Na ja, bwm hat auch diese Frage beantwortet.
Bei der rechtschutzversicherten Klagefreudigkeit des Durschnitts-Almans wird sicherlich kein Hersteller eine Freigabe für etwas ausstellen, was er nicht ausgiebig selbst getestet und für gut befunden hat.
Das kann ich total verstehen.
Dafür kann dann ja ein Sachverständiger eine entsprechende Genehmigung, nach sachverständiger Begutachtung, erteilen.
Sofern er denn wirklich über entsprechenden Sachverstand und den Willen Verantwortung fürs eigene Handeln zu übernehmen verfügt 😂😂😂