Wegen Betreibserlaubnis: wenn du die alten Reifen wieder aufziehst könntest du das Mopped denke ich noch fahren.
Könnte ich, hab ich aber gerade keine Lust drauf. Und ich habe ein zweites Motorrad :mrgreen:
Tatsächlich ist es wohl so, dass eine einmal aufgrund von Umbauten erloschene Betriebserlaubnis auch durch Rückrüstung nicht wieder in Kraft tritt, sondern erneuert werden muss. Ist aber Googlewissen.Ansonsten versuche es hiermit; es ist nämlich nicht selbstverständlich, dass das bloße Aufziehen eines anderen Reifenformats eine Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Die Gefährdung als Voraussetzung für das Erlöschen dürfte nämlich durch die positive Begutachtung des Prüfers mit Sicherheit auszuschließen sein:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…957&Blank=1.pdf
Witzig wenn das stimmt mit dem - es bleibt erloschen.
Letzendlich hat selbst der Prüfer gesagt .... eigentlich ist die BE erloschen - aber andererseits habe ich ja seinen Segen bereits schriftlich. Beim Zweitmoped eher weniger - aber andere Leute "müssen" fahren und können nicht wochenlang warten. Ich sehe das auch alles nicht so dramatisch. Am Ende ist es immer noch ein technisch unproblematischer Umbau, "fach- und sachgerecht erfolgt". Und ich behaupte hier besteht auch weder fahrlässiges noch vorsätzliches Handeln.
Am Ende geht es mir auch nur um ein bisschen (Rechts)Sicherheit. Wenn man mit falschen Reifen angehalten wird, oder schlimmer ein Unfall mit Personenschaden, kann man das nicht mehr wegdiskutieren. Wird man "nur" angehalten sind ggf. nichtmal Konsequenzen zu erwarten - je nach Lust und Laune der Beteiligten*. Aber so habe ich es schriftlich und muss mir keinen Kopf mehr machen.
*Bei meiner letzten Verkehrskontrolle haben sie mich weggeschickt mit der Aussage ich sei ihnen zu langweilig mit meinem Original-Zustand :roll:
Im 16. Bundesland erlischt mit einer erfolgreichen Anbauabnahme die Betriebserlaubnis? Das nenne ich gelebten Föderalismus 👍🏻
Prüfer sagte: eigentlich sollte das bundesweit wie in Hessen umgesetzt werden, nur wären die Hessen die einzigen die es auch machen.
Außerdem schwammige Nebeninfo: Irgendwas soll sich sowieso "bald" wieder an dem Prozedere ändern und ggf. reicht dann auch wieder die Reifenhersteller-Freigabe.
welche Vorderradgröße hast Du denn jetzt eingetragen bekommen?
Ist das jetzt wirklich ohne Markenbindung?
Den wichtigsten Teil habe ich ja ganz vergessen. Eingetragen werden soll der Zusatz:
Zu 15.1: a. gen. 80/90-21 M/C 48S TT, 90/90-21 M/C 54R TT auf 1.60x21 Speichenrad***