Eintragung Reifengröße - mein Versuch

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  • Leider kann ich Ihnen hier aber nicht helfen. Derartige Änderungen dürfen nur vom TÜV selbst abgenommen werden, da dieser hier nach wie vor das Monopol drauf hat.
    In Ihrem Fall wäre das wirklich eine Einzelabnahme mit dieser Änderung für knappe 130,-. Allerdings werden Sie hier ohne entsprechende Nachweise (z.B. Abrollumfang innerhalb 2% Toleranz etc...) kein Glück haben.
    Es wurde sicherlich helfen, wenn Sie im Vorfeld Beispiele für ähnliche Änderungen vorlegen könnten... Eventuell lässt sich im Netz einen entsprechende Doku finden?

    Junge, ist das verkehrt. Wenn man anderen Leuten ihren Job erklären könnte / müsste. Das ist doch grausam.
    Offenbar habe ich hier echt Glück gehabt. Die 2. angefragte Stelle (Dekra nördlich von Berlin) hat mir die Eintragung ohne weiteres gemacht.

    Der 80/100-21er ist auf alle Fälle exotischer, als der 90/90-21. Aber warum jemand die Eintragung machen will, ist ja grundsätzlich dessen Sache. Dass es geht, ist bewiesen. Wie viele Sachverständige offenbar nicht wollen, finde ich erschreckend beeindruckend


  • Wie viele Sachverständige offenbar nicht wollen, finde ich erschreckend beeindruckend

    Nächste Rückmeldung von vor einer Stunde:

    Danke für Ihre Anfrage.
    Leider können wir Ihrem Wunsch nach Abnahme der Größe 90/90-21 ohne Reifenbindung nicht entsprechen.
    Eine Abnahme der Mitas und Heidenau Reifen gemäß der jeweiligen Bescheinigungen ist möglich.

    Zitat

    Aber warum jemand die Eintragung machen will, ist ja grundsätzlich dessen Sache.

    :?: :?: :?:

  • Zitat

    Leider kann ich Ihnen hier aber nicht helfen. Derartige Änderungen dürfen nur vom TÜV selbst abgenommen werden, da dieser hier nach wie vor das Monopol drauf hat.


    Da ist wohl die Zeit bei dem vor ein paar Jahren stehengeblieben?
    Das Monopol ist schon seit Jahren abgeschafft.
    Richtig ist eher, dass noch nicht alle anderen Dienstleister (DEKRA, KÜS) überall auch aaS oder aaSmT ausgebildet haben und diese am Standort verfügbar sind.
    Ist zumindest bei mir so, der DEKRA Stützpunkt hat seinen aaS in die Rente "verloren" und die "neuen" aaP / aaPmT sind gerade in der Weiterbildung zum aaSmT.

    Zitat

    Allerdings werden Sie hier ohne entsprechende Nachweise (z.B. Abrollumfang innerhalb 2% Toleranz etc...) kein Glück haben.


    Meine Güte, hat der schonmal einen Taschenrechner/Reifenrechner genommen und 90/90-21 und 80/100-21 verglichen?
    Reifenumfangdifferenz 0,3%!! Tachoabweichung 0%.
    Manchmal frage ich mich echt wie ein aaS(mT) zu dieser Bezeichnung gekommen ist......

    [Nachtrag Michelin]
    nach meinem Einwand das für ein technisches Datenblatt keinerlei Kopie eines Fahrzeugscheins notwendig ist und diese Aufforderung in diesem Sachverhalt ein kleines bisschen gegen das BDSG verstösst, konnte anscheinend dann doch die betreffende Stelle die Datenblätter freigeben und mir zusenden......ohne Worte.
    Interessant ist allerdings das Michelin für den Tracker in der Größe 120/90-18 eine minimale Felgenbreite von 2,5" vorsieht. :shock:
    Der gleiche Reifen als 110/100-18 darf allerdings auf der 2,15" gefahren werden.

    CRF 250 RR Edition - Hyperpro , TRW , Arrow , 550P, kurzes Heck , RR Dekor, Acerbis
    Kove.....???

  • Moin,

    ich habe mich heute einmal mit der Änderung der Reifengröße meiner CRF 300 L ND16, EZ 21, beschäftigt.

    Hierfür hatte ich ein längeres Gespräch mit einem Sachverständigen, der sich viel Zeit genommen und die aktuelle Rechtslage erklärt hat.

    Alles vorher geschriebene in diesem Fred ist mehr oder weniger richtig, allerdings...

    Kurzform: Seit 12/2023 (Änderung der EU Verordnung) ist eine einfach Änderung bzw. Anpassung der Reifengröße nach z.B. WdK Tabelle nicht mehr möglich.

    Langform: Für Fahrzeuge bis EZ 2020 ist eine einfache, technische Änderung, mit entsprechender Berichtigung der Fzg. Papiere, auf Grund der Vorlage z.B. der WdK Tabelle, oder anderer geeigneter Dokumente (z.B. Reifenfreigabe) möglich, nach EZ 2020 nicht mehr. Für Fahrzeuge mit EZ nach 2020 gelten nur die Freigaben laut EG Betriebserlaubnis, alle anderen Änderungen der Reifengröße (egal ob identischer Abrollumfang, etc), die nicht der Betriebserlaubnis zu entnehmen sind, haben immer eine Abnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO (Einzelabnahme) zur Folge.

    Allerdings gibt es auch "Erleichterungen" (über die man allerdings echt lachen muss): Sofern eine Reifenfreigabe für eine andere Reifengröße des Herstellers vorliegt und der Reifen bis 2020 produziert wurde, reicht auch bei aktuellen Fahrzeugen das Mitführen der entsprechenden Reifenfreigabe aus (gilt bis 2025). Ist der Reifen jedoch nach 2020 produziert, dann gilt die Reifenfreigabe des Herstellers nicht mehr.

    Im Klartext: Bei z.B. einer MD44 mit EZ 20 kann man problemlos Reifen nach z.B. Tabelle als einfache technische Änderung abnehmen lassen, auf dem identischen Moped mit EZ 21 (z.B. Lagefahrzeug) geht das nicht mehr und die identische Änderung der Reifengröße verlangt zwingend eine Einzelabnahme.

    Auf mein aktuelles Moped mit EZ 21 kann ich einen Reifen (andere Größe) mit Bj. bis 20 montieren und dann gilt die Reifenfreigabe des Herstellers, ist der Reifen allerdings nach 20 produziert, dann gilt die Freigabe nicht mehr und die Einzelabnahme ist obligatorisch.

    Irre, oder??? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

    Kleiner Witz am Rande: Zwei zur Unterschrift berechtigte Sachverständige (die eine Einzelabnahme durchführen und dokumentieren dürfen), haben sich geweigert das bei einem Motorrad durchzuführen, da sie die Fahreigenschaften bis zur V-max prüfen müssen und dafür nicht die Verantwortung übernehmen wollen. Schon irre bei einer CRF 300 L

    Also "Stichtag" 2020 ist relevant (Baujahr der Reifen oder EZ des Motorrades), danach nur noch per Einzelabnahme.

    Danke EU... es war vorher schon kompliziert genug, aber doch soviel einfach als jetzt :roll:

    Ich warte noch auf eine ausstehende Antwort eines anderen, unterschriftsberechtigten SV, ob er bereit ist die Abnahme durchzuführen, was dafür notwendig ist und was es kosten wird. Ansonsten bleibt es eben bei 80/100 - 21.

    Als ich das Thema Umbereifung von 120/80 - 18 auf 120/90 - 18 ansprach, erntete ich (nach einem kurzen Blick in die Äquivalenztabelle) nur ein Kopfschütteln und müdes Lächeln (wobei man zugab, dass es nur an der Bürokratie und nicht an der technischen Realität scheitert). Also klaffen Therorie und Praxis wieder einmal weit auseinander :evil:

  • Kurzes Update:

    Ich hatte einen Anruf eines eintragungswilligen SV mit Unterschriftsberechtigung: "Ja, kein Problem, das trage ich Ihnen ein. Bringen Sie die Freigabe mit und zeigen die montierten Reifen vor, dann passt das".

    Hä? Auf Nachfrage teilte er mir mit, dass er nur noch auf Grundlage der Freigabe eines Herstellers eine Änderung der Reifengröße eintragen könne. Das beinhaltet dann eine Fabrikatsbindung auf exakt diesen Reifen in der laut Freigabe vorgegebenen Kombination aus VR und HR. Eine pauschale Änderung auf Grundlage der WdK Tabelle oder auf Grundlage einer beliebigen Freigabe sei nur bis 12/23 (wie ich schon erfahren hatte) möglich, darauf sei Anfang Februar noch einmal eindringlich hingewiesen worden. Man könne natürlich beliebig viele Kombination eintragen lassen, für die eine Freigabe vorläge, kostet aber jedesmal die Gebühr für eine Einzelabnahme (ab 120,- € aufwärts) und es müssten die jeweiligen Reifen montiert sein.
    Er ließ keinen Zweifel daran, dass er es aus technischer Sicht für Blödsinn hält und diese Regelung zu immensen Kosten führt, aber ihm seien vom Gesetzgeber die Hände gebunden.

    Eine Änderung bzw. Eintragung auf eine Größe/Reifen, für den keine Freigabe vorliegt sei theoretisch möglich, würde aber umfangreiche Fahrversuche erfordern, was er ablehnen würde, da er dann ja sie Verantwortung übernehmen müsste und im Falle eines Falles regresspflichtig wäre (was ich irgendwie auch verstehen kann). Preis wollte er offiziell nicht nennen, aber geschätzt ab 500,- € aufwärts.

    Ob die neue Reifenkombination dann als Alternative oder als Ersatz (mit Streichung der Originalgrößen und Fabrikatsbindung) eingetragen werden darf, war er sich nicht sicher, er tendiere aber, nach aktueller Rechtslage, zu Ersatz.

    Fazit für mich: Ich bleibe bei 80/100 - 21 alles andere ist (finanzieller) Wahnsinn und birgt ggf. nur Nachteile.

    Totaler Irrsinn!!! 🤮


  • Abwarten... Ob sich das so schon überall herum gesprochen hat. Ich werde das Thema Ende des Monats aufgreifen.

    Na ja, das ist ja keine Mundpropaganda, sondern das sind konkrete Handlungsanweisungen an die jeweiligen Prüforganisationen, die behördlich verordnet sind.

    Ich bin gerne mal gespannt auf Deinen Erfolg, aber letztendlich sind diese Auskünfte ja ungefähr deckungsgleich mit Deinen Erkundigungen, oder?

  • Ich hatte dann noch die abstruse Idee, ich besorg mir irgendwoher einen Reifen mit Produkttionsdstum vor 21 mit Freigabe vom Hersteller und klöppel den ans Moped, fahre beim SV vor, belege somit, dass der Reifen passt und lasse denn dann auf dieser Basis eintragen, denn bis Reifen-Bj. 20 gilt ja angeblich noch die Freigabe.

    Antwort: "Das geht nur bei Motorrädern bis EZ 20, ihre ist EZ 21, da würde ich Ihnen dann genau dieses Reifenfabrikat eintragen und auch nur in Verbindung mit dem passenden Hinterreifen. Hört sich komisch an, aber ich sag lieber nichts weiter dazu."

    Das nenne ich einmal Bürokratie 😂😂😂

  • Moin Lalü,
    Danke für deine Auskünfte. Ich stehe zur Zeit auch vor diesem Problem, will bei meiner Crf 300l auch zumindest für vorne die Größe 90/90/21 gerne eintragen lassen.
    Ich habe aber hier im Ruhrgebiet noch keinen TÜV Beamten gefunden der so etwas eintragen darf/möchte :?
    Diese ganzen EU Geschichten werden immer schlimmer, egal in welchen Bereichen :roll:

    LG Ingo

  • Danke für das detaillierte Nachhaken! Was für ein Irrsinn! Wird sicher wieder die nächsten zwei Jahre geändert 😉.

    Man fragt sich jedoch, welche Vollpfosten sowas verzapfen und wie weit die Interessenvertreter der Prüfstellen da mit drinhängen.

    Maßgeblich ist ja für den Quatsch das Bundeskraftfahramt, dessen Beschlüsse meist 1:1 in EU "Recht" umgewandelt werden.
    Jetzt frag ich mich nur noch, wer wirklich Interesse an der neuen Restlage hat, wir sicher nicht 😉.

    ... und dies ist ja nur eine Katastrophe, von vermutlich vielen die täglich verzapft werden 🤬. Besser nicht drüber nachdenken 🤪.

    Abschließend noch eine Frage an den Experten:
    Wenn mir der ganze Wahnsinn eher peripher tangiert und ich weiter mach, was ich mein, was macht die kontrollierende Behörde im o. g. Beispiel? Ordnungswidrigkeit? Fahrzeug Stilllegung? Sofort ins Gefängnis, ohne vorher über Los zu ziehen?

    PS: Irgendwie kann ich meine zwei Bekannten, die nach Süd- bzw. Mittelamerika ausgewandert sind, immer besser verstehen.

    Nothing for ungood und viele Grüße aus der Häringsmühle
    Kutter
    CRF450L CRF1000L Beta REV3 2xSR500 GS500E MZ250TS und ne 14erTrude ;)


  • Danke für das detaillierte Nachhaken! Was für ein Irrsinn! Wird sicher wieder die nächsten zwei Jahre geändert 😉.

    PS: Irgendwie kann ich meine zwei Bekannten, die nach Süd- bzw. Mittelamerika ausgewandert sind, immer besser verstehen.

    Das glaube ich nicht , da es doch einiges an Geld in die Kassen befördert...
    Und ja die beiden verstehe ich sehr gut!
    Was in der EU alles an Irrsinn verzapft wird ist nicht mehr mit klarem Verstand nachvollziehbar.
    Das ist so weit weg von jeglicher Realität...aber Deutschland übertrifft mit seinen STVZO Maßnahmen alles....denn die anderen EU Länder haben da eine deutlich angenehmere Herangehensweise.

    CRF 250 RR Edition - Hyperpro , TRW , Arrow , 550P, kurzes Heck , RR Dekor, Acerbis
    Kove.....???

  • Dusty Bottoms: Ich wollte auch "nur" 90/90 - 21 ohne Reifenbindung eingetragen bekommen. Wäre, laut Auskunft der verschiedenen SV, bis Mitte Dezember 23 problemlos möglich gewesen, danach nicht mehr, da seitdem andere Regeln gelten.

    Eine Einzelabnahme mit Reifenfabrikatsbindung ist für mich keine Option, insbesondere nicht, falls dann ggf. die originalen Größen ausgetragen werden und somit die Wahlfreiheit bei den Reifen fällt. Schon rein finanzieller Blödsinn, bis Ende 23 knapp 20,- €, danach ab ca. 120,- €! Dann eben weiterhin 80/100 - 21.



    ...
    Abschließend noch eine Frage an den Experten:
    Wenn mir der ganze Wahnsinn eher peripher tangiert und ich weiter mach, was ich mein, was macht die kontrollierende Behörde im o. g. Beispiel? Ordnungswidrigkeit? Fahrzeug Stilllegung? Sofort ins Gefängnis, ohne vorher über Los zu ziehen?
    ...

    Na ja, bei der HU bekämst Du keine Plakette und sonst ist das ein 15,- € Verwarngeld (Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine mitteilungspflichtige Änderung *) nicht unverzüglich mit.
    § 15 Abs. 1, 4, 5, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 180 BKat
    ), auch wenn jetzt viele wieder "Erlöschen BE" und Stilllegung schreien... Nein! Zum Erlöschen BE gehört eine konkrete Gefährdung und schon alleine dadurch, dass es bis Ende 23 möglich gewesen wäre, diesen Reifen legal zu fahren, kann keine Gefährdung begründet werden (es sei denn natürlich, der Reifen schleift an der Gabel, etc.). Den Diskussionen im Nord-Süd Gefälle muss man aber ggf. etwas handfestes entgegen bringen. Auf jeden Fall kann einem so eine Kontrolle den Tag versauen, auch wenn man selbst Recht behält.


    C21; Ich glaube auch nicht, dass es in einem Land ohne regelmäßige "technische" Untersuchung überhaupt jemanden stört, dass da 90/90 statt 80/100 auf dem Reifen steht, Hauptsache das passt. Ich wage sogar zu behaupten, dass es in einem Großteil des EU Auslands niemanden überhaupt interessiert, solange es passt und nichts passiert.

  • Zitat

    Eine Einzelabnahme mit Reifenfabrikatsbindung ist für mich keine Option, insbesondere nicht, falls dann ggf. die originalen Größen ausgetragen werden und somit die Wahlfreiheit bei den Reifen fällt.


    Ein Austragen ist in meinen Augen nicht zu rechtfertigen , da daß Fahrzeug mit der Originalbereifung homologiert wurde und am Fahrzeug ja nichts verändert wurde.
    Die Reifenfabrikatsbindung bezieht sich nur auf die zusätzlich eingetragene Größe und ist in dem Fall leider rechtmäßig (nachdem wieder schön an allen Stellschrauben gedreht wurde den Reifenherstellern und deren dort ansässigen Ingenieuren ihre Kompetenz abzuschreiben!!)....
    Würde der SV die OEM Größen austragen (und somit für ungültig erklären) würde er sich über die EU-Homologation hinwegsetzen (was auch wieder nicht rechtens ist).

    Ich finde es "interessant" das so eine Änderung (bis 12/23 20€ und "Formsache" , ab 01/24 mit erheblichem Aufwand und 600% teurer) einfach mal eingeführt, wird OHNE das man darüber auch nur irgendwo in irgendeiner Weise informiert wird!!!

    Ich wollte mir ja eigentlich 90/90-21 und 80/100-21 eintragen lassen (bei der MD44 eigentlich Formsache), aber nach 3 Gesprächen mit SV´s gebe ich es auf......ohne Montage des Reifens und ohne Probefahrt und Anbauabnahme nichts zu machen (obwohl alle Unterlagen der Reifenhersteller vorliegen, dass dieser Reifen montiert werden darf und die ja schon die Anbauabnahme und Probefahrten durchgeführt haben (so steht es ja auch auf den Unterlagen)).....denen war da auch die WdK tabelle völlig egal....selbst die technische Argumentation da es sich um einen Unterschied von 0,3% im Abrollumfang handelt und er 80/100 serienmäßig auf der 300er montiert ist war denen schnuppe.
    Kommentar zu den Unterlagen der Reifenhersteller von einem SV "..die können ja viel schreiben, wenn der Tag lang ist"...
    dazu fällt mir absolut nichts mehr ein , als mich sprachlos einfach der Ausgangstür zuzuwenden.....

    Soviel dazu:

    Zitat

    Im Klartext: Bei z.B. einer MD44 mit EZ 20 kann man problemlos Reifen nach z.B. Tabelle als einfache technische Änderung abnehmen lassen

    Nein, einfach geht in diesem Land schon lange nichts mehr!
    Und da wundern sich manche noch , dass immer mehr Fachkräfte auswandern.......

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    Kove.....???

  • Punkt 1 finde ich auch bemerkenswert und kann ich nicht so recht glauben. Der SV war sich auch nicht zu 100 % sicher, da die Regelung ja noch recht neu ist.

    Punkt 2 ist sicherlich in irgendeinem Amtsblatt veröffentlich worden und außerdem bekommst Du es ja bei der Prüforganisation brühwarm um die Ohren gehauen... oder welche Form der Info an den Endverbraucher schwebt Dir vor?

    Punkt 3 wäre hier oben wohl möglich, mit montierten Reifen (VR und HR laut Freigabe) und der Herstellerfreigabe würde der Unterschriftsberechtigte die Anbauabnahme ohne Probefahrt durchführen. Ohne Herstellerfreigabe wäre die Probefahrt fällig, die aber 3 SV grundsätzlich beim Motorrad abgelehnt haben.

    Die WdK Tabelle ist inzwischen vollkommen obsolet, auch mein Argument, dass beide Reifengrößen laut Tabelle die gleiche, alphanumerische Bezeichnung tragen und als 3.00 gelistet und somit nahezu identisch sind, wollte man nicht mehr berücksichtigen. Nur Papier oder Probefahrt zählt und dann ausschließlich mit Fabrikatsbindung.

    Als letzten Trumpf habe ich dann noch versucht zu argumentieren, dass meine 250er ja problemlos von 3.00 - 21 auf 90/90 - 21 umgeschrieben wurde und keine § 19 (2) StVZO Abnahme nötig war und wenn man jetzt quasi von 80/100 auf 3.00 als Entsprechung zurück rechnet und dann die Umschreibung von 3.00 auf 90/90 berücksichtigt, keine Einzelabnahme notwendig sei, führte nur zu einem freundlichen Lächeln und der Erklärung, dass das technisch nachvollziehbar aber gesetzlich nicht mehr umsetzbar sei.

    Zu Punkt 4 kann ich nur sagen, dass mir hier im Norden erklärt wurde, dass es so geht. 2020 als Datum der EZ oder Produktionsdatum des Reifens wäre das entscheidende Jahr für die "Vereinfachungen" in der Möglichkeit den Reifen ohne Eintragung zu fahren oder ohne Einzelabnahme eintragen zu lassen (was jetzt technisch gesehen vollkommener Schwachsinn ist, dass 1. die EZ ja nicht den Motorradtyp bestimmt und 2. sich ja niemand einen 4 Jahre alten Reifen ans Moped klöppelt).

    Ich kann nur die Auskünfte, die ich selbst erhalten habe weitergeben und Übernehme daher keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Aussagen. Wenn sich allerdings soviele SV daran halten wollen, dann wird leider etwas Wahres dran sein :roll:

    Edit: Kleiner Joke am Rande... wenn man nachweisen könnte, dass eine bestimmte Reifengröße nicht mehr verfügbar ist (als willkürliches Beispiel: 3.00 - 21 wäre nicht mehr auf dem Markt) und es läge, wie z.B. bei der CRF 250 L/Rally keine Reifenbindung vor, dann würde man die Umbereifung auf die verfügbare Größe natürlich auf Grundlage z.B. der WdK Tabelle durchführen und keine Reifenbindung eintragen. Vielmehr würde man alle der Größe 3.00 entsprechenden Reifen ohne Anbauabnahme eintragen. Da kommt doch echt der Badearzt!!!

  • Hallöchen Gemeinde
    Im Januar 2020 hörte ich von den EU-Regelung
    Welche Deutschland auch um setzen musste.
    Habe mir 2 Satz Brid.Tw301-302 im Januar 20 ,geordert ,sind DOT 19 ,um dem zu entgehen!
    Und ich habe mir 2023 ,Reifen montiert die 4Jahre verpackt im Dunkeln Keller gewartet haben, anschließend zur DEKRA in Moers,der Prüfer sah die Neuen Pellen,und hat sich für die Freigabe überhaupt nicht interessiert,so war es auch 2021 zur HU bei der DEKRA,der Prüfer war Happy und drehte gleich 2 Runden mit meiner CRF um die Prüfstelle ,ich bin froh mit dem 80/100-21 welcher deutlich besser als der 3.00 auf der Straße harmoniert,auf meiner MD38
    Erst wenn der Reifen gefahren wird , beginnt der Alterungsprozess, und bis 3 Jahre im Handel sind es neuwertige Reifen.

    Gruß aus Süd-Spanien Uli

    Nichts ist so Beständig,wie die Veränderung!

  • Zum Thema Alter habe ich auch eine kleine Anekdote:
    Vor 2 Jahren habe ich einen Satz Heidenau K60 auf Kleinanzeigen vertickt, der von 2010 war. Da kommen Leute auf die Idee einen zu belehren usw. Meiner Ansicht nach war der Reifen immer noch astrein. Gelagert im Dachboden meiner Garage. Der Gummi war weder hart noch sonst was, aber wichtig haben sich da 2 auf jeden Fall gemacht. "Ob ich mir der Haftung beim Verkauf bewusst wäre!" Ob der Reifen alt ist oder nicht, ist die eine Sache. Den Zustand sollte dann jeder selber bewerten (dürfen). :ugeek:

  • Ich tanze hier mal wieder aus der Reihe. Genau die Eintragung, die ich vor 2 Jahren an meiner 22er CRF300L (die dank Rahmenschaden inzwischen anderswo ihr Unwesen treibt) hab machen lassen, habe ich heute an meiner 23er CRF300L machen lassen. Da ich in der gleichen Dekra Niederlassung war und zufällig auch noch an den gleichen Prüfer geraten bin, ging das sogar ohne Probefahrt. Eingetragen wurden der Magura Lenker inkl Lenkerhalterung auf Basis der vorliegenden ABE (für eine MD44) und die geänderte Bereifung aus Basis der TÜV Bescheinigung und Einzelabnahme am Motorrad. Statt 80/100-21 jetzt 90/90-21 und statt 120/80-18 jetzt 120/90-18. Das wurde als zusätzliche Bereifung ohne Reifenbindung eingetragen. Geänderte Reifengröße allerdings nur in Kombination.

    Ich bin jetzt nicht mit Nachdruck darauf rumgeritten, dass die Eintragung, die er mir gerade gemacht hat, ja eigentlich gar nicht mehr geht, habe aber im voraus erst bei seiner Kollegin und beim 2. Besuch bei ihm nachgefragt, ob es da irgendeine neue Änderung gäbe, die das unmöglich mache. Haben beide verneint. Die meinten mit Freigabe vom Reifenhersteller wäre es ganz einfach, mit einfacher TÜV Bescheinigung geht es per Einzelabnahme immernoch wie bisher: Vorstellung mit eingebautem Reifen und dann Prüfung am Motorrad auf Freigängigkeit und prüfen im Fahrversuch, dass der Tacho immernoch ausreichend vor geht und das ABS noch regelt. Der Fahrversuch ist bei mir diesmal entfallen, weil er den ja vor 2 Jahren schon am baugleichen Motorrad gemacht hat. Dadurch ist es auch 100€ günstiger geworden.
    Der O Ton war in etwa: "dafür machen sie ja eine Einzelabnahme bei einem Sachverständigen. Ich schaue mir das an und wenn ich das technisch vertreten kann, gebe ich das frei"

    Und er hat das alles nicht einfach stumpf vom letzten Mal abgeschrieben, sondern sich Zeit genommen und Gedanken gemacht. Was ich noch nicht wusste: die Achslasten haben sich von 2022 zu 23 verändert. Vorne von 106 auf 103kg und hinten von 198 auf 201kg. Deshalb ist der eingetragene Last index jetzt vorne und hinten ein anderer. Vorne statt 30 jetzt 29 und Hinten statt 52 jetzt 53
    Also der war schon gründlich, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass ihm da ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist. Offenbar geht es immernoch, so der SV denn will

  • Moin Alex, das hört sich nach einem willigen SV mit echtem Sachverstand und Interesse an 👍🏻

    Danke für diese Info! Was hat der Spaß dieses Mal gekostet?

    "Geänderte Reifengröße allerdings nur in Kombination." bedeutet was genau?

    Du darfst den 90/90-21 nur in Kombination mit dem 120/90-18 fahren?

    Oder habe ich das falsch interpretiert?

    Infos gerne als PM 😉

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