Was interessiert bei einer modernen CRF die StVZO, wenn hier die EG Zulassungsvorschriften angewendet wurden.
Beim Anbau von Nebelscheinwerfern hast du hier auch Unterschiede, nach StVZO dürfte keiner mit zweien davon rumfahren.
Als Konsequenz einer nationalen Zulassung nach StVZO müsstest Du dann mit einer entsprechend langen, hinteren Radabdeckung (Kante der Radabdeckung höchstens 150 mm über der Mitte der Hinterradachse) leben, wie bei den Mopeds der 80/90er Jahre üblich :lol: Ein Umbau auf ein kurzes Heck wäre dann quasi unmöglich.
[url=https://www.motorradonline.de/ratgeber/recht…%20Radabdeckung.]Hier[/url] ein kurzer Überblick über die Unterschiede StVZO/EU Zulassung.
Da alle CRF 250/300 L/Rally unzweifelhaft nach 1994 homologiert worden sein dürften, sollten sie nach EU Recht zugelassen sein ;)