was nicht eingetragen werden kann, ist dafür vorrangig der Prüfer verantwortlich. Für den das übrigens theoretisch schwerwiegende Konsequenzen haben könnte. Das ist aber wirklich sehr theoretisch.
Das einzige, was dir als Nutzer in dem Fall passieren kann ist eine Stilllegung des Fahrzeugs.
Noch kurz zum Verständnis @steppke: meines Wissens sind die Reifendimensionen immer für die Karkasse, also ohne Profil angegeben. Daher der große Unterschied beim Bridgestone - der hat wesentlich mehr Ausgangsprofil.
Zur Änderung des Abrollumfanges gibt es wohl eine Abweichung von 8%, die vor Jahrzehnten mal als in Ordnung erkoren wurde. Wenn die Änderung der Raddrehzahl bei gleicher Geschwindigkeit weniger als 8% beträgt müssen nicht zwingend neue Abgas- und Geräuschgutachten erstellt werden. Wie sich das mit aktuellen Modellen verhält, die ja eine wesentlich komplexere Geräuschmessung machen, weiß ich ehrlichgesagt nicht
Und je nachdem, wie es eingetragen wird kann es sein, dass die z.B. im COC aufgeführten Alternativen Reifengrößen mit der Eintragung einer neuen Größe ungültig werden. Nämlich dann, wenn für die erfolgreiche Eintragung irgendwelche Baulichen Veränderungen nötig wurden. Wenn man z.B. eine Tachoangleichung machen musste oder ein ABS Ring mit anderer Teilung verbaut wurde.
Das einzige, was dir als Nutzer in dem Fall passieren kann ist eine Stilllegung des Fahrzeugs.
Noch kurz zum Verständnis @steppke: meines Wissens sind die Reifendimensionen immer für die Karkasse, also ohne Profil angegeben. Daher der große Unterschied beim Bridgestone - der hat wesentlich mehr Ausgangsprofil.
Zur Änderung des Abrollumfanges gibt es wohl eine Abweichung von 8%, die vor Jahrzehnten mal als in Ordnung erkoren wurde. Wenn die Änderung der Raddrehzahl bei gleicher Geschwindigkeit weniger als 8% beträgt müssen nicht zwingend neue Abgas- und Geräuschgutachten erstellt werden. Wie sich das mit aktuellen Modellen verhält, die ja eine wesentlich komplexere Geräuschmessung machen, weiß ich ehrlichgesagt nicht
Und je nachdem, wie es eingetragen wird kann es sein, dass die z.B. im COC aufgeführten Alternativen Reifengrößen mit der Eintragung einer neuen Größe ungültig werden. Nämlich dann, wenn für die erfolgreiche Eintragung irgendwelche Baulichen Veränderungen nötig wurden. Wenn man z.B. eine Tachoangleichung machen musste oder ein ABS Ring mit anderer Teilung verbaut wurde.