Eintragung Reifengröße - mein Versuch

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  • Morgen,
    ich mache jetzt einen neuen Thread auf, hoffe das ist ok so.

    Betrifft die MD44 mit eingetragenen Größen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 - und Deutschland falls das unklar ist):

    Vorne 3.00-21 51P
    Hinten 120/80-18M/C 62P

    Ausgangssituation: Ich möchte die 90/90-21 für das Vorderrad eintragen lassen um die Reifenauswahl zu vergrößern.
    Außerdem wollte ich den Michelin Anakee Wild aufziehen. Dazu habe ich nur eine Herstellerbescheinigung mit 80/90-21 gefunden auch wenn es den Reifen in 90/90-21 geben soll.

    Die erste Prüfstelle:
    - Eintragung möglich nachdem ich den Reifen montiert habe. Anschließend wird eine Begutachtung (§21) gemacht und der Reifen wird MIT REIFENBINDUNG abgenommen. Damit kann eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung erfolgen.
    - Die Abnahme muss für jeden Reifen mit abweichender Größe (also nicht 3.00-21) separat erfolgen.
    - Allgemeine Freigabe einer Reifendimension geht nur wenn es vom Fahrzeughersteller eine Freigabe anderer Reifengrößen gibt.

    Telefonische Rückfrage bei Honda:
    - es gibt keine weitere Reifenfreigaben ausser den oben genannten, ich muss das über die Reifen-Herstellerbescheinigung machen. Für ausgelaufene Fahrzeugmodelle kümmern sich die Reifenhersteller um die Freigaben, für aktuelle Fahrzeuge der Hersteller selbst.

    Ich habe noch bei einer weiteren Prüfstelle angefragt, Antwort steht aus.

    Jetzt stehe ich aber da und frage mich: wie ist es überhaupt legal möglich sich eine Reifenfreigabe ohne Reifenbindung eintragen zu lassen? Reifen-Herstellerbescheinigungen sind Reifengebunden, der Fahrzeughersteller hat auch nichts anzubieten.

    Mein Plan ist jetzt noch ein paar Prüfstellen anzufragen bis ich eine andere Antwort bekomme ... aber das kann doch nicht die Lösung sein.

    Gruß
    Christoph

  • Bei einer CB500 musste ich für eine geänderte Rad-Reifenkombination am Hinterrad auch eine Einzelabnahme machen lassen und bekam nur das Reifenmodell eingetragen, das montiert war, also nicht generell alle Reifen dieser Größe. Vorher wurde gar ein Hochgeschwindigkeits-Fahrversuch durchgeführt. Aber das Modell hatte auch eine Reifenbindung ab Werk, die unsere CRF ja nicht hat.

    Viele Grüße,

    Micha

    Nie schrauben Sie die Füller Heizkörper Motor
    zu vermeiden, Hitze Sonnenbrand.
    (Auszug Bedienungsanleitung Beta Rev 250 4T)

  • andere Felgen eintragen ist noch komplizierter. Da brauchst du nämlich eine Felge mit Gutachten für den Europäischen Markt oder einen willigen Prüfer, der dir über ein Vergleichsgutachten eine Felge von einem anderen Motorrad einträgt.

    Ja also meinen Beitrag zur Eintragung hast du ja schon gelesen. Dekra Berlin wäre auch nur Reifenspezifisch gegangen, Dekra Oranienburg war auch "frei" möglich. Daher wäre mein Tipp Nr.1 tatsächlich, erstmal zu einer anderen Prüfstelle zu fahren, die Einzelabnahmen nach $21 macht. Das war bis vor kurzem im Osten nur die Dekra, im Westen nur der TÜV. Inzwischen können prinzipiell alle einen §21 Prüfer ausbilden und für sich arbeiten lassen. Das machen aber nur wenige und viele davon sind auch eher "ängstlich", weil das ja alles noch neu für sie ist.

    Bei der Eintragung muss man unbedingt zwischen vorne und hinten unterscheiden.
    Hinten ist ja wirklich eine andere Reifengröße bei mir (120/90 statt 120/80), das ist etwas kompliziert. Auch, weil am Abrollumfang des Hinterrads so viele andere Sachen hängen (Tacho, Abgaswerte, Geräuschwerte). Daher bin ich selbst ein wenig überrascht, dass das hinten geklappt hat. Glücklich, aber überrascht.
    VORNE dagegen wurde mir vorher schon gesagt, dass das relativ easy going ist. Laut meinem TÜVer gibt es nämlich Übersetzungstabellen für die "alten" Zoll-Größen. Und laut diesen Tabellen ist die 3.00-21 äquivalent zu 80/100-21 und 90/90-21
    Da sollte einen Reifenungebundene Eintragung ohne weiteres möglich sein.
    Hier mal ein allgemein formuliertes Gutachten von Continental aus einem anderen Forum
    https://www.xt600.de/xt_werkstatt/_…Groessen/vr.JPG

    Den Anakee Wild gibt es als 90/90-21
    https://www.michelin.de/motorbike/tyre…ild?tyreSize=21
    D.h. nach Eintragung sollte das kein Problem sein

  • Moin bwm,

    genau diese Tabelle habe ich schon in dem anderen Reifenfred beschrieben, diese Info habe ich auch bekommen. Zusätzlich zur Umrechnung sind dort auch die min/max Felgenbreiten für die entsprechenden Reifengrößen aufgeführt.

  • VORNE dagegen wurde mir vorher schon gesagt, dass das relativ easy going ist. Laut meinem TÜVer gibt es nämlich Übersetzungstabellen für die "alten" Zoll-Größen. Und laut diesen Tabellen ist die 3.00-21 äquivalent zu 80/100-21 und 90/90-21


    Interessant. Selber habe ich das nicht umgerechnet, Prüfer 1 sagte aber das sei nicht so einfach und 3.00-21 entspräche 100/.... hab leider die genaue Zahl vergessen.


    Den Anakee Wild gibt es als 90/90-21
    https://www.michelin.de/motorbike/tyre…ild?tyreSize=21
    D.h. nach Eintragung sollte das kein Problem sein

    Ja richtig - aber die Herstellerbescheinigung von Michelin zur Montage auf der CRF habe ich jetzt nur für 80/90-21 gefunden.

  • Diese Herstellerbescheinigung ist heutzutage bei vielen Motorrädern das Papier nicht mehr Wert, auf dem sie gedruckt ist. Manche Prüfer nehmen dieses Dokument mit rein, meinem war das vorne aber egal. Hinten wegen einer Besonderheit der CRF nicht.
    Und zwar ist er über genau das, was LaLü gerade meinte gestolpert: es gibt eine Tabelle mit Mindest- und Höchstbreiten für die Felge bei einer gewissen Reifengröße. Die 2,15 Zoll Felge der kleinen CRFs steht dort leider nicht mit drin. Selbst bei der originalen Reifengröße von 120/80-18 müsste die Felge eigentlich breiter sein. Er meinte, dass die Typzulassung für das Motorrad eigentlich gegen geltendes Recht verstößt und so nicht hätte freigegeben werden dürfen. Er hat dann einen Weg gesucht, das trotzdem irgendwie hin zu bekommen und hat dann auf meinen Hinweis hin das in meinem Fred verlinkte Dokument von Pirelli / Metzeler als Grundlage genommen, in dem ja die Felgenbreite ab 2,15" für den 120/90-18 aufgeführt ist.

  • Moin bwm,

    das kann ich so nicht bestätigen. Laut der mir bekannten Tabelle kann ein 120/80 18 Reifen auf 1.85 - 3.00 Felge gefahren werden.

    Interessant finde ich noch die passenden Entsprechungen: 4.10 18 bzw. 100/100 18 bzw. 110/90 18.

    Für den 120/90 18 braucht es aber min. eine 2.15 Felge, von daher passt das schon. Entsprechung wäre u.a. 130/80 18.

  • Diese Herstellerbescheinigung ist heutzutage bei vielen Motorrädern das Papier nicht mehr Wert, auf dem sie gedruckt ist. Manche Prüfer nehmen dieses Dokument mit rein, meinem war das vorne aber egal.

    Mir ist das Papier genauso egal solange ich damit legal andere Reifen fahren darf - die ja aus technischer Sicht vollkommen angemessen sind.

    Er meinte, dass die Typzulassung für das Motorrad eigentlich gegen geltendes Recht verstößt und so nicht hätte freigegeben werden dürfen.

    Ich kann und will sowas gar nicht beurteilen. Und ehrlich gesagt ist es mir auch egal ... ich habs das Fahrzeug von Honda gekauft und nicht verändert. Damit bin ich raus aus der Verantwortung. Wenn man zu so etwas 3 Prüfer fragt hat man vermutlich 4 Antworten.

    Was mich nur ärgert ist diese Willkür.
    Naja ich schreibe nochmal wenn ich weitere Infos habe. Oder ich geb auf und zieh den K60 vorne auf. ...
    Edit: Wobei ich vorne noch einige tausend km habe, Nur hinten schmilzt der IRC auf Asphalt wie Butter. Das hat mich dazu bewogen nach einer geländegängigen Reifenkombi mit etwas besser beschriebender Nässehaftung auf Asphalt zu suchen (es hat mich schonmal hingelegt deswegen). Und da fangen die Probleme an.


  • andere Felgen eintragen ist noch komplizierter. Da brauchst du nämlich eine Felge mit Gutachten für den Europäischen Markt oder einen willigen Prüfer, der dir über ein Vergleichsgutachten eine Felge von einem anderen Motorrad einträgt.

    Willig ist nicht das Problem, diese Art Eintragung ist keine Mauschelei oder so. Du kannst das nur nicht bei irgendeiner Prüfstelle machen lassen respektive nicht bei jedem Prüfer. Du brauchst einen amtlich anerkannten Sachverständigen mit Sonderbefugnis.


    Ich habe eine 1998er Honda CB500S auf das Hinterrad einer Honda CB Sevenfifty umgebaut. Ziel war eine um ein halbes Zoll breitere Felge, um statt des 130er einen 150er Reifen fahren zu können. Dazu habe ich den Bremssattelträger umfräsen lassen und andere Distanzbuchsen verwendet. Die Felge muss ja unter Beibehaltung der Kettenflucht mittig in der Schwinge sitzen und zudem noch die Bremsscheibe korrekt vom Bremssattel umfasst werden. Das machst Du nicht zwischen Tür und Angel und allein die Berechnungen dazu sind sehr aufwändig.

    Die Abnahme konnte nur Frank Bialkowski vom TÜV Hämelerwald vornehmen, weil er einer von zwei befugten Sachverständigen in ganz Niedersachsen ist. Er hat dann einen Fahrversuch bei Höchstgeschwindigkeit auf der A2 unternommen und schlussendlich alles eingetragen, aber eben mit einer Bindung an den damals montierten Michelin Pilot Activ. Die Felge der Sevenfifty ist ja samt des montierten 150/70-17 Bestandteil eines deutlich schwereren und leistungsstärkeren Modells und ist dort als Bauteil zugelassen, es ging nur um die Art der Adaptierung an die CB500. Unter anderem eben wegen der oben genannten "Flucht" der Teile, aber auch wegen der nötigen Abstände zwischen Reifen und anderen Teilen. Auch bei einer Nennbreite von 150 mm sind schon mal Reifen 145 oder 155 mm breit, da kommt es also auch auf das Reifenmodell an. Letztlich hat die Abnahme samt Eintragung beim Straßenverkehrsamt 130 Euro gekostet. Das "lohnt" sowieso alles kaum, an dieser CB ging es aber inklusive vieler weiterer Umbauten an Fahrwerk, Bremsanlage, Auspuff und Optik einfach mal darum, dass ich zeigen wollte, was man daraus machen kann. Allein das Felgenprojekt hat mit Pulvern und neuen Reifen über 800 Euro verschlungen :oops:

    Bilder

    Viele Grüße,

    Micha

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  • So habe jetzt den Segen vom TÜV ... das war recht problemlos möglich und für knapp 75€ zu bekommen.
    Nach "eingehender" Begutachtung "beider" Reifengrößen in "eingebautem" Zustand habe ich den Wisch bekommen.
    Und gleich gelernt dass in Hessen sowieso alles anders ist.

    Ich (ja ich!) muss mich jetzt darum kümmern und bei der nächst höhere Instanz einen Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis stellen. Formal ist die Betriebserlaubnis (nach wie vor) durch das Montieren nicht eingetragener Reifen erloschen :roll:

    Den Antrag habe ich gestellt und in Windeseile bekomme ich voraussichtlich innerhalb der nächsten 3 Wochen die Papiere mit denen ich dann zur Zulassungsstelle darf um die Änderung letztendlich einzutragen. Selbstverständlich besteht hier immer noch die Möglichkeit, dass die betriebserlaubnisausstellbefugten Personen technische Einwände haben und diesem wilden Reifentreiben ein Ende setzten.

    Ein bisschen albern ist das ja alles schon ... vor allem ärgert mich: Durch das befolgen aller Vorschriften - soweit wie ich das beurteilen kann - habe ich mir trotzdem mehr oder weniger das Fahrzeug für bis zu 4 Wochen stillgelegt, denn aktuell wäre ich ja höchst illegal unterwegs.

  • sowas hab ich ja noch nie gehört. Was genau ist denn da bitte die nächsthöhere Instanz?
    Außerdem hätte ich wie auch du erwartet, dass der Prüfer das selbst erledigen muss. Schlussendlich muss halt der Sachverständige da seinen Otto drunter setzen und damit geht man dann zur Zulassungsstelle.
    Höchst eigenartig, was die da mit dir machen

    Wegen Betreibserlaubnis: wenn du die alten Reifen wieder aufziehst könntest du das Mopped denke ich noch fahren.
    Davon abgesehen hast du aber Recht: durch das anhängige Freigabeverfahren ist klar, dass dir die Illegalität bewusst ist und damit ist da dann Vorsatz im Spiel. Das macht prinzipiell alles erstmal wesentlich schlimmer

  • Was weiß auch schon ein Prüfingenieur, da sollte schon ein Verwaltungsmensch noch mal drüber schauen. Und klar dauert das drei Wochen, der von der Verwaltung muss ja erst mal googlen, an welches Ende von Motorrädern solche Reifen genau dran gehören. :lol:

    Viele Grüße,

    Micha

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  • Wegen Betreibserlaubnis: wenn du die alten Reifen wieder aufziehst könntest du das Mopped denke ich noch fahren.
    Davon abgesehen hast du aber Recht: durch das anhängige Freigabeverfahren ist klar, dass dir die Illegalität bewusst ist und damit ist da dann Vorsatz im Spiel. Das macht prinzipiell alles erstmal wesentlich schlimmer

    Tatsächlich ist es wohl so, dass eine einmal aufgrund von Umbauten erloschene Betriebserlaubnis auch durch Rückrüstung nicht wieder in Kraft tritt, sondern erneuert werden muss. Ist aber Googlewissen.

    Ansonsten versuche es hiermit; es ist nämlich nicht selbstverständlich, dass das bloße Aufziehen eines anderen Reifenformats eine Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Die Gefährdung als Voraussetzung für das Erlöschen dürfte nämlich durch die positive Begutachtung des Prüfers mit Sicherheit auszuschließen sein:

    https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…957&Blank=1.pdf

    Viele Grüße,

    Micha

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  • Hallo Christoph,
    welche Vorderradgröße hast Du denn jetzt eingetragen bekommen?
    Ist das jetzt wirklich ohne Markenbindung?
    Gruß Heiko

  • Ich wusste gar nicht um die hessische StVZO in diesem Freistaat 😂

    Die "handelsübliche" StVZO gilt ja selbst in Bayern.

    Eine Anbauabnahme nach Paragraph 19(3) StVZO gilt demnach also nur in 15 Bundesländern als Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes eines Fahrzeuges, mit der Auflage der Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der "nächsten Befassung" (Zitat Amtsdeutsch)?

    Im 16. Bundesland erlischt mit einer erfolgreichen Anbauabnahme die Betriebserlaubnis? Das nenne ich gelebten Föderalismus 👍🏻

    Aber ob das alles so stimmt ❓

  • Das ist schon seit mehr als 10 Jahren in Auto- und Motorradforen nachzulesen, dass die Hessen hier anders ticken.

    http://www.kfz-zulassung.org/formulare/Info…-Biedenkopf.pdf
    speziell Seite 2 §21 + §19

    In Hessen gibt es Bündelungsbehörden, die lokale Zulassungsstelle darf nicht beurteilen ob das Gutachten vom Sachverständigen in Ordnung ist.

    Auch in anderen Bundesländern gilt:
    Andere Reifengröße ist keine Anbauabnahme (§19.3), das wäre nur mit Teilegutachten möglich (hier wird nur der korrekte Anbau eines bereits nachgewiesenermaßen [Teilegutachten] geeigneten Teils bestätigt).
    Mit Teilegutachten und Anbauabnahme bekommst du üblicherweise auch nur die Auflage "Eintragen, wenn eh mal ein neuer Schein kommt" oder man es Leid ist den zusätzlichen Wisch mit spazierenzufahren.
    Ohne Teilegutachten ist das eine §19.2 Einzelabnahme, da verwirkt man seine Betriebserlaubnis, bis die Zulassungsbehörde mit der Eintragung eine neue erteilt. Hier darf man klar mit dem Wisch vom TÜV dennoch nicht fahren.

    Habe das selbst schon durch. ;)

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