nur nochmal ganz kurz zum Thema MWSt. Der Rechnungssteller hat eine Übergangszeit von genau einem Monat. Klingt komisch, ist aber so. Hat jemand was im Juli 2020 gekauft, darf da auch 19 % MWSt. drauf stehen. Genauso verhält es sich auch für den Januar 2021. Höchstwahrscheinlich ist das Moped im Januar sowie so noch nicht da, aber es wäre theoretisch möglich. Was der Rechnungssteller auch nicht darf, ist erst 19 % und dann wieder 16 % zu berechnen. Was erlaubt ist, einen Schnitt zu einem Datum innerhalb diesen Monats zu machen. Vermutlich ist diese Regelung für die Softwareumstellung gedacht. Ein unterschriebener Kaufvertrag ist nicht ausschlaggebend für das Rechnungsdatum. Der reine Kaufvertrag ist nicht mit einem Leistungsdatum zu verwechseln.
Des hab ich jetzt alles nach gegoogelt, weil es mich auch intressiert hat und schreiben tu ich es hier, weil mich das Ergenis so überrascht hat.
Ihr könnt sehen, für was man in der Quarantäne alles Zeit findet
