Eintragung Reifengröße - mein Versuch

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  • Und immer wieder die gleiche Diskussion, die hier aufploppt. Der TÜV hat nun mal Lobbyarbeit betrieben und die gängige Praxis mit den Reifenfreigaben abschaffen lassen. Das kann man finden wie man will. Ist aber jetzt so. Der Weg der Eintragung ist bekannt.
    Davon ab gab es den hier gewünschten Weg (stillschweigende Freigabe einer ganzen Reifengröße vorher auch nicht. Die Reifenhersteller konnten einmal Reifenfreigaben ausstellen, mit denen ein bestimmter Reifen auf einem bestimmten Motorrad im Serienzustand genutzt werden durfte. Diese Dokumente können Reifenhersteller noch immer ausstellen und auf Grundlage einer solchen "Freigabe" trägt einem auch jeder SV, der das darf, diesen Reifen ein.
    Was hier die meisten wollen ist aber die pauschale Freigabe einer kompletten Reifengröße. Das ging schon immer nur über eine Einzelabnahme. Und schon immer lag das im Ermessen des SV. Wie hier nämlich richtig gesagt wurde haftet der SV dafür, wenn dann was passiert. Und woher soll er wissen, dass sämtliche 120/90-18 Reifen hinten in die CRF rein passen. Vielleicht gibt es doch irgendein Reifenmodell, das breiter baut, und dann an der Schwinge schleift. Der Dödel, der sich damit hinpackt wird ganz sicher den SV darauf verklagen. Der hat's ihm ja schließlich eingetragen.

    Die Lage ist bekannt und daran ändert sich auch nichts, wenn man das hier alle 2 Seiten einmal durchkaut. Wem das nicht passt, dass der SV die Haftung nur gegen Bezahlung übernimmt, kann sie ja einfach selbst behalten und dann eben ohne Eintragung fahren. Risiken und Nebenwirkungen haben wir ja nun auch schon unzählige Male durchgekaut. Wem die Gesetzgebung dazu nicht passt, kann ja in die Politik oder die Reifenlobby gehen. Sich immer wieder hier über den gleichen Umstand aufregen, ändert sicher nichts

  • Ein bisschen Off Topic.
    Ich war gerade in Spanien.
    Die haben die generelle Regelung, bei sämtlichen neuen Fahrzeugen, dass die vier Jahre nicht zur Haupt Untersuchung müssen.
    Sie bekommen auch keine Plakette, sondern eine Bescheinigung, die sie mitzuführen haben.
    Hier in Deutschland habe sich wohl der ADAC dafür eingesetzt, dass man zumindest drei Jahre TÜV bekommt.
    Das gilt für Pkw, aber nicht für Motorrädern.
    Danach kostet es in Spanien c.a.30€ und nach zehn Jahren darf man dann jedes Jahr hin.
    Der deutsche TÜV ist wohl auch die aufwändigste und teuerste Untersuchung in Europa.
    Immer wieder schön, wenn man feststellt, wie entspannt es zugehen könnte 8-)
    Wieviel Fahrzeuge wohl mittlerweile abgemeldet auf privatem Gelände stehen und nicht mehr gefahren werden, oder verschrottet wurden, möchte ich nicht wissen.
    So etwas macht mich wirklich ärgerlich.
    Gruß Mago

  • Neuer Stand TÜV 5: Wenn Sie Unterlagen zur Felge haben, dass man auf der 90/90-21 fahren darf/ diese dafür freigegeben ist, dann trage ich Ihnen das ein.

    Weiß jemand was das genau für eine Felge ist, bzw. ob es dazu etwas Schriftliches gibt?

    Auf der Felge steht: Excel Rim J 21X1.60 DOT 561 -> 522 SSS (5N) ; das letzte ist nicht ganz sicher zu lesen


  • Neuer Stand TÜV 5: Wenn Sie Unterlagen zur Felge haben, dass man auf der 90/90-21 fahren darf/ diese dafür freigegeben ist, dann trage ich Ihnen das ein.


    :evil: (Wo ist der Smilie der seinen Kopf vor die Wand donnert?)
    Such dir einen anderen Prüfer!!!
    Das wonach er fragt gibt es nicht...

    Leider gibst du nicht an welche CRF du fährst (MD38/MD44/ND16).

    Auf der 300 L/RA ist standardmäßig ein 80/100 montiert. Die Felge ist identisch bei allen CRF!
    80/100-21 , Durchmesser 69,3cm , Abrollumfang 217,8cm
    90/90-21 , Durchmesser 69,5cm , Abrollumfang 218,5cm
    Reifenumfangsdifferenz 0,3%!!!!
    Wer braucht da bitte noch einen Nachweis...??

    Und falls die Ausgangslage 3.00-21 ist, gibt es hier eine schöne Umrechnungstabelle von der WDK!
    https://www.z-club-germany.de/10-Download/Ex…de-metrisch.pdf
    Oder auch WDK Leitlinie 122.
    Siehe hier: https://moto.permission.jfnet.de/BRIDGESTONE/35…ung_WDK_122.pdf
    Diese sollte auch dem Prüfer bekannt sein...

    3.00-21 entspricht 90/100-21 , 90/90-21 , 100/80-21

    Wer da Unterlagen zur Felge haben möchte, daß ein 90/90-21 gefahren werden darf, hat leider keinen Sachverstand....sorry der harschen Worte aber es ist leider so!

    CRF 250 RR Edition - Hyperpro , TRW , Arrow , 550P, kurzes Heck , RR Dekor, Acerbis
    Kove.....???

    Einmal editiert, zuletzt von C21 (15. Dezember 2023 um 13:24)

  • Gestern habe ich mal bei Excel nachgefragt... Aus Holland kam: Wir können dazu nichts sagen. Die 2. Mail nach Japan ist aktuell unbeantwortet. Da bin ich mal gespannt.

    Das nette ist ja, dass 2 Prüfer mir schon gesagt haben (wortwörtlich): Die alten Hasen beim TÜV... Wie suche ich einen alten Hasen? Da anrufen und am Telefon fragen: Habt ihr einen alten Hasen da? - ist ja auch etwas albern...

    Ich hatte ja schon per PN nach dem SV gefragt, der das im Rahmen der HU eingetragen hat. Vielleicht macht der das Bundersländer übergreifen... Mal sehen.

  • Du hast eine PM

    Das Gutachten muss nicht aus dem Heimatbundesland sein.

    Allerdings wird man eine Eintragung nicht per Post erledigen können, das wage ich zu behaupten.


  • Neuer Stand TÜV 5: Wenn Sie Unterlagen zur Felge haben, dass man auf der 90/90-21 fahren darf/ diese dafür freigegeben ist, dann trage ich Ihnen das ein.

    Nachtrag:
    Schaue sich der Herr mal bitte die KTM Fahrzeuge an.....dort werden nahezu alle Enduros mit 90/90-21 auf der 1,6x21 Felge ausgeliefert...einschließlich der KTM 450 Rally....oder EXC500....
    Und warum die Honda 1,6x21 Ecxel Größe jetzt anders als die KTM Excel Größe sein sollte, erschließt sich mir technisch mal überhaupt nicht.. :evil:

    ...Upps....siehe auch Seite 6 zu diesem Thema....sogar mit Bescheinigungen....

    bwm

    Zitat

    Und schon immer lag das im Ermessen des SV. Wie hier nämlich richtig gesagt wurde haftet der SV dafür, wenn dann was passiert.


    Unterschreibe ich 100% , was mich leider nur extrem stört ist der mangelnde Sachverstand der SV , die solche Eintragungen vornehmen dürfen und die Willkür in diesen Entscheidungen, wie man wieder schön an diesem Satz "Wenn Sie Unterlagen zur Felge haben, dass man auf der 90/90-21 fahren darf/ diese dafür freigegeben ist, dann trage ich Ihnen das ein." sehen kann.

    Zitat

    Die 2,15 Zoll Felge der kleinen CRFs steht dort leider nicht mit drin. Selbst bei der originalen Reifengröße von 120/80-18 müsste die Felge eigentlich breiter sein. Er meinte, dass die Typzulassung für das Motorrad eigentlich gegen geltendes Recht verstößt und so nicht hätte freigegeben werden dürfen


    Und wenn ich sowas lese platzt mir echt der Kragen.....als ob die In der Homolgation keine Ahnung hätten. Wer sich im Bereich Homologation auskennt , weiß wie genau dort geprüft wird und wie oft dort nachgebessert wird , bis die Homolgation erfolgen kann. Ich habe selber mehrere Jahre in dem Bereich gearbeitet und kann über solche Aussagen nur noch den Kopf schütteln....
    Weiterhin dürften dann auch alle KTM keine Homolgation besitzen btw.....bspw. 250EXC-F , Felge hinten 2,15x18 , Reifen 110/100-18. Dieser Reifen ist sogar größer als ein 120/90-18...und auch 120/80-18.
    Auf einer EXC400 ist auf der Felge sogar ein 140/80-18 zugelassen und OEM von KTM dort montiert.

    Allerdings:

    Zitat

    Und woher soll er wissen, dass sämtliche 120/90-18 Reifen hinten in die CRF rein passen. Vielleicht gibt es doch irgendein Reifenmodell, das breiter baut, und dann an der Schwinge schleift


    Das sollte in diesem Fall keine Rolle spielen , da es die Reifenfabrikatsbindung nicht mehr gibt. Diese Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig auch, dass nun der Fahrzeughalter, wie er ohnehin grundsätzlich für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen hat, auch dafür verantwortlich ist, dass bei der Verwendung von Reifen, die nicht der eingetragenen Ausführung entsprechen, keine Sicherheitsprobleme entstehen.
    Also sollte durchaus eine Eintragung ohne Reifenfabrikatsbindung erfolgen!
    Und wenn dann doch mal ein Reifen an der Schwinge schleift, sollte dies beim Einbau auffallen! In einer Fachwerkstatt definitiv und als privat Person bin ich selber dafür verantwortlich.
    Kommt es daher zu einem Unfall/Sturz ist nicht der SV schuld der diese Reifengröße eingetragen hat, sondern der Fahrer des Fahrzeugs! Dieser hat sein Fahrzeug auf einen ordnungsgemäßen / Fahrtauglichen Zustand zu überprüfen , VOR Antritt der Fahrt ;-)
    Und wenn dort was schleift, dann ist das Fahrzeug nicht verkehrstauglich!

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    Kove.....???

  • Weil ja Theorie, Verstand und Praxis auch hier weit auseinander gehen und ich Samstag in der Früh nichts zu tun habe... :D habe ich gerade 6 Sachverständige und den technischen Dienst der Dekra zu diesem Thema befragt.

    Ich finde den "alten Hasen" schon noch :mrgreen:

    Dieses ganze Geschreibe von wegen wer was montiert hat, was gültig sein müsste, wer das darf nicht darf und könnte, wie es sein sollte- alles nette Infos zum Lesen. Die Realität ist aber in meinen Augen ganz einfach: Entweder der Prüfer macht es nach seinem Stil oder eben nicht. Und leider scheint es auch hier zu sein wie es immer ist: Verantwortung übernehmen, ob notwendig oder nicht, macht doch keiner mehr in der heutige Zeit. Das hat uns nicht nur das Arbeitsleben gelernt. (Meine 5 Cent)


  • Weil ja Theorie, Verstand und Praxis auch hier weit auseinander gehen und ich Samstag in der Früh nichts zu tun habe... :D habe ich gerade 6 Sachverständige und den technischen Dienst der Dekra zu diesem Thema befragt.

    Ich finde den "alten Hasen" schon noch :mrgreen:

    Dieses ganze Geschreibe von wegen wer was montiert hat, was gültig sein müsste, wer das darf nicht darf und könnte, wie es sein sollte- alles nette Infos zum Lesen. Die Realität ist aber in meinen Augen ganz einfach: Entweder der Prüfer macht es nach seinem Stil oder eben nicht. Und leider scheint es auch hier zu sein wie es immer ist: Verantwortung übernehmen, ob notwendig oder nicht, macht doch keiner mehr in der heutige Zeit. Das hat uns nicht nur das Arbeitsleben gelernt. (Meine 5 Cent)


    Leider wahr :cry:
    Erlebe ich auch viel zu oft im Arbeitsleben.
    Aber wenn der AAS (amtlich anerkannte Sachverständige) schon dazu da ist, genau das , nämlich Verantworung zu übernehmen und sein technisches Sachverständnis dazu als Grundlage zu nutzen , diese es aber nicht tun und es an letzterem mangelt , dann ist die Funktion eines AAS obsolet.
    Egal , wir leben in Deutschland und wir werden schon alle irgendwie retten :twisted:

    Von den "alten Hasen" kenne ich noch ein paar, nur sind die leider mittlerweile alle in Rente, und die benutzten noch ihr Köpfchen (nennt man auch Sachverstand), haben sich für die Materie interessiert und eigenständig recherchiert um vieles möglich zu machen. Berechnungen aufgestellt, Vergleiche von anderen MArken eingeholt usw.....privat hinter vorgehaltener Hand finden die es auch nur noch zum KO.... wie das sich entwickelt hat und heutzutage abläuft....
    Heutzutage heißt es in 95% der Fälle nur ich benötige diese oder jenes Dokument.......ähem.....sorry , aber genau dazu bin ich ja hier, benötige eine §21 Abnahme, weil es diese Dokument ja nicht gibt ?! (Finde den Fehler)...
    Im übrigen ist die Vorraussetzung zum AAS eine akademische Vorbildung im Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau oder der Elektrotechnik....ergo Studium!

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  • "Hätt' mei Tante an Zipfel, wär's mei Onkel." Sagt man bei uns ;)

    Antwort 1 aus den heutigen Nachfragen:
    "vielen Dank für Ihre Anfrage. Natürlich kann ich Ihnen auch keine andere Auskunft geben als die, welche Sie schon kennen. Abgesehen davon bin ich nicht befugt, diese Abnahme durchzuführen, selbst wenn es möglich wäre. Dazu benötigt man einen sogenannten Unterschriftsberechtigten."

  • Ich würde vorschlagen, Du fährst mal ein wenig rum und versuchst es im persönlichen Gespräch zu klären.

    Jetzt per Mail die ganze Republik aufscheuchen ist vielleicht nicht ganz so klug!


  • Hätte der Hersteller nicht gepennt gäbe es das Problem nicht.

    Das kostet den Hersteller sicherlich ordentlich Geld, was sich wegen 2 bis 3 Hampel-Staaten wie z.B. Deutschland, Österreich usw. nicht lohnt. Der Rest der Welt fährt einfach was ins Moped reinpasst.

  • Hätte nichts gekostet wenn Honda gleich einen 90/90er montiert hätte.
    Dazu noch ein Fahrwerk das den Namen gerecht wird, ordentlich Fett in den Lagern und Gelenken und min. 5 PS mehr Leistung.
    So sind 90% der Kunden am basteln, beim neuen Motorrad.


  • Hätte nichts gekostet wenn Honda gleich einen 90/90er montiert hätte.
    Dazu noch ein Fahrwerk das den Namen gerecht wird, ordentlich Fett in den Lagern und Gelenken und min. 5 PS mehr Leistung.
    So sind 90% der Kunden am basteln, beim neuen Motorrad.

    Es steht ja glücklicherweise jedem frei, sich keine Honda CRF 250/300 L/Rally zu kaufen.

    Aber vielleicht schwenken wir, nach ausreichend Gejammer über deutsche Bürokratie und fehlende Leistung, Fett und Fahrwerk, wieder zurück zum Ursprungsthema?

  • Und eine falsche noch dazu. Erstens würde das Motorrad dann in der Preisregion einer KTM sein, nicht mehr bei 6.000€ und 2. glaubst du doch wohl nicht, dass dann auf einmal alle glücklich wären. Selbst zu einer S1000RR gibt es Themen zur Leistungssteigerung und auch in eine EXC bauen sich Leute andere Fahrwerke ein (wenn sie Semi professionell unterwegs sind). Hätte Honda eine Wettbewerbsenduro bauen wollen, hätten sie eine gebaut. Bzw. haben sie ja - die 450L.
    Die war ein absoluter Ladenhüter, weil sie zu teuer und zu alltagsfern war (Wartungsintervalle). Honda hat genau das Motorrad gebaut, das sie bauen wollten und ich für meinen Teil bin froh, dass sie sie überhaupt nach Europa gebracht haben. Ich bin nämlich glücklich mit meiner.

    Wie gehabt kann jeder der Meckerköpfe hier die Verantwortung ja einfach selbst übernehmen und ohne Eintragung fahren. Dann ist doch das Problem gelöst. Auch ihr wollt doch nur, dass jemand anderes die Verantwortung tragen muss. Und das tut er ja, er will nur Geld dafür haben. Gibt ja mehr als genug Leute, die hier eine andere Reifengröße eingetragen haben
    Ich gehöre dazu. 90/90-21 und 120/90-18 bei der 250L und 300L eingetragen.

    Dass die Sachverständigen heutzutage zu übervorsichtig geworden sind hat sich die Bevölkerung mit ihrer Klagewut selbst zuzuschreiben. In den USA ist das noch viel schlimmer, aber auch hierzulande wird munter wegen allem Blödsinn geklagt. Selbst vor über 10 Jahren hat sich meine damalige Uni schon ca 1/3 der Plätze von vornherein für klagende Studenten freigehalten. Kann mir nicht vorstellen, dass das seitdem weniger geworden ist.


  • Das ist kein gejammer sondern eine feststellung...

    Feststellungen basieren auf Fakten, die konnte ich bei dem Gejammer über die deutsche Bürokratie (außer in den fundierten Beitragen von bwm) bislang hier nicht entdecken.

    Also bleibt es bei Gejammer.

  • Mal was zum Thema.

    BWM hat ja seinen 120/90-18 eingetragen bekommen, gut es war ein Metzeler 360.
    Ich würde gern den Michelin Tracker fahren , da der auch eine Straßenzulassung besitzt und habe daher Michelin um eine Herstellerbescheinigung für die MD44 gebeten.
    Vorne in 90/90-21 und hinten in 120/90-18.

    Antwort von Michelin:
    Bedauerlicherweise, wir stellen keine Freigabe für nicht serienmäßigereifen.
    Unser MICHELIN Reifen Tracker ist nicht für Ihr Motorrad Honda CRF 250 RA Typ MD44 freigegeben.

    Ohne Worte.......und nein ich werde mich jetzt nicht wieder technisch darüber auslassen was das für ein Unsinn ist..... :mrgreen:
    Naja und mit der deutschen Sprache haben die es da anscheinend auch nicht so...
    Zumal der Reifen in den Größen überall anders auf der Welt auf der CRF gefahren wird, es aber in Deutschland seitens Michelin nicht sein darf.... :oops:

    Also bleibt mir in dem Fall nur so vorzugehen:
    Die Bescheinigungen von Metzeler nehmen und damit auf die Gnade des Prüfers hoffen.
    Die Reifengröße ohne Markenbindung eingetragen bekommen und dann den Michelin Tracker in der Größe montieren.
    Was für ein Unsinn....

    Ferner habe ich Pirelli angeschrieben , da ich dort ebenfalls eine Herstellerbescheinigung für den MT21 habe wollte. Größen vorne 90/90-21 und hinten 120/90-18.
    Zurück kam eine Freigabe für 90/90-21 und 120/80-18! (Und ja in meiner Anfrage stand die Seriengröße 120/80-18 auf der MD44 mit drin, dafür benötige ich ja keine Herstellerbescheinigung)
    Die weitere angefragte Größe (130/90-18)wurde geflissentlich ignoriert , sowie die weitere Anfrage betüglich MT16 in 80/100-21 und 110/100-18.

    Wohlgemerkt sind dies alles Größen, die von anderen Herstellern (Beta, HQV, KTM, GASGAS, Fantic,...) auf eben diesen Felgengrößen zulässig bzw. homologiert sind.

    Wie gesagt....ohne Worte...
    Servicewüste Deutschland...

    CRF 250 RR Edition - Hyperpro , TRW , Arrow , 550P, kurzes Heck , RR Dekor, Acerbis
    Kove.....???

    3 Mal editiert, zuletzt von C21 (17. Dezember 2023 um 18:04)

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