Darf ich diese Reifengröße montieren?

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  • Hallo zusammen,
    mal eine Größenfrage. Ich kann einen Heidenau K60 in der Größe 120/90 - 18 bekommen, geschenkt. Jetzt meine Frage,kann ich den einfach auf die Felge meiner CRF 250 Rally aufziehen? Freigabe ist ja für 120/80 - 18 vorhanden. Ich habe Google schon befragt, aber keine Lösung gefunden. Ich weiss das diese Zahlen das Querschnittsverhältnis des Reifens beschreibt, aber was der Unterschied zwischen 80 und 90 bedeutet, darüber finde ich keine Informationen.

    Vielleicht kann ja jemand in diesem tollen Forum mir weiterhelfen.

    Grüße aus der der Rhön mit Ausgangsbeschränkung.

  • Nein, lass es bleiben!

    Bleibe bei 3.00-21 und 120/80-18 mit der mind. Tragfähigkeit/Speedindex.
    Da darfst Du sogar unterschiedliche Hersteller mischen, da keine Reifenbindung im Schein eingetragen ist.

    Es ist nicht so, dass Du damit nur nicht mehr durch den TÜV kommst,
    sondern wird auch ab 2020 im neuen Bußgeld-Tarif bei jeder Verkehrskontrolle entsprechend kostspielig berücksichtigt. Kauf Dir für das Geld lieber gleich Reifen in der geforderten Größe.

    Gruß
    Armin

  • Auch davon würde ich neu die Finger lassen.

    Aller aller spätestens ab DOT2020 und/oder in 2021? sind diese abweichenden Freigaben in D eh alle ungültig wenn nicht eh schon. Und die Freigaben gelten/galten immer nur für die genannte Reifenpaar-Kombination dieses Herstellers.

    Nimm einfach zweck-geeignete Reifen/Profile in der eingetragenen Größe.

    Empfehlung z.B: VR/HR
    TKC70/Trailrider (sportliches touren incl. einfacher Schotter)
    TKC80/MT07+ (wenns gröber und haltbar sein soll)
    TW201/TW202
    K60/K60
    ..
    Gruß
    Armin

  • Um das mal zu präzisieren, weil es da viele Deutungen gibt:

    Bei Motorrädern mit Fabrikatsbindung bleiben Freigaben der Hersteller (also z.B. von Bridgestone) für abweichende Profile weiterhin gültig. Es gab aber in der Vergangenheit Herstellerfreigaben für abweichende Größen. Prominentestes Beispiel sind Motorräder mit Reifen in alten Zollgrößen, z.B. 3.25H19 vorn, 4.00H18 hinten.
    Diese Größen bekommt man kaum noch und es gab dann z.B. für den 4.00H18 als Ersatz eine Freigabe für einen gleich breiten 100/80-18H oder einen etwas breiteren 110er.. Diese abweichenden Größen dürfen seit diesem Jahr nicht mehr per Freigabe legalisiert werden, sondern man muss sie eintragen lassen.
    Das gilt natürlich auch bei unserer CRF, die keine Fabrikatsbindung hat. Egal, welche Abweichung von der Seriengröße es gibt, ob Breite, Querschnittsverhältnis oder gar Durchmesser, es ist eine Eintragung erforderlich.

    Viele Grüße,

    Micha

    Nie schrauben Sie die Füller Heizkörper Motor
    zu vermeiden, Hitze Sonnenbrand.
    (Auszug Bedienungsanleitung Beta Rev 250 4T)

  • Erst mal danke für eure Hilfe. Ich bleibe legal und wenn es soweit ist, werde ich wahrscheinlich die Anakee Wild drauf machen.

    Nach fast 5000km haben die Original Reifen noch über 5mm Restprofil. Die tun es also noch eine Weile :D

  • Bin auch gerade bei 4650 km. Gefühlt ist das noch das halbe Neuprofil. Ich habe noch einen Satz neuer 2017er IRC von einem Neufahrzeug hier liegen. Mal gucken, wann die drauf kommen... :lol:

    Viele Grüße,

    Micha

    Nie schrauben Sie die Füller Heizkörper Motor
    zu vermeiden, Hitze Sonnenbrand.
    (Auszug Bedienungsanleitung Beta Rev 250 4T)

  • Ich fahre auch mit 120/90 18 hinten
    Und 90/90 21 vorne

    Allerdings ist das in der Schweiz auch erlaubt. Auch Mischbereifung ist bei uns erlaubt

    Also drauf montieren kein Problem
    Fahrtechnisch kein problem

    Lg Roman

  • Hallo Folks,

    ich habe bei der MD44 die 3.00 vorne um 90/90-21 und 80/100-21 ergänzen lassen, mit gleicher Speed und Lastkennung.
    Durch die neue Gesetzesregelung darf nichts anderes als eingetragen gefahren werden und das war mir zu wenig.
    Vorführung beim TÜV mit passenden Unbedenklichkeitsdokumenten (BS AX41 und Pi MT21) haben gereicht, dass der TÜV Hessen die Eintragung vorgenommen hat. Die Eintragung erfolgt dann über das zust. LRA und letztlich habe ich ca. 120€ für alles gelatzt. War mir das aber wert, a) hab ich keinen Ärger, b) viel größere Auswahl und c) den evtl. nächsten Käufer freuts.
    Die neuen CRF haben schon alle die 80/100 eingetragen. Rrrrr.

    Ostergrüße in die Runde...
    O.


  • Bei Motorrädern mit Fabrikatsbindung bleiben Freigaben der Hersteller (also z.B. von Bridgestone) für abweichende Profile weiterhin gültig. Es gab aber in der Vergangenheit Herstellerfreigaben für abweichende Größen. Prominentestes Beispiel sind Motorräder mit Reifen in alten Zollgrößen, z.B. 3.25H19 vorn, 4.00H18 hinten.
    Diese Größen bekommt man kaum noch und es gab dann z.B. für den 4.00H18 als Ersatz eine Freigabe für einen gleich breiten 100/80-18H oder einen etwas breiteren 110er.. Diese abweichenden Größen dürfen seit diesem Jahr nicht mehr per Freigabe legalisiert werden, sondern man muss sie eintragen lassen.
    Das gilt natürlich auch bei unserer CRF, die keine Fabrikatsbindung hat. Egal, welche Abweichung von der Seriengröße es gibt, ob Breite, Querschnittsverhältnis oder gar Durchmesser, es ist eine Eintragung erforderlich.

    Da muss ich nochmal korrigierend kommentieren

    Grundsätzlich erstmal wird jetzt sehr deutlich unterschieden zwischen Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung (ABE, Baujahr 99 und älter) und europäischer Typgenehmigung (CoC, ca ab 2000)

    Für alle Fahrzeuge sind Reifenfreigaben "nichtig". Als Auswahlhilfe immernoch nützlich aber rechtlich haben die keine Relevanz mehr.

    Für Fahrzeuge mit ABE gilt außerdem
    - Reifenbindungen haben weiterhin Gültigkeit
    - wenn der Reifen nicht exakt in den Dimensionen und der Bauart übereinstimmt muss eine Eintragung vorgenommen werden

    Für Fahrzeuge mit CoC gilt
    - Reifenbindungen haben keine Gültigkeit mehr
    - Reifen muss in Dimension + Tragfähigkeits- und Speedindex übereinstimmen
    - Wenn Dimension nicht übereinstimmt muss eingetragen werden

    Für die Eintragung hat man 2 Möglichkeiten: für den Wechsel von Zoll- auf metrische Größen gibt es "Übersetzungstabellen" bei den Prüforganisationen. Da sind für fast jedes Zoll-Maß 1-2 äquivalente metrische Maße angegeben. Die 3.00-21 der CRF250L kann zum Beispiel in 90/90-21 oder in 80/100-21 übersetzt werden
    Alternativ kann man sich mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung ein bestimmtes Reifenmodell eintragen lassen. Vorteil: dabei gehen auch Reifen, die nicht der Größe gemäß Übersetzungstabelle entsprechen. Nachteil: man muss dann (je nach Formulierung in den Papieren) genau diesen Reifen fahren. Das ist üblicherweise keine entweder-oder Eintragung.

    Noch ein wichtiger Nachtrag: Das BMVI hat nochmal korrigiert. Reifen, die in der Dimension übereinstimmen aber in der Reifenbauart nicht (Radial, Diagonal, Bias Belted) dürfen trotzdem verwendet werden. Das gilt aber auch wieder nur für Fahrzeuge mit CoC

    Nachlesen kann man das alles https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…raftraeder.html

  • Vielen Dank bwm,

    dem kann ich 100 % zustimmen.

    Drei Beiträge tiefer wird aber genau das von Experten heftig bestritten 🤷🏻‍♂️

    Armin: Veröffentliche doch bitte einmal die Tatbestandsnummer, zu dem von Dir angegebenen Verstoß im Tatbestandskatalog 2020. Ich finde da nichts Entsprechendes.


  • Stimmt alles was du schreibst. Es bezieht sich aber nur auf die Gesetzeslage. Tatsächlich geben natürlich die Hersteller den zu nutzenden Reifen vor. Steht im CoC und in der Betriebsanleitung. Damit sind die Kräder vom Hersteller getestet und dafür bekommst Du deine Garantie. Aber das darf jeder beim Hersteller erfragen, ob die Garantie/Gewährleistung bei Nutzung eines anderen Reifens erlischt oder nicht.

  • Moin,

    wo besteht zwischen der verwendeten Reifenmarke/-modell (gleiche Größe!)und eventuellen Garantie-/oder Gewährleistungsansprüchen ein ursächlicher Zusammenhang? Den kann ich nicht erkennen.

    Ganz nebenbei wird die CRF 250/300 L mit einem Reifentyp ausgeliefert, der in Europa nicht lieferbar ist, auch nicht vom FHH. Schon von daher widerspricht sich Deine Aussage.

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