Eintragung Reifengröße - mein Versuch

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  • So Leute,
    um das Thema Reifen eintragen habe ich mich auch schon mal gekümmert :D . Habe ein bisschen herumtelefoniert und bin generell auf offene Ohren gestoßen. Alle Vereine liegen hier im Augsburger Raum, wer mehr wissen will :arrow: PN. Ich möchte die Buden nicht veröffentlichen.

    KÜS- der Start, war gerade wegen was anderen vor Ort: "Geh zum TÜV, da gibt es alte Hasen die tragen dir das ohne Probleme ein. Ich habe davon zu wenig Ahnung und eine Prüfung bei Vmax Motorrad traue ich mir nicht zu. Dafür fahre ich zuwenig."

    TÜV 1: "Eintragung wäre kein Problem, aber für 90/90 ist eine Felge mit 1,85" vorgeschrieben. Wenn Sie die haben, kein Thema."

    Dekra 2: "Klingt alles machbar, schicken Sie mir bitte Brief und COC Papier an meine Mailadresse, wenn Sie haben auch eine Bescheinigung von einer Freigabe für 90/90. Dann sollte das gehen. Ich melde mich wieder."

    TÜV 3: "Am Telefon schwierig, kommen Sie mit allem was Sie haben bei uns vorbei, ich denke das bekommen wir hin. Motorrad brauchen wir nicht."

    TÜV 4: "Bringen Sie Reifenfrage als Muster, Motorrad und alle anderen Dokumente mit, dann trage ich Ihnen das ohne Reifenbindung ein. Kotet 120€ ca."

    Fazit: Ich warte noch auf 3 Rückrufe. Aber so wie das aussieht ist 90/90 machbar. Kostet um die 110 Euro, die sind hier ja auch schon mal durchs Forum gegangen.

    Ich berichte, wenn es weiter geht.

  • Bemerkt das überhaupt jemand, ob man eingetragene Reifen fährt? Ich bin ehrlich gesagt hier im Schwarzwald noch nie angehalten worden, obwohl die Polizei hier öfters am Wochenende kontrolliert. Unsere Mopeds stehen auch nicht wirklich auf der Wochenend-Motorrad-Straßenrowdy Liste der Polizisten und dass mich tatsächlich ein Polizist einfach so anhält und meine Reifengrößen überprüft, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Klar, für den TÜV müsste man dann passende Reifen montieren.


  • Bemerkt das überhaupt jemand, ob man eingetragene Reifen fährt?
    ...
    Klar, für den TÜV müsste man dann passende Reifen montieren.

    Also wenn man einen kompetenten SV findet, dann ist die Eintragung einfacher und schneller gemacht, als zur HU die Reifen zu wechseln (jedenfalls für 90/90-21).

    Das es anders geht, habe ich ja bereits beschrieben, der SV erkennt die Äquivalente aus der WdK Tabelle an, stellt für 26,- € eine entsprechende Bescheinigung aus, mit der man dann für 15,20 € die ZB berichtigen lässt. Das Ganze funktioniert hier oben im Norden ohne montierten Reifen und ohne das Moped vorzustellen.

  • Wie das immer so ist.. Das interessiert keinen, solange es keinen Interessiert. Gerätst du aber mal in eine Schwerpunktkontrolle oder wirst mit rausgezogen, weil einer, mit dem du fährst, aufgefallen ist, oder nach einem Unfall sucht die gegnerische Versicherung, wo sie was sparen kann... Eintrittswahrscheinlichkeit ist gering, aber der Aufwand auch und dann hat man den "ease of mind"


  • ...oder nach einem Unfall sucht die gegnerische Versicherung, wo sie was sparen kann...


    Dann muss meines Wissens nachgewiesen werden, dass der Unfall durch die falsche Reifengröße verursacht wurde. Das wäre bei den "Alternativ"-Größen wie z.B. 90/90-21, 21-3.00, 4.60-18 usw. wohl kaum möglich. Wobei - bei der heutigen Rechtsverdreherei weiß man nie...
    Aber du hast natürlich recht, dass man sich Ärger sparen kann, indem man es einträgt. Allerdings sind das dann halt wieder 26€ + 15,20€ und wahrscheinlich noch für jede Größe einzeln vorne und hinten. Das wird dann ganz schön teuer. Und das, obwohl jeder weiß, dass es sich eigentlich um die selben Reifengrößen handelt nur eben mit anderen Bezeichnungen.


  • Falsche Reifengröße bedeutet erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Da bist du mit im Boot.

    Diese Aussage ist so pauschal gehalten falsch und reines Stammtischwissen!

    Die BE erlischt bei Änderung der Fahrzeugart, Verschlechterung des .Abgas- und Gerauschverhaltems, sowie bei konkreter Gefährdung.

    Solange ein Reifen nicht z.B. an der Schwinge schleift, oder anderweitig droht beschädigt zu werden, droht keine konkrete Gefährdung. Hier wäre z.B. ein 120/90-18 kein Problem, bei einem 180/55-18 in der CRF kann das schon ganz anders aussehen.

    Es kommt eben auf den Einzelfall an!

    Quelle: https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/reifen-2-…-mischbereifung

  • Das ist zwar korrekt, was ihr hier schreibt (muss rechtlich gesehen ursächlich für den Unfall sein), aber Versicherungen sind ja nun nicht direkt als fair bekannt. Deren Rechtsabteilung ist eh bezahlt, daher werden die erstmal behaupten, dass der Reifen ursächlich dafür war. Dann darfst du erstmal mit einem Gutachten oder einer Klage versuchen, dein Recht zu bekommen. Und solltest du das wirklich probieren, sind bei dir auch schon Kosten von mehreren hundert euro entstanden. Bei den wenigen, die diesen Schritt überhaupt wagen, lenkt die gegnerische Versicherung dann eben doch ein. Dann bleibst du auf deinen Kosten sitzen und sie haben es zumindest probiert.

    Wenn der Preis für die Eintragung 30€ beträgt, wäre es mir persönlich das Risiko nicht wert. Zumal bei dem einfacheren Fall (Verkehrskontrolle) schlimmstenfalls eine vorübergehende Stilllegung drohen könnte. Auch hier wieder: ob sie das dürfen - keine Ahnung. Aber wenn sie es erstmal machen, guckst du trotzdem aus der Röhre.

  • bwm: Soweit richtig, volle Zustimmung.

    Allerdings bleibt niemand "auf seinen Kosten" eines Rechtstreits sitzen, wenn er vor Gericht Recht bekommt. Das gilt auch, wenn der Gegner einlenkt. Hier gilt (vereinfacht gesagt!) "wer Unrecht hat, der zahlt".

  • Das stimmt so nur bedingt. Kommt es zum Urteil, muss die unterlegene Seite die Kosten des Gewinners tragen. Das ist richtig. Kommt es aber zum außergerichtlichen Vergleich, muss grundsätzlich erstmal jede Seite die eigenen Kosten tragen. Was dann im Vergleich abgedeckt ist, ist Verhandlungssache.

    https://www.arag.de/rechtsschutzve…0hinaus%20gehen.

    Und jeder, der selbst schon mal vor Gericht war, wird bestätigen können, dass Recht haben und Recht bekommen leider komplett unterschiedliche paar Schuhe sind.
    Und auch vor der tatsächlichen Klage können signifikante Kosten entstehen (Gutachten, Anwaltskosten), auf die du zwar möglicherweise einen Anspruch hast, die du dir aber eventuell auch erst gerichtlich erstreiten müsstest.
    Und das alles vor dem Hintergrund, dass du ja etwas falsch gemacht hast (Reifen ohne Eintragung gefahren), aber du der Meinung bist, dass es nicht falsch genug war, um das Verhalten der Versicherung zu rechtfertigen. Jeder gute Anwalt wird dir von so einem Verfahren abraten. Das kann schließlich auch komplett nach hinten losgehen. Wenn das Gericht nämlich der Meinung ist, dass das doch falsch genug war, um die Zahlung nicht zu leisten, dann bekommst du kein Geld und musst zusätzlich die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten tragen.

  • Auch vollkommen richtig, aber bislang war eben regelmäßig die Rede von Prozessen.

    Da muss man ggf. einen langen Atem haben und das Verfahren (mit ungewissem Ausgang!) bis zum Ende durchstehen und sich nicht im Vorfeld auf einen Vergleich einlassen.

    Das ein solches Verfahren mit Kosten verbunden ist, die man ohne die beliebteste Versicherung der Deutschen (Rechtschutzversicherung), selbst tragen muss, ist unbestritten. Ich persönlich würde Dir ebenfalls zustimmen, dass man im Falle eines Unfalles mit "verkehrten" Reifengrößen (sofern es denn auffällt ☝🏻) sicherlich nicht ohne einen gewissen Prozentsatz "Teilschuld" rauskommt. Das halte ich für sehr wahrscheinlich, von daher auch volle Zustimmung.

    Heutzutage versuchen Versicherungen mit immer abstruseren Behauptungen sich vor ihrer Leistungspflicht zu drücken. Ich empfehle mal nach HUK und Altschaden zu googlen, total Irrwitzig!

    Insofern ist man beim sicherheitsrelevanten Thema Reifen sicherlich mit korrekt eingetragenen Reifengrößen wahrscheinlich immer noch am sichersten unterwegs 😉

  • Alles richtig - trotzdem geht es mir auf den Keks, dass ich mit 90/90-21 eingetragen offiziell legal bin und uneingetragen ein böser, ordnungswidriger, illegaler Verkehrsrowdy, welcher zur Rechenschaft gezogen werden muss.
    Warum kann man das nicht einfach offiziell freigeben? Letztendlich geht es halt mal wieder nur ums Geld.

  • Da hast du recht, was ich nicht verstehe das jeder TÜV macht was er will.
    Entweder es ist rechtlich machbar oder nicht.
    Wir sind ja keine Bananenrepublik...


  • was ich nicht verstehe das jeder TÜV macht was er will.


    Ganz einfach - und ich hatte diese Antwort in anderem Kontext bereits schonmal hier gegeben: Weil bei einer Einzelabnahme der jeweilige Prüfer persönlich für die Eintragung haftet. Zu ändern wäre das nur durch eine andere Gesetzeslage. Bis dahin...

    Grüsse
    Tom

  • Naja, bis vor kurzem durften ja noch die Reifenhersteller Freigaben machen, was natürlich für selbe Reifengrößen mit unterschiedlichen Bezeichnungen absolut sinnvoll war. Offensichtlich hat das aber irgendeinem Drehstuhl-Piloten nicht gepasst und man hat eben noch ein paar mehr Regulierungen gemacht.


  • und man hat eben noch ein paar mehr Regulierungen gemacht.


    Und die Folge davon ist, dass jetzt jeder Prüfer auf eigene Verantwortung und Haftung einträgt oder auch nicht. Weil er halt nicht anders kann. Verstanden?

    Grüsse
    Tom

  • Bis vor kurzem war eine Eintragung ohne Prüfung möglich wenn dies bereits bei einem anderen, gleichen Fahrzeug erfolgt ist.
    Die Prüfstelle hatte das im System und die änderung wurde eingetragen. Gleiches Fahrzeug, gleiche Eintragung was ja durchaus sinnvoll und logisch war. Entweder es geht oder es geht nicht.
    Wenn zwei das gleiche machen ist es nun nicht das selbe, sondern unterliegt der willkür.
    Dies wurde leider zwecks Gewinnoptimierung gestrichen.


    Ganz einfach - und ich hatte diese Antwort in anderem Kontext bereits schonmal hier gegeben: Weil bei einer Einzelabnahme der jeweilige Prüfer persönlich für die Eintragung haftet. Zu ändern wäre das nur durch eine andere Gesetzeslage. Bis dahin...

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