Garantie / Gewährleistung
Re: Garantie / Gewährleistung
Bei der CRF gibt's aber erst seit 2025 6 Jahre Garantie, oder ?
Re: Garantie / Gewährleistung
Das ist richtig.
Man sollte nicht vergessen, dass die gesetzliche Mängelhaftung gem. BGB beim Kauf Verbraucher vom Unternehmer 2 Jahre beträgt. Diese Pflicht bezieht sich auf den Verkäufer, sprich den FHH, also ist auch ggf. sein Murks mit abgedeckt. Eine regelmäßige Wartung nach Vorgabe kann da ggf. natürlich eine Argumentationshilfe sein, ist aber nicht verpflichtend.
Ich selbst musste ja bei der 250er kurz vor Ablauf dieser Frist die entsprechende Erfahrung machen.
Was der Händler dann aus seiner Gewährleistungspflicht i.R.d. Garantie mit Honda abrechnet, war mir ziemlich egal, Hauptsache er hat nachgebessert und mir sind keine Kosten entstanden. Nervig war es trotzdem.
Ich persönlich halte diese Garantieerweiterungen auf div. Jahre, mit entsprechender Verpflichtung zur Wartung beim Vertragshändler, für ein reines Konjunkturpaket zu Gunsten der Vertragswerkstätten.
Die Garantie ist eine rein freiwillige, vertraglich vereinbarte Leistung, die sehr wohl Bedingungen vorschreiben kann. Man darf da Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln und in einen Topf schmeißen.
Meiner Erfahrung nach sind Garantieleistungen auch kein Selbstgänger und oft mit vielen Diskussionen verbunden. Der Hersteller versucht da ja mit allen Mitteln seine Kosten zu minimieren. Dein Händler vor Ort wird das auch, ist aber sicherlich ein einfacherer Gegner. In jedem Fall freut sich niemand, wenn er Dir etwas ersetzen soll.
Ich persönlich denke immer, wenn das Fahrzeug 2 Jahre überstanden hat, wird im 3. Jahr nichts mehr passieren.
Kleinigkeiten zahle ich dann eben selbst, habe aber bei der Wartung vorher ja schon gespart.
Man darf ja nicht vergessen, dass die 220,- € nur für den Ölwechsel sind. Sobald der Wechsel von Bremsflüssigkeit und/oder später die Kontrolle des Ventilspiels hinzukommt, steigen die Preise beim FHH exponentiell. Da bin ich bei durchschnittlicher Fahrleistung in 6 Jahren locker bei weit über 2.000,- € die der FHH einstreicht. Bei einer freien Werkstatt zahle ich vielleicht ein Drittel davon bzw. DIY ist natürlich viel günstiger.
Ich finde die Variante von Kove oder AJP gut, wo die Rechnung einer Meisterwerkstatt als Wartungsnachweis ausreicht. Bei Kove soll sogar eine Fotodoku der selbst durchgeführten Wartung ausreichen. Jetzt kannst Du natürlich damit Argumentieren, dass weder Kove noch AJP ein echtes Händlernetz haben, aber die FHH sterben ja auch langsam aus. Ich z.B. wohne in einer mittleren Stadt und der nächste FHH ist 40 km entfernt aufm platten Land zu finden (früher gab's hier in der Stadt div. Motorradhändler, von denen zwei Honda hatten, jetzt gibt's insgesamt nur noch 2 Motorradhändler hier).
Aber es gilt wie immer, ein/e jede/r wie die/er mag...
Man sollte nicht vergessen, dass die gesetzliche Mängelhaftung gem. BGB beim Kauf Verbraucher vom Unternehmer 2 Jahre beträgt. Diese Pflicht bezieht sich auf den Verkäufer, sprich den FHH, also ist auch ggf. sein Murks mit abgedeckt. Eine regelmäßige Wartung nach Vorgabe kann da ggf. natürlich eine Argumentationshilfe sein, ist aber nicht verpflichtend.
Ich selbst musste ja bei der 250er kurz vor Ablauf dieser Frist die entsprechende Erfahrung machen.
Was der Händler dann aus seiner Gewährleistungspflicht i.R.d. Garantie mit Honda abrechnet, war mir ziemlich egal, Hauptsache er hat nachgebessert und mir sind keine Kosten entstanden. Nervig war es trotzdem.
Ich persönlich halte diese Garantieerweiterungen auf div. Jahre, mit entsprechender Verpflichtung zur Wartung beim Vertragshändler, für ein reines Konjunkturpaket zu Gunsten der Vertragswerkstätten.
Die Garantie ist eine rein freiwillige, vertraglich vereinbarte Leistung, die sehr wohl Bedingungen vorschreiben kann. Man darf da Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln und in einen Topf schmeißen.
Meiner Erfahrung nach sind Garantieleistungen auch kein Selbstgänger und oft mit vielen Diskussionen verbunden. Der Hersteller versucht da ja mit allen Mitteln seine Kosten zu minimieren. Dein Händler vor Ort wird das auch, ist aber sicherlich ein einfacherer Gegner. In jedem Fall freut sich niemand, wenn er Dir etwas ersetzen soll.
Ich persönlich denke immer, wenn das Fahrzeug 2 Jahre überstanden hat, wird im 3. Jahr nichts mehr passieren.
Kleinigkeiten zahle ich dann eben selbst, habe aber bei der Wartung vorher ja schon gespart.Man darf ja nicht vergessen, dass die 220,- € nur für den Ölwechsel sind. Sobald der Wechsel von Bremsflüssigkeit und/oder später die Kontrolle des Ventilspiels hinzukommt, steigen die Preise beim FHH exponentiell. Da bin ich bei durchschnittlicher Fahrleistung in 6 Jahren locker bei weit über 2.000,- € die der FHH einstreicht. Bei einer freien Werkstatt zahle ich vielleicht ein Drittel davon bzw. DIY ist natürlich viel günstiger.
Ich finde die Variante von Kove oder AJP gut, wo die Rechnung einer Meisterwerkstatt als Wartungsnachweis ausreicht. Bei Kove soll sogar eine Fotodoku der selbst durchgeführten Wartung ausreichen. Jetzt kannst Du natürlich damit Argumentieren, dass weder Kove noch AJP ein echtes Händlernetz haben, aber die FHH sterben ja auch langsam aus. Ich z.B. wohne in einer mittleren Stadt und der nächste FHH ist 40 km entfernt aufm platten Land zu finden (früher gab's hier in der Stadt div. Motorradhändler, von denen zwei Honda hatten, jetzt gibt's insgesamt nur noch 2 Motorradhändler hier).
Aber es gilt wie immer, ein/e jede/r wie die/er mag...
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bwm
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- Mein Motorrad:: '13 250L, '23 300L
Re: Garantie / Gewährleistung
Wobei man bei der Gewährleistung nicht vergessen darf, dass das nicht das gleiche ist. Die Garantie tritt im Prinzip für alle Schäden ein, die innerhalb der Laufzeit auftreten und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschleiß kamen. Die Gewährleistung bzw gesetzliche Sachmängelhaftung ist im Prinzip nur dafür da, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mängelfrei war. Schäden, die danach aufgetreten sind, sind grundsätzlich erstmal nicht inkludiert.
Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass z.B. ein Motorschaden nach 1 Jahr und 10.000km deutlich zu früh ist und daher bei Übergabe schon irgendein Mangel bestanden haben muss, der sich nur erst später gezeigt hat (z.B. ungenügende Förderleistung der Ölpumpe). Bei einem so komplexen technischen Gerät wie einem Motor kann das durchaus sein. Nur lässt sich im Nachhinein selten ein Schaden gerichtsfest an genau einer Ursache festmachen.
Um da rechtliche Klarheit rein zu bringen, hat der Gesetzgeber die Beweislastumkehr eingeführt. Bis zur Hälfte (also 1 Jahr) der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre) muss der Verkäufer beweisen, dass der zugrunde liegende Schaden bei Übergabe noch nicht bestanden hat, danach muss der Käufer beweisen, dass er schon bestanden hat. Beides ist im Normalfall nicht ohne weiteres möglich. Deshalb schrub ich oben 1 Jahr Gewährleistung. Man hat im 1. Jahr keinen absoluten Freifahrtschein, aber die Beweislast liegt beim Händler. Im 2. Jahr hat man nicht überhaupt keine Chance mehr auf Erstattung, aber die Beweislast liegt bei einem selbst.
Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass z.B. ein Motorschaden nach 1 Jahr und 10.000km deutlich zu früh ist und daher bei Übergabe schon irgendein Mangel bestanden haben muss, der sich nur erst später gezeigt hat (z.B. ungenügende Förderleistung der Ölpumpe). Bei einem so komplexen technischen Gerät wie einem Motor kann das durchaus sein. Nur lässt sich im Nachhinein selten ein Schaden gerichtsfest an genau einer Ursache festmachen.
Um da rechtliche Klarheit rein zu bringen, hat der Gesetzgeber die Beweislastumkehr eingeführt. Bis zur Hälfte (also 1 Jahr) der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre) muss der Verkäufer beweisen, dass der zugrunde liegende Schaden bei Übergabe noch nicht bestanden hat, danach muss der Käufer beweisen, dass er schon bestanden hat. Beides ist im Normalfall nicht ohne weiteres möglich. Deshalb schrub ich oben 1 Jahr Gewährleistung. Man hat im 1. Jahr keinen absoluten Freifahrtschein, aber die Beweislast liegt beim Händler. Im 2. Jahr hat man nicht überhaupt keine Chance mehr auf Erstattung, aber die Beweislast liegt bei einem selbst.