bwm hat geschrieben: ↑Sonntag 10. August 2025, 18:36
Das ist nicht schwer. Jede Veränderung an der Abgasanlage ist abnahmepflichtig und der Krümmer zählt natürlich mit zur Abgasanlage. Ich habe auch keinen Gesetzestext, der explizit eine ECU Veränderung verbietet, trotzdem weiß jeder, dass das verboten ist.
Jede Modifikation, die das Abgas-, Geräusch und Verbrauchsverhalten verändern kann, ist verboten. Im Rahmen der Eintragung beweist du dann, dass alle gültigen Vorschriften noch immer eingehalten werden
Jetzt könnte man technisch dagegen argumentieren wie ein Krümmer der in den Dimensionen gleich des Originalen ist und nur das Material von Stahl in Edelstahl ändert, das Abgas, Geräusch und Verbrauchsverhalten ändern soll ?
Aber technische Argumenatationen haben weder die Politik noch die meisten TÜV Prüfer je interessiert
Das die Krümmer öfter nicht beanstandet werden, kommt eher daher das einige TÜV Prüfer dann doch nicht nur Paragraphen Reiter sind und alles auf die kleinste Wagschale legen. Können dürfen sie es!
Und auch als Tüv Prüfer kann man gar nicht alles auswendig wissen, wie eine CRF denn jetzt vom Band rollt. Eventuell ist ja sogar der Edelstahlkrümmer Serie? Daher wird das eher seltener beanstandet bei der HU.
Bei einer Polizei Kontrolle sieht es da eher anders aus.....die suchen förmlich danach.
Noch was zu "Im Rahmen der EIntragung......":
Versuch mal einen Krümmer ohne Teile-Gutachten eintragen zu lassen.
Da ist man dann eine nette 4 stellige Summe los, da der Nachweis zu erbringen ist , dass sich das Abgas-, Geräusch und Verbrauchsverhalten eben NICHT verändert.
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