Das ist schon seit mehr als 10 Jahren in Auto- und Motorradforen nachzulesen, dass die Hessen hier anders ticken.
http://www.kfz-zulassung.org/formulare/ ... enkopf.pdf
speziell Seite 2 §21 + §19
In Hessen gibt es Bündelungsbehörden, die lokale Zulassungsstelle darf nicht beurteilen ob das Gutachten vom Sachverständigen in Ordnung ist.
Auch in anderen Bundesländern gilt:
Andere Reifengröße ist keine Anbauabnahme (§19.3), das wäre nur mit Teilegutachten möglich (hier wird nur der korrekte Anbau eines bereits nachgewiesenermaßen [Teilegutachten] geeigneten Teils bestätigt).
Mit Teilegutachten und Anbauabnahme bekommst du üblicherweise auch nur die Auflage "Eintragen, wenn eh mal ein neuer Schein kommt" oder man es Leid ist den zusätzlichen Wisch mit spazierenzufahren.
Ohne Teilegutachten ist das eine §19.2 Einzelabnahme, da verwirkt man seine Betriebserlaubnis, bis die Zulassungsbehörde mit der Eintragung eine neue erteilt. Hier darf man klar mit dem Wisch vom TÜV dennoch nicht fahren.
Habe das selbst schon durch.
