der Reifenthread
Re: der Reifenthread
Moin,
das Thema ist ja seit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere (ZB I und II) aktuell, denn dort kann nur noch eine Reifengröße eingetragen sein, obwohl die BE ggf. div. Reifengrößen ermöglicht.
Wie das bei einer Kontrolle umgesetzt wird entzieht sich meiner Kenntnis, in SH wird da kein Fokus drauf gelegt.
Laut Auskunft des sachverständigen Ingenieurs handelt es sich eben nicht um eine Größenänderung, sondern lediglich um eine Umbereifung der selben Größe entsprechend besagter Umrechnungstabelle. 3.00 21 entspricht eben den genannten Größen. Es erfordert eben nur der Nachweis des Reifenherstellers, dass genau dieser Reifen dann zur Verwendung auf der Serienfelge geeignet ist.
Eine Änderung der Reifengröße (z.B. von 150/70-17 auf 160/60-17) geht nicht mehr per Herstellerfreigabe, das erfordert eine Begutachtung und Eintrag in die Fahrzeugpapiere (hier ZB II) was aber natürlich bei einer Kontrolle der ZB I nicht nachgewiesen werden kann. Ggf. kann hier die Annahmebescheinigung helfen, die es natürlich bei oben beschriebener Umbereifung nicht gibt.
Btw.: 120/90-18 dürfte als Größenänderung mit entsprechenden Konsequenzen gelten.
das Thema ist ja seit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere (ZB I und II) aktuell, denn dort kann nur noch eine Reifengröße eingetragen sein, obwohl die BE ggf. div. Reifengrößen ermöglicht.
Wie das bei einer Kontrolle umgesetzt wird entzieht sich meiner Kenntnis, in SH wird da kein Fokus drauf gelegt.
Laut Auskunft des sachverständigen Ingenieurs handelt es sich eben nicht um eine Größenänderung, sondern lediglich um eine Umbereifung der selben Größe entsprechend besagter Umrechnungstabelle. 3.00 21 entspricht eben den genannten Größen. Es erfordert eben nur der Nachweis des Reifenherstellers, dass genau dieser Reifen dann zur Verwendung auf der Serienfelge geeignet ist.
Eine Änderung der Reifengröße (z.B. von 150/70-17 auf 160/60-17) geht nicht mehr per Herstellerfreigabe, das erfordert eine Begutachtung und Eintrag in die Fahrzeugpapiere (hier ZB II) was aber natürlich bei einer Kontrolle der ZB I nicht nachgewiesen werden kann. Ggf. kann hier die Annahmebescheinigung helfen, die es natürlich bei oben beschriebener Umbereifung nicht gibt.
Btw.: 120/90-18 dürfte als Größenänderung mit entsprechenden Konsequenzen gelten.
- RedBaron
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Re: der Reifenthread
Hi,
schön das das Forum wieder erreichbar ist.
Da ich das Thema mit der vorderen Dimension jetzt auch leid war und es für 3.00-21 derzeit sehr wenig Auswahl gibt, war ich heute beim TÜV und habe mir 90/90-21 eintragen lassen.
Hat mich 41€ gekostet.
Muss jetzt nur noch die Papiere ändern lassen.
Damit habe ich jetzt Ruhe und habe eine riesen Auswahl an Reifen.
Gruß
schön das das Forum wieder erreichbar ist.
Da ich das Thema mit der vorderen Dimension jetzt auch leid war und es für 3.00-21 derzeit sehr wenig Auswahl gibt, war ich heute beim TÜV und habe mir 90/90-21 eintragen lassen.
Hat mich 41€ gekostet.
Muss jetzt nur noch die Papiere ändern lassen.
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Gruß
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Re: der Reifenthread
Macht das Eintragen nur der TÜV oder geht auch DEKRA, GTÜ und so weiter.
Bekomme immer Hautausschlag und schlimmeres, wenn ich zum TÜV muss.
Finde auch, bitte keinen Diskussionen bei einer Kontrolle. In die Fahrzeugpapiere eingetragen und fertig.
Bekomme immer Hautausschlag und schlimmeres, wenn ich zum TÜV muss.
Finde auch, bitte keinen Diskussionen bei einer Kontrolle. In die Fahrzeugpapiere eingetragen und fertig.
Vergiss nicht: Man braucht nur wenig um ein glückliches Leben zu führen
Autor: Marc Aurel. Lebte von 121 bis 180 nach unserer Zeitrechnung.
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Re: der Reifenthread
Ob das jeder Prüfer kann oder nur bestimmte weiß ich grad nicht aber es gibt inzwischen nichts mehr, weswegen du unbedingt zum TÜV musst. Das ehemalige Monopol für Einzelabnahmen (im Westen TÜV, im Osten Dekra) wurde vor ein paar Jahren gekippt.
Wobei diese Umbereifung vorne keine Änderung nach §21 StVZO ist, also auch vor ein paar Jahren hättest du damit nicht zwingend zum TÜV gemusst.
Größeres Problem ist hinten. Da ist die Auswahl ja auch sehr begrenzt in 120/80-18. Da aber eine andere Größe eintragen lassen ist ein Ding der Unmöglichkeit
Wobei diese Umbereifung vorne keine Änderung nach §21 StVZO ist, also auch vor ein paar Jahren hättest du damit nicht zwingend zum TÜV gemusst.
Größeres Problem ist hinten. Da ist die Auswahl ja auch sehr begrenzt in 120/80-18. Da aber eine andere Größe eintragen lassen ist ein Ding der Unmöglichkeit
- rallyMichl
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Re: der Reifenthread
Wurde das "einfach so" eingetragen, weil die Größe vergleichbar ist, oder hattest du irgendeine Freigabe eines Reifenherstellers fürRedBaron hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Februar 2021, 20:20Hi,
schön das das Forum wieder erreichbar ist.
Da ich das Thema mit der vorderen Dimension jetzt auch leid war und es für 3.00-21 derzeit sehr wenig Auswahl gibt, war ich heute beim TÜV und habe mir 90/90-21 eintragen lassen.
Hat mich 41€ gekostet.
Muss jetzt nur noch die Papiere ändern lassen.
Damit habe ich jetzt Ruhe und habe eine riesen Auswahl an Reifen.
Gruß
diese Größe oder ähnliches dabei?
- RedBaron
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Re: der Reifenthread
Das können nicht alle Prüfer eintragen, da gibt es wohl nur bestimmte.
Die Station bei der ich für die HU hinfahre darf keine Eintragung machen da der Prüfer dafür wohl nicht berechtigt ist.
Die nächste Möglichkeit war bei mir eine größere Station des TÜV im nächsten Ort.
Da müsst ihr einfach anfragen ob das geht. Der TÜV gibt zumindest auf seiner Homepage Auskunft darüber was an den einzelnen Stationen gemacht werden kann. Alle anderen bestimmt auch irgendwie.
Ich hatte eine alte Reifenfreigabe aus 2017 von Heidenau dabei in der noch die 90/90-21 drin steht.
Damit bin ich aufgeschlagen und habe erklärt, dass ich nur die Dimension eingetragen haben möchte ohne Fabrikatsbindung auf diesen Heidenau.
Das gab erstmal Diskussion, da ich den Reifen noch nicht drauf hatte und er dann auch den Reifen mit eintragen wollte. Nach etwas diskutieren und Hinweis darauf das ja jetzt auch alles drauf darf hat er sich die "EG Genehmigung " des Motorrads angesehen und auch dort keine Reifenbindung entdeckt.
Daraufhin hat er sich dann bereit erklärt, auch wenn die neue Dimension eigentlich schon montiert sein müsste, es einzutragen.
Da er die Rally aber generell auch sehr interessant fand, habe ich ihn natürlich auch eine Probefahrt mit dem noch nicht montierten Reifen machen lassen.
Beim absteigen habe ich denn wieder festgestellt, dass die kleine CRF doch echt groß ist, der Prüfer lag dann auch erstmal unter der Maschine
Die Station bei der ich für die HU hinfahre darf keine Eintragung machen da der Prüfer dafür wohl nicht berechtigt ist.
Die nächste Möglichkeit war bei mir eine größere Station des TÜV im nächsten Ort.
Da müsst ihr einfach anfragen ob das geht. Der TÜV gibt zumindest auf seiner Homepage Auskunft darüber was an den einzelnen Stationen gemacht werden kann. Alle anderen bestimmt auch irgendwie.
Ich hatte eine alte Reifenfreigabe aus 2017 von Heidenau dabei in der noch die 90/90-21 drin steht.
Damit bin ich aufgeschlagen und habe erklärt, dass ich nur die Dimension eingetragen haben möchte ohne Fabrikatsbindung auf diesen Heidenau.
Das gab erstmal Diskussion, da ich den Reifen noch nicht drauf hatte und er dann auch den Reifen mit eintragen wollte. Nach etwas diskutieren und Hinweis darauf das ja jetzt auch alles drauf darf hat er sich die "EG Genehmigung " des Motorrads angesehen und auch dort keine Reifenbindung entdeckt.
Daraufhin hat er sich dann bereit erklärt, auch wenn die neue Dimension eigentlich schon montiert sein müsste, es einzutragen.
Da er die Rally aber generell auch sehr interessant fand, habe ich ihn natürlich auch eine Probefahrt mit dem noch nicht montierten Reifen machen lassen.
Beim absteigen habe ich denn wieder festgestellt, dass die kleine CRF doch echt groß ist, der Prüfer lag dann auch erstmal unter der Maschine
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Re: der Reifenthread
Moin,
ohne Freigabe oder Gutachten eines Reifenherstellers wäre das eine Abnahme nach 21, mit Gutachten/Freigabe eine Abnahme nach 19 StVZO.
Beides würde normalerweise einen Eintrag einer Reifenbindung nach sich ziehen, vielleicht hast Du aber auch Glück gehabt und der Sachverständige wusste es nicht oder wollte es nicht wissen.
Ein "Eintrag" in die "Papiere" wird, jedenfalls alternativ, nicht möglich sein, denn in ZB I und II kann nur eine Reifenkombination aufgeführt werden. Ansonsten wird die 3.00 eben gestrichen.
Das Ganze geht eben aber auch ohne Begutachtung durch den SV an Hand der Umrechnungstabelle i.V.m. der jeweiligen Freigabe.
Mal ne andere Frage, wie oft werdet ihr denn so kontrolliert, dass die Sorge vor Problemen so groß ist? Mal ehrlich
Ich bin mit dem Moped noch nie kontrolliert worden und mit dem Auto liegt auch Jahrzehnte zurück.
ohne Freigabe oder Gutachten eines Reifenherstellers wäre das eine Abnahme nach 21, mit Gutachten/Freigabe eine Abnahme nach 19 StVZO.
Beides würde normalerweise einen Eintrag einer Reifenbindung nach sich ziehen, vielleicht hast Du aber auch Glück gehabt und der Sachverständige wusste es nicht oder wollte es nicht wissen.
Ein "Eintrag" in die "Papiere" wird, jedenfalls alternativ, nicht möglich sein, denn in ZB I und II kann nur eine Reifenkombination aufgeführt werden. Ansonsten wird die 3.00 eben gestrichen.
Das Ganze geht eben aber auch ohne Begutachtung durch den SV an Hand der Umrechnungstabelle i.V.m. der jeweiligen Freigabe.
Mal ne andere Frage, wie oft werdet ihr denn so kontrolliert, dass die Sorge vor Problemen so groß ist? Mal ehrlich
Ich bin mit dem Moped noch nie kontrolliert worden und mit dem Auto liegt auch Jahrzehnte zurück.
- RedBaron
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Re: der Reifenthread
Hallo LaLü
Was der Prüfer weiß und was nicht ist mir im Grunde egal.
Das ist seine Arbeit und unterliegt seiner Verantwortung. Ich habe mein Anliegen vorgetragen und er hat es nach Begutachtung und Recherche abgenommen. Ich werde es mir nicht anmaßen seine Kompetenz anzuzweifeln...
In meinem Fall stehen jetzt definitiv beide Größen drin. 3.00-21 UND 90/90-21
Kontrolliert werden meine Fahrzeuge alle zwei Jahre. Ist in D so üblich und nennt sich Hauptuntersuchung.
Je nach Region in der man unterwegs ist kommen dann unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei dazu. Und die schauen oft gezielter hin.
In einer war ich schon mal.
Ob die dann etwas von einer Umrechnungstabelle wissen weiß ich nicht, ich kenne die nicht. Zumal die Freigaben der unterschiedlichen Reifenhersteller auch unterschiedliche Dimensionen aufweisen. Von 80/90-21, 80/100-21, 90/90-21 habe ich schon alles gesehen.
Ich habe jetzt für mich auf jeden Fall klare Verhältnisse und schließe das Thema für mich ab.
Gruß
Was der Prüfer weiß und was nicht ist mir im Grunde egal.
Das ist seine Arbeit und unterliegt seiner Verantwortung. Ich habe mein Anliegen vorgetragen und er hat es nach Begutachtung und Recherche abgenommen. Ich werde es mir nicht anmaßen seine Kompetenz anzuzweifeln...
Ich weiß nicht woher du die Info nimmst.Ein "Eintrag" in die "Papiere" wird, jedenfalls alternativ, nicht möglich sein, denn in ZB I und II kann nur eine Reifenkombination aufgeführt werden. Ansonsten wird die 3.00 eben gestrichen.
In meinem Fall stehen jetzt definitiv beide Größen drin. 3.00-21 UND 90/90-21
Kontrolliert werden meine Fahrzeuge alle zwei Jahre. Ist in D so üblich und nennt sich Hauptuntersuchung.
Je nach Region in der man unterwegs ist kommen dann unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei dazu. Und die schauen oft gezielter hin.
In einer war ich schon mal.
Ob die dann etwas von einer Umrechnungstabelle wissen weiß ich nicht, ich kenne die nicht. Zumal die Freigaben der unterschiedlichen Reifenhersteller auch unterschiedliche Dimensionen aufweisen. Von 80/90-21, 80/100-21, 90/90-21 habe ich schon alles gesehen.
Ich habe jetzt für mich auf jeden Fall klare Verhältnisse und schließe das Thema für mich ab.
Gruß
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Re: der Reifenthread
Da haben sich unsere Antworten wohl überschnitten.
Wenn Du in der ZB I tatsächlich beide Reifengrößen eingetragen hast, dann ist das doch super, erschließt sich mir aber technisch nicht, da dafür in dem Dokumente eigentlich gar kein Platz ist? Vielleicht magst Du dem interessierten Forumsmember per PM eine Kopie zukommen lassen? Würde ggf. bei ähnlichen Unterfangen hilfreich sein.
Ich würde bzw. wollte die Kompetenz des Prüfers ebenfalls nicht anzweifeln und maße mir das gar nicht an. Eine so freimütige Darstellung der Anbauabnahme von nicht montierten Teilen hat in der Vergangenheit aber schon dazu geführt, dass SV sich eine neue Betätigung suchen mussten. Hier im Norden gab es, auf Grund von Foreneinträgen, ein größeres Verfahren.
Das alle zwei Jahre die HU ansteht ist klar, ich zielte eher auf die gefürchteten allg. Verkehrskontrollen ab, von denen immer grauehaftes berichtet wird.
Aber wenn alle zufrieden sind, dann ist doch gut
Btw. Ich werde wohl den TW302 als Ersatz auf dem HR wählen, ähnliches Profil und in passender Größe verfügbar.
Wenn Du in der ZB I tatsächlich beide Reifengrößen eingetragen hast, dann ist das doch super, erschließt sich mir aber technisch nicht, da dafür in dem Dokumente eigentlich gar kein Platz ist? Vielleicht magst Du dem interessierten Forumsmember per PM eine Kopie zukommen lassen? Würde ggf. bei ähnlichen Unterfangen hilfreich sein.
Ich würde bzw. wollte die Kompetenz des Prüfers ebenfalls nicht anzweifeln und maße mir das gar nicht an. Eine so freimütige Darstellung der Anbauabnahme von nicht montierten Teilen hat in der Vergangenheit aber schon dazu geführt, dass SV sich eine neue Betätigung suchen mussten. Hier im Norden gab es, auf Grund von Foreneinträgen, ein größeres Verfahren.
Das alle zwei Jahre die HU ansteht ist klar, ich zielte eher auf die gefürchteten allg. Verkehrskontrollen ab, von denen immer grauehaftes berichtet wird.
Aber wenn alle zufrieden sind, dann ist doch gut
Btw. Ich werde wohl den TW302 als Ersatz auf dem HR wählen, ähnliches Profil und in passender Größe verfügbar.
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Re: der Reifenthread
Seit 2019 gibt es hier kein Monopol für den TÜV mehr, ABERCRF2020 hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Februar 2021, 21:57Macht das Eintragen nur der TÜV oder geht auch DEKRA, GTÜ und so weiter.
Bekomme immer Hautausschlag und schlimmeres, wenn ich zum TÜV muss.
Finde auch, bitte keinen Diskussionen bei einer Kontrolle. In die Fahrzeugpapiere eingetragen und fertig.
Eintragungen §19(2)/21 kann meines Wissens nach nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger durchführen, und fürs Motorrad nur ein dafür entsprechend befähigter, deshalb funktioniert das nur an Standorten mit entsprechender Qualifikation.
Der normale Prüfingenieur hat hier keine Befugnis.
Eine reine Anbauabnahme nach §19(3) (Teilegutachten oder ABE liegt vor) kann auch der Prüfingenieur durchführen.