Crf300L Werkstatthandbuch

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  • Sorry, es soll wirklich nicht despektierlich klingen, aber es entbehrt nicht einer gewissen Komik, sich in einem öffentlichen Forum zum anstehenden/geplanten Rechtsbruch auszutauschen bzw. zu verabreden 🤭😇😂

  • Es ist ja eben keiner. Das haben wir ja herausgefunden. Solange man <90% des Werkes kopiert und die Verteilung in einem strikt festgelegten Personenkreis geschieht kann man das an eine gewisse Anzahl Personen verteilen

  • ich hab bei Helm nach einer digitalen Variante gefragt, die verkaufen sie aber nicht.
    Ich habe außerdem bei einem Motorradshop in der Nähe meines Bekannten in den USA angefragt und die können das besorgen für 70,69$. Dann müsste mein Bekannter das an mich verschicken. Das frag ich bei dem mal an. Laut Website von USPS müsste der Versand irgendwas zwischen 25 und 50$ kosten (je nach Gewicht).

    Im advrider Forum habe ich auch nach einer digitalen Quelle gefragt aber bisher keine Antwort bekommen.

    Es bleibt spannend aber 120 USD wäre für mich sogar schon in Ordnung. Bei einer Sendung von Privat an Privat dürfte ja auch kein Zoll etc. anfallen oder?

  • Moin,

    bwm: Deine Quelle verbietet ja aber ausdrücklich die digitale Vervielfältigung, von daher wäre eine digitale Variante und digitale Vervielfältigung des WHB doch nach dieser Quelle höchst illegal.

    Nur die händische Kopie und Weitergabe von Papier auf Papier ist nach Deiner Quelle gestattet 😉

    Wenn der Zoll Dein Paket aus den USA öffnet, dann wirst Du vermutlich für das neue Buch trotzdem Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll bezahlen.

  • Ich glaube, da hast du dich verlesen.
    Zunächst einmal der erste Satz

    Zitat

    Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen (§ 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden.

    Der Satz ist ja denke ich selbsterklärend.
    Ich selbst darf geschützte Werke ohne Zustimmung für den privaten Gebrauch vervielfältigen. Analog oder digital ist dabei egal.

    Zitat

    Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Kopien auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.


    Den Satz hast du denke ich missverstanden. Ich darf jemand anderen dazu beauftragen, für mich eine private Kopie herzustellen. Digitale Kopien dürfen dabei nur unentgeltlich gemacht werden, für Kopien auf Papier darf ich auch bezahlen (copy shop zum Beispiel)

  • Moin bwm,

    es ist, wie immer in der Juristerei, Auslegungssache und Deine Quelle ist lediglich die Lehrmeinung einer Uni und das BGH Urteil, auf das die sich stützt, von 1978. Keine Ahnung, was damals eine "digitale" Kopie war.

    Aber ich will gar nicht streiten und habe nichts Anderes behauptet, für den Privatgebrauch ist auch die digitale Kopie nicht verboten. Der Privatgebrauch schließt aber nicht die Weitergabe an andere Personen ein.

    Im Passus über die Weitergabe von Kopien steht etwas über das Verbot der Weitergabe auf digitalem Weg. Bin ehrlich gesagt gerade zu faul das raus zu suchen und so wichtig ist es mir auch nicht wirklich.

    Da es für die Interpretation von Gesetzestexten ein mehrjähriges Studium bedarf (nicht umsonst verteidigt man sich i.d.R. vor Gericht nicht selbst) und die Diskussion mit dem juristischen Laien immer schwierig ist, werde ich es dann hiermit bewenden lassen.

    Wenn jetzt kein Abmahnanwalt explizit dieses hier propagierte Vorhaben weiter verfolgt, dann werdet ihr schon keine Probleme bekommen.

  • Lalü, ich halte mich in der Diskussion eigentlich zurück weil ich sie für nicht zielführend halte.

    Aber Du kriminalisiert Menschen, weil Sie sich darüber unterhalten, wie Gesetzte zu interpretieren sind.

    Sorry, aber ich hoffe so weit sind wir trotz Corona noch nicht.

    CRF300L

  • Guten Morgen raineken,

    wenn meine Beiträge als "kriminalisierend" verstanden werden, dann tut es mir ausdrücklich leid, denn das ist eindeutig nicht meine Absicht!

    Ich wollte höchstens aufzeigen, dass es Probleme geben kann, wenn man Gesetze dahingehend interpretiert, dass es für das persönliche Wollen passt und das man rechtlich vielleicht zweifelhafte Vorhaben (die ja nicht immer kriminell sind! Stichwort BGB) vielleicht besser nicht öffentlich propagiert. Aber klar, sind alle erwachsene Menschen und das muss jeder selbst wissen.

    Vielmehr habe ich doch einige Beiträge vorher mit einem 😉 selbst geschrieben "wo kein Kläger, da kein Richter" und meinte das im Sinne von "einfach machen". Also: Viel Erfolg 😇

  • Hallo Lalü,

    Ich möchte mich entschuldigen, ich schreibe es nochmal anders, habe mich nicht gut ausgedrückt, sollte kein Vorwurf werden:

    "Lalü, ich halte mich in der Diskussion eigentlich zurück weil ich sie für nicht zielführend halte.

    Aber ich bin der Auffassung, Menschen sind nicht kriminell, nur weil Sie sich darüber unterhalten, wie Gesetzte zu interpretieren sind.

    Ich verstehe Deinen Hinweis bzgl. Offener Diskussion, ich sehe hier jedoch nicht eine Verabredung zum kriminellen Handeln. Im Gegenteil. Dieses soll ausgeschlossen werden."

    Grüße Rainer

    CRF300L

  • Hallo raineken,

    danke für Deine Reaktion, ich möchte mich ebenfalls dafür entschuldigen, das ich mich ggf. missverständlich ausgedrückt habe.

    Nicht jede Handlung gegen geltendes Recht ist gleich kriminell, kann aber ggf. trotzdem teuer werden. Das BGB kennt gar keine Strafnorm, ist aber Grundlage vieler, kostspieliger Forderungen.

    Über das Vorgehen von Abmahnanwalten kann man seitenweise im www nachlesen. Deren Masche halte ich persönlich für nahezu kriminell, trotzdem stehst Du erstmal blöd da, wenn Dir so jemand eine Forderung zustellt.

    Mehr wollte ich gar nicht sagen 🤷🏻‍♂️

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