Moin,
das Thema ist ja seit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere (ZB I und II) aktuell, denn dort kann nur noch eine Reifengröße eingetragen sein, obwohl die BE ggf. div. Reifengrößen ermöglicht.
Wie das bei einer Kontrolle umgesetzt wird entzieht sich meiner Kenntnis, in SH wird da kein Fokus drauf gelegt.
Laut Auskunft des sachverständigen Ingenieurs handelt es sich eben nicht um eine Größenänderung, sondern lediglich um eine Umbereifung der selben Größe entsprechend besagter Umrechnungstabelle. 3.00 21 entspricht eben den genannten Größen. Es erfordert eben nur der Nachweis des Reifenherstellers, dass genau dieser Reifen dann zur Verwendung auf der Serienfelge geeignet ist.
Eine Änderung der Reifengröße (z.B. von 150/70-17 auf 160/60-17) geht nicht mehr per Herstellerfreigabe, das erfordert eine Begutachtung und Eintrag in die Fahrzeugpapiere (hier ZB II) was aber natürlich bei einer Kontrolle der ZB I nicht nachgewiesen werden kann. Ggf. kann hier die Annahmebescheinigung helfen, die es natürlich bei oben beschriebener Umbereifung nicht gibt.
Btw.: 120/90-18 dürfte als Größenänderung mit entsprechenden Konsequenzen gelten.