Das Thema mit Sinn und Unsinn der Positionsleuchten vorne gab es in vielen Honda Foren schon unzählige Male. Fakt ist, dass die Positionsleuchten deine Lichtsignatur deutlich erhöhen und im ersten Moment ist es für ein entgegen kommendes Fahrzeug nur wichtig, zu sehen, dass dort etwas kommt. Es ist im ersten Moment vollkommen irrelevant, ob das ein Auto, Motorrad, LKW, Güterzug oder Flugzeug ist. Solange der Fahrer gesehen hat, dass dort etwas kommt, hast du deine Sicherheit erhöht.
Hast du denn schon rein gesehen: haben die Originalen Blinker überhaupt 3 Kontakte? Wenn die nur gedimmt mitleuchten könnte das rein technisch auch mit 2 Kontakten gelöst sein.
Hab grad nachgesehen und Glühlampe ist eine 21/5W, daher sollte das tatsächlich so sein. Dann kann ich dir nur sagen, dass du dir so ein Adapterkabel selbst bauen müssen wirst. Du musst ja sowieso noch die Widerstände mit einlöten, sofern die 250er nicht zufällig ein Lastunabhängiges Blinkrelais hat. Ich würde dafür denke ich den Mini-Kabelbaum der Originalen Blinker nehmen. Der hat ja am Ende die passenden Stecker und dort würde ich dann einfach die Stecker mit genug Kabel dran abtrennen und dann an die Kabel den Blinker dran löten.
Aber hat der Blinker an sich überhaupt eine Zulassung? Ich dachte, dass das gedimmte mitleuchten der Blinker als Positionsleuchte geregelt ist, nicht als Tagfahrlicht. Und so eine Positionsleuchte darf meines Wissens wenn sie in die Blinker integriert ist nur Orange leuchten.
Hab den Gesetzestext dazu gefunden. UNECE 53.01
https://www.google.com/url?sa=t&sourc…Jir3EuVH_4crQVb
Auf Seite 160/70 steht zu den Fahrtrichtungsanzeigern unter Punkt 6.3.7:
Zitat
Sie dürfen mit keiner anderen Leuchte außer der gelben Begrenzungsleuchte „ineinandergebaut“ sein.
D.h. Unabhängig von möglicherweise aufgedruckten E Nummern sind diese Blinker so nicht zulässig.