Acerbis Tank Zulassung jetzt also doch? Aus gegebenen Anlass

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Heiko-Berlin
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Acerbis Tank Zulassung jetzt also doch? Aus gegebenen Anlass

Beitrag von Heiko-Berlin » Samstag 4. April 2026, 13:37

Liebes Forum,

nachdem ich heute wieder einmal nach dem Acerbis 14L Tank für die CRF300L Mod. 2025 gesucht hatte, fand ich folgendes vor:
Die Webseite
behauptet, dass der Tank eine EU-Zulassung besitzen, und außerdem jetzt auch zum Modell 2025+ passen würde. Die Zulassung wird dort mit "Zulassung: (EU) Nr. 44/2014" beschrieben.

Auf der Acerbis Webseite finde ich zwar den Tank für Modell 2025, und 2026 wohl baugleich, aber von EU-Zulassung steht dort nichts, im Übrigen aktuell auch nicht verfügbar anscheinend.

Hat da Jemand eine Klarheit? Und was soll die benannte EU Zulassung denn jetzt bedeuten? So wie man es kennt mit E-Zeichen und nicht eintragungspflichtig?
Diese EU Verordnung trat aber bereits 2026 in Kraft und speziell zum Acerbis Tank finde ich da nichts. Müsste dieser Tank dann nicht auch ein eigenes Gutachten (z.B. ABE für Deutschland) besitzen??? Mein Gefühl sagt mir, dass sich alleine auf diese EU-Verordnung zu berufen nicht ausreichend seien könnte...

Bitte Euch um Rat und seit längerer Zeit Grüße von Heiko

LaLü
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Re: Acerbis Tank Zulassung jetzt also doch? Aus gegebenen Anlass

Beitrag von LaLü » Montag 6. April 2026, 10:08

Die Zulassung von Fahrzeugteilen wird durch die Verordnung (EU) 2018/858 geregelt.

Nach meiner Lesart regelt die "delegierte Verordnung" (EU) 44/2014 die technischen Vorgaben zum Erlangen der Zulassung von Fahrzeugteilen für Fahrzeuge der Kategorie L. Adressat ist also m.E. der Hersteller und nicht der Verbraucher.

Eine "delegierte Verordnung" ist eine Ergänzung einer bestehenden Verordnung, meist technischer Natur und kann schon alleine deshalb nicht singuläre Grundlage einer Zulassung sein.,

Heiko-Berlin
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Re: Acerbis Tank Zulassung jetzt also doch? Aus gegebenen Anlass

Beitrag von Heiko-Berlin » Montag 6. April 2026, 11:37

Liebe(r) LaLuü,

vielen Dank für Deine Antwort aber ich verstehe da nur Bahnhof. Oder doch nicht? Also: diese Verordnung sagt überhaupt nichts über die Zulassung in z.B. Deutschland aus? Für eine Zulassung würde es also eines E-Zeichens oder einer ABE (eintragungsfrei) oder eines Gutachtens (zwingende Einbauabnahme) bedürfen?

Das klärt dann aber nicht diese Aussaage auf der verlinkten Webseite (Tank mit EU-Zulassung bzw. zugelassener Acerbis-Tank) und der EU-Verordnungsbenennung.
Ist das nur Bauernfängerei und sagt tatsächlich nichts über E-Zeichen/ABE aus und würde bedeuten, dass es in D tatsächlich einer zumeist sehr teueren und schwierigen (also wie bisher wenn überhaupt abgenommen werden würde) Einzelabnahme bedürfte?
Da ich nichts bisher davon las, dass es zu dem Tank ein Gutachten seitens Acerbis gäbe, gehe ich also davon aus, dass alles wie bisher laufen würde - da würde ich dann lieber verzichten. Ärgerlich wenn es sich auf benannter Webseite tatsächlich um Falschinformationen oder gar gezielte Falschinformationen (Kaufanreiz) handeln würde.

Ich werde Acerbis und WD Racing mal per Email auf den Zahn fühlen um herauszufinden was es damit auf sich hat.

Grüße von Heiko

Ps: die besagte EU-Verordnung trat 2016 Inkraft (2026 war ein Tipfehler von mir).
Ps2: vielleicht hatte ich Dich auch nur falsch verstanden und der Tank käme mit EU-Prüfzeichen oder ABE.....

Nachtrag: habe WDRacing bereits jetzt eine Email zu diesem Thema gesendet und um Klärung gebeten.

LaLü
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Re: Acerbis Tank Zulassung jetzt also doch? Aus gegebenen Anlass

Beitrag von LaLü » Montag 6. April 2026, 12:57

Heiko-Berlin hat geschrieben:
Montag 6. April 2026, 11:37
... Also: diese Verordnung sagt überhaupt nichts über die Zulassung in z.B. Deutschland aus? Für eine Zulassung würde es also eines E-Zeichens oder einer ABE (eintragungsfrei) oder eines Gutachtens (zwingende Einbauabnahme) bedürfen?

...
Das ist meiner Meinung nach richtig.

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