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  • Hallo zusammen,

    ich war heute bei mir in der Gegend auf der Suche nach Waldstücken\-einfahrten, die nicht direkt mit einem Verbotsschild oder als Naturschutzgebiet gekennzeichnet sind. Hab ein paar Abschnitte gefunden und die mir begegneten Wanderer haben meist freundlich gegrüßt. ;)
    Bin ich damit rein rechtlich auf der sicheren Seite oder gibt es da noch irgendwelche allgemeinen Regelungen zu beachten? Die Angaben im Netz sind irgendwie widersprüchlich. Wie handhabt ihr das? Habt ihr schon mal negative Erfahrungen diesbezüglich gemacht (Bußgeld, etc.)?

  • Moin,

    hilfreich wäre zu wissen, in welchem Bundesland denn "Deine Gegend" liegt.

    Es gibt zwar Bundesgesetzgebung, aber jedes Bundesland hält da in Sachen Naturschutz, Emissionen, Wald, etc. noch ein paar Spezialitäten parat.

  • Mir geht es vor allem um Sachsen. Gefunden habe ich das sächsische Naturschutzgesetz und Waldgesetz, aber bei den Formulierungen gibt es ja immer etwas Interpretationsspielraum. Je nach Interessenlage. :)


  • Mir geht es vor allem um Sachsen. Gefunden habe ich das sächsische Naturschutzgesetz und Waldgesetz, aber bei den Formulierungen gibt es ja immer etwas Interpretationsspielraum. Je nach Interessenlage. :)

    Geh Male davon aus, dass die Ordnungsbehörde in Sachen Naturschutz den Spielraum nicht zu Gunsten des Endurofahrers interpretieren wird.

    Das Sächsische Naturschutzgesetz ist da, im Gegensatz zu anderen NatSchG, recht eindeutig.

  • Das Befahren von Waldwegen, die keine öffentlichen Wege zwischen zwei Orten oder ähnliches sind, ist eigentlich in ganz Deutschland verboten, je weiter weg man von Ballungszentren ist, desto entspannter sind die Leute, langsam und leise fahren, auch mal für Reiter anhalten, freundlich grüßen, dann kommt man eigentlich ungeschoren davon....
    Wenn man doch angeschissen wird, ist man, wenn man auf Fahrwegen geblieben ist, meist im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, fernbleiben sollte man von Biosphärenreservarten u.ä. das wird teuer, die sind aber auch alle beschildert....
    Auf Kompass Wanderkarten sind recht zuverlässig alle gesperrten Wege gekennzeichnet, damit kann man sich schöne Routen auf legalen Strecken zusammenstellen....


  • Das Befahren von Waldwegen, die keine öffentlichen Wege zwischen zwei Orten oder ähnliches sind, ist eigentlich in ganz Deutschland verboten, je weiter weg man von Ballungszentren ist, desto entspannter sind die Leute, langsam und leise fahren, auch mal für Reiter anhalten, freundlich grüßen, dann kommt man eigentlich ungeschoren davon....
    Wenn man doch angeschissen wird, ist man, wenn man auf Fahrwegen geblieben ist, meist im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, fernbleiben sollte man von Biosphärenreservarten u.ä. das wird teuer, die sind aber auch alle beschildert....
    Auf Kompass Wanderkarten sind recht zuverlässig alle gesperrten Wege gekennzeichnet, damit kann man sich schöne Routen auf legalen Strecken zusammenstellen....

    Danke für die Infos.
    In den bekannten online Planung s Tools gibt's irgendwie keine Möglichkeit,die Auswahl darauf einzuschränken,oder?
    Gruß Mago

  • Mir ist nichts derartiges bekannt, sind ja auch alle eher für Straßenfahrer gedacht..
    Es sollte aber möglich sein, Wegpunkte fürs Navi zu erstellen, wenn man sich die Karte neben den PC packt und dann mit den sonst verwendeten Routenplaner arbeitet....

  • Also, da ich recht häufig auf Feldwegen und kleineren Verbindungswegen unterwegs bin habe ich darüber schon etwas informiert.

    In Hessen ist die Sachlage so:
    nicht ausdrücklich gesperrte Feldwege (Zeichen 205) sind für jeden befahrbar! Sie zählen zum öffentlichen Verkehrsraum, daher finden alle Vorschriften der StVO, StVZO etc Anwendung!

    Waldwege sind nach dem Hessischen Waldgesetz grundsätzlich NICHT für jedermann befahrbar. Das ist auch keine Owi nach dem Bußgeldkatalog wie bei Verbot der Durchfahrt (10 €), sonder nach dem HessWG, also ab 150 € aufwärts!

    Zusätzlich gibt es noch Regelungen der einzelnen Waldbesitzer (Privatwald, Gemeindewald), da kommt es auf die Gemeinde an.

    Grundsätzlich fahre ich NIE durch Waldgebiete, nur Feldwege. Und die Grundsätze von Rücksichtnahme etc beachte ich absolut! Dann hat man auch kaum Probleme mit Spaziergänger, Reitern, MTBler.

    Ach noch was: ich fahre nie am Wochenende, da ist zuviel Betrieb auf den Wegen!

    Two beers or not two beers?!? 8-)

  • Ach noch was: ich fahre nie am Wochenende, da ist zuviel Betrieb auf den Wegen!
    [/quote]


    ...außer es regnet ganz furchtbar! :roll:
    Hat ( trotzdem) Spaß gemacht!
    Gruß Mago

  • Sorry, Herb, muss mal korrigieren:
    Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren.
    Zeichen 250 = Verbot der Durchfahrt.
    Waren die Tasten wieder vertauscht ?! :mrgreen:
    LG Sylvia

    Ach ja, ich hab mal gelernt/gehört:
    sobald der Weg nicht asphaltiert ist, gilt er nicht als Straße und darf nicht so einfach befahren werden.
    Ist da was dran ??

  • Nö, da ist nix dran. In MV gibt es reichlich offizielle Straßen, die keine Asphaltdecke tragen und bei mir um die Ecke führt eine offizielle Straße, die vollkommen legal mit Kraftfahrzeugen aller Art befahren werden darf, mitten durch den Wald und ist auch nicht asphaltiert.

  • Asche auf mein Haupt! Natürlich, Z 250! :lol:

    Genau so sieht es aus!

    In meiner alten Heimat gibt es im Vogelsberg tatsächlich auch noch ein paar Naturstrassen, die nicht asphaltiert sind und legal befahren werden können. Meist steht da ein VZ mit Tempolimit 30 oder 50, und das ist für mich das Ausschlaggebende, damit ist der Weg nämlich für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet!

    Two beers or not two beers?!? 8-)

  • :D Na zum Glück, dann kann man ja wieder richtig angasen! :lol:

    An einem Radweg steht bei uns ein ausrangierter Blitzer, das alte Modell auf dem Pfahl! Das hat sogar schon für Irritationen bei Radlern geführt... :x

    Two beers or not two beers?!? 8-)

  • Der große Teil der Fahrradfahrer ist ja nun schon zum Mofa (E Bike) übergewechselt.
    Ist schon seltsam für ein Mofa bedarf es einer Prüfbescheinigung und ein Mindestalter so wie eine Versicherung plus Helmpflicht.
    Während E Bikes da keine Auflagen haben!
    Mir sind beim Motorradfahren schon mehrfach 80 jährige auf ihren Mofa mit Tagfahrlicht und klingelnt aus einem Seitenweg komment quer gekommen.
    Die neuen Kapitäne der Landstraße......... :o

  • Mit dem Pedelec darf man aber ganz legal da rum fahren, wo es fürs Moped verboten ist, die Dinger gelten eben als Fahrrad, keine Kraftfahrzeuge...


  • Mit dem Pedelec darf man aber ganz legal da rum fahren, wo es fürs Moped verboten ist, die Dinger gelten eben als Fahrrad, keine Kraftfahrzeuge...

    Das ist ja das Problem! So ein Pedelec ist mit einem Handgriff dann gut 50 km/h schnell, illegal, aber wer will es feststellen.

    Lebensältere Herren im Rennraddress auf E-Bike oder Pedelec, vollkommen überfordert mit der "Leistung", haben mir die Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit verleidet, denn die neuen Könige des Radweges haben mich mehr als einmal in Gefahr gebracht. Beim überholen z.B. stur auf Dich zugehalten, weil man ist ja wer, wenn man schon soviel Geld für sein Stromrad ausgibt, Platz da, niederes Pedalierpack! Die Krönung war der Herr, der mich an der Ampel wegschubste, als ich seinem Formel 1 Pedelec nicht schnell genug startete. Ich vermute hier setzt sich auf dem Radweg das fort, was auf der Autobahn inzwischen alltäglich ist. Baut BMW eigentlich E-Bikes? :lol:

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