Welcher Schlauch für mittel - hardenduro

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  • Ich denke, dass das unter die sehr weit gefasste Gefährdung des Verkehrs fällt. Wenn dein Motorrad auf einmal unkontrolliert umher hoppelt weil das Rad schlecht / nicht gewuchtet ist dann ist das durchaus eine Gefahr für andere.

    Ansonsten wenn man diese "entfernte" Gefahr nicht gelten lassen würde könntest du ja auch deine Spiegel abbauen. Ohne Spiegel ist das immernoch ein Motorrad, du bist nicht unmittelbar gefährlicher für andere und Abgas- oder Geräuschverhalten ändert sich auch nicht. Darfst du aber trotzdem nicht, weil auch eine theoretisch denkbare Gefahr gilt.
    "Nach wie vor ist hierfür keine konkrete Gefährdung erforderlich."

  • Moin,

    das ungewuchtete Reifen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, wage ich mal stark zu bezweifeln.

    Die Reifen von meiner CRF sind gar nicht gewuchtet, das wäre mir für Stollenreifen auch neu.

    Die Demontage von Spiegeln lässt auch nicht die Betriebserlaubnis eines Kfz erlöschen (insbesondere gilt inzwischen die FZV, nach der es ein Erlöschen der BE gar nicht mehr gibt!).

    Die dicken Schläuche haben aber schlicht keine Straßenzulassung, aber wer soll es herausfinden, wenn die erstmal im Reifen stecken?

    Reifenhalter könnten(!) einen Schlauch im Straßenbetrieb beschädigen, daher besteht die Gefahr, dass der Schlauch platzt, ergo Dich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und somit nicht zulässig, auch wenn es explizit nicht erwähnt wird.
    Man wird auch nirgends eine Liste finden auf der genau steht was an Bauteilen nicht erlaubt ist. Gleichwohl gibt es eine Beispielliste für den 19 Abs. 2 StVZO, keine Ahnung ob dort Reifenhalter aufgeführt sind.

    Aber trotzdem lassen weder die dicken Schläuche, noch die Reifenhalter die BE eines Kfz erlöschen.

    Wenn es der Ingenieur bei der HU nicht bemerkt, dann heißt das nicht automatisch, dass es richtig ist.


  • Ich denke, dass das unter die sehr weit gefasste Gefährdung des Verkehrs fällt. Wenn dein Motorrad auf einmal unkontrolliert umher hoppelt weil das Rad schlecht / nicht gewuchtet ist dann ist das durchaus eine Gefahr für andere.

    Ansonsten wenn man diese "entfernte" Gefahr nicht gelten lassen würde könntest du ja auch deine Spiegel abbauen. Ohne Spiegel ist das immernoch ein Motorrad, du bist nicht unmittelbar gefährlicher für andere und Abgas- oder Geräuschverhalten ändert sich auch nicht. Darfst du aber trotzdem nicht, weil auch eine theoretisch denkbare Gefahr gilt.
    "Nach wie vor ist hierfür keine konkrete Gefährdung erforderlich."

    Hi,

    du wirfst hier ein paar Dinge durcheinander.
    Es gibt viele Dinge die im Straßenverkehr nicht erlaubt sind aber nur wenige lassen die Betriebserlaubnis erlöschen. Wenn diese erloschen ist und das fällt bei einer Kontrolle auf, bleibt die Mühle sofort stehen. Ein fehlender Spiegel stellt nur einen kleinen Mangel dar, der aber die BE nicht erlöschen lässt, das gibt dann eine Verwarnung.

    Die allgemeine Gefährdung die du im 19(2) 2 liest, muss schon konkret sein. Also die Wahrscheinlichkeit des eintretens deutlich höher als des nicht eintreten.

    Und da wird es dann bei Reifenhaltern meiner Meinung nach sehr unwahrscheinlich, zumal ich ja schon seit ca. 30 tkm mit den Teilen rum fahre.

    Gruß

  • Ja, ok, das hab ich durcheinander geworfen. Dennoch bin ich mir ziemlich sicher, dass der Einbau von Reifenhaltern - wenngleich die Felgen dafür vorgesehen sind - nicht gestattet ist. Allerdings bleibe ich auch dabei, dass ein Prüfer und selbst im Falle eines Unfalls der gegnerische Versicherungsgutachter das vermutlich nicht bemerken würde.

    Das "Nach wie vor ist hierfür keine konkrete Gefährdung erforderlich." war ein Zitat
    https://www.keba-verlag.de/erloeschen-der-betriebserlaubnis/
    Keine Ahnung, wie verlässlich die Quelle ist aber dort steht:
    "Nach wie vor ist hierfür keine konkrete Gefährdung erforderlich. Es muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob die bauliche Veränderung des Fahrzeuges die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. Die alleinige Möglichkeit der Gefährdung ist nicht (mehr) ausreichend!"

  • Hallo
    Hatte nach IRC den Michelin T 63
    Mit Reifenhalter vorn und hinten montiert
    Mit Butyl Schläuchen
    Nach ca 3500km Platten hinten
    Der Schlauch war am R Halter durchgescheuert und geplatzt
    Danach hatte ich die Reifenhalter entsorgt.
    Übrigens die dicken originalen Felgenbänder gegen dünne von Conti getauscht die Reifen lassen sich leichter
    Montieren ohne Verletzungsgefahr
    Danach habe ich 3 Satz T 63
    Und Bridgestone 3 Satz tw 303 gefahren
    Mit ca 1,5 bar auf Straße
    Im Gelände nur 0,8-1 bar
    Habe meine Reifen selber montiert
    Bridgestone sitzt auf der Felge sehr fest
    In Spanien bin ich mit 0,5 bar in Flussbetten und Gelände rumgedüsst
    Die letzten 25km keinen Platten!
    Der Michelin Air Stop Schlauch
    Ist für mich der beste für unsere CRF
    Gruss ULI

    Nichts ist so Beständig,wie die Veränderung!

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