Ersatzteile: Modellbezeichnungen 250LA vs LAH

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  • Hallo zusammen,

    ich brauche einen (Hand)Bremshebel als Ersatzteil für meine CRF250LA (MD44).
    Bei Bikeparts habe ich nun nach meiner Maschine gesucht und finde dort ein 2018er Modell, allerdings nur mit der Bezeichnung LAH. Augenscheinlich handelt es sich um mein Motorrad und erfreulicher Weise gäbe es den passenden Bremshebel dann auch bei Bikerz Bits. Da mir empfohlen wurde soetwas immer als Ersatzteil dabei zu haben, wenn es ins Gelände geht, würde ich mir natürlich gerne welche auf Halde legen und lieber in Thailand bestellen als beim Honda-Händler, der ca. 30€ dafür haben möchte. Aber es bleibt eine Restunsicherheit, aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnungen.

    Kann mir jemand sagen, was es mit dem H auf sich hat? Kann ich Teile für die "LAH" problemlos für meine LA nutzen?

    Viele Grüße
    Naffa

    Edit: Wenn ich es auf Michaels Seite richtig verstehe, könnte das H auch zum 2018er Baujahr gehören und meine entsprechend dann auf der Website mit LAK aufgeführt sein. In meinem Fahrzeugschein steht zwar auch das K ind er Fahrgestelltnummer, aber unter "Handelsbezeichnung" steht eben nur LA. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann aber auf Bikeparts mit der Bezeichnung LAK richtig liege? *verwirrt*

  • Spielt das eine Rolle? Egal welches der Modelle du wählst - haben doch alle den Bremshebel 53175-KZZ-900. Dein Bikeparts-Link ist übrigens der Kupplungshebel.

  • Oh, ja, den wollte ich gleich mitbestellen und hab wohl dann hier den falschen Link kopiert. Danke für den Hinweis!

    Ich hatte auch genau diesen Gedanken, dass eh "alle" den gleichen Hebel zu haben scheinen. Mir ging es aber auch grundsätzlich um ein Verständnis der Bezeichnungen wenn man mal wieder was braucht. (:

  • Nur als ganz generelle Idee: ich habe mir andere (bessere) Hebel geholt und führe den Originalen als Ersatz und zum Umbau im Falle einer Pozileikontrolle mit. Der alternative ist nämlich nicht so ganz legal
    Zeta ZE44-5011 ist das Hebelset für die 250er oder 300er


  • ...und zum Umbau im Falle einer Pozileikontrolle mit.


    "Hallöchen Herr Officer, warten sie mal bitte kurz - ich muss da noch was kurz umbauen" - oder wie soll das dann bitte laufen? :lol:

  • Zur ursprünglichen Frage:

    250 LA ist die normale L mit ABS, LAH ist die Rally mit ABS.

    Dürften aber die gleichen Lenkerarmaturen sein.

    Two beers or not two beers?!? 8-)


  • Zur ursprünglichen Frage:

    250 LA ist die normale L mit ABS, LAH ist die Rally mit ABS.

    Dürften aber die gleichen Lenkerarmaturen sein.

    Das A für ABS ist klar, beim H wird allerdings keine Rally aufgeführt. Es scheint, dass die CRF250L ab 2019 aus irgendeinem Grund als CRF250LAH bezeichnet wird. Die Rally hat eigentlich LRA.

  • Das Alphabet könnte helfen, ist bei Japanern häufig so. 2019 ist das 8. Produktionsjahr und das H der 8 Buchstabe im Alphabet. Wenn ich jetzt 2012 mit A anfange....

    RLA müsste dann die Rally Mj. 2017 sein 🤔 RLD habe ich schon irgendwo gelesen 🧐

    3 Mal editiert, zuletzt von LaLü (12. März 2022 um 09:54)


  • "Hallöchen Herr Officer, warten sie mal bitte kurz - ich muss da noch was kurz umbauen" - oder wie soll das dann bitte laufen? :lol:

    So ähnlich. Mit dem anderen Bremshebel würden sie das Mopped im worst case direkt vor Ort stilllegen. Wenn man den Originalen ran bauen kann muss man nur die Strafe zahlen

  • Stilllegen wegen eines Bremshebels ohne BE wird rechtlich schwer haltbar sein.

    Aber nach der bwm Methode wird man Vorsatz unterstellen und das Bußgeld deshalb verdoppeln 💸

  • Nö. Ich habe alle Hebel immer als Ersatz dabei. Darunter natürlich auch den Bremshebel. Und ich wusste natürlich nicht, dass der so nicht zulässig ist.

    Mir ist bewusst, dass das vorrangig entertainment ist aber mit der Argumentation "der Hebel könnte ja schlecht entworfen sein und im Betrieb brechen, sodass man auf einmal keine Bremse mehr hat" funktioniert die Stilllegung in erster Instanz vermutlich erstmal

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    Stilllegen im Sinne von: darf erstmal nicht mehr selbst bewegt werden, man muss den Mangel beheben und das Mopped zur Prüfung vorführen.

  • Ganz ehrlich? Wenn zur Meinungsbildung Krawall TV heran gezogen wird, dann bin ich raus (Hier und auch bei vergangenen Themen)!

  • Das ist halt eine zugänglichere Quelle. Aber gerne auch als Zeitung
    https://www.alfelder-zeitung.de/index.php/Stor…ort-stillgelegt

    Zitat

    In einem Fall war ein nicht zugelassener Bremshebel am Motorrad verbaut. Der Fahrer konnte seine Fahrt fortsetzen, nachdem er den Original Bremshebel wieder montiert hatte.

    Und nochmal woanders
    https://www.faz.net/aktuell/rhein-…e-16917758.html

    Zitat

    Kupplungs- und Bremshebel sind unzulässig, sein Motorrad wird stillgelegt.

    Ob das schlussendlich so Bestand hat kann nur ein Richter beurteilen. Vor Ort hilft mir das aber auch nicht, denn stillgelegt ist die Karre dann trotzdem erstmal


  • Stilllegen wegen eines Bremshebels ohne BE wird rechtlich schwer haltbar sein.

    Aber nach der bwm Methode wird man Vorsatz unterstellen und das Bußgeld deshalb verdoppeln 💸


    Auf jeden Fall gibt's erstmal Ärger! Die Leute von der Rennleitung sind ja auch nicht blöd. Und wenn sie sich dann auch noch verscheissert vorkommen müssen, könnte es sein, dass sie umso genauer hinschauen. Ich sage dann nur: Wer's braucht....
    Muss man immer jeden Sch... aus Prinzip bis kurz hinter die jeweilige Grenze ausreizen?


  • Nur als ganz generelle Idee: ich habe mir andere (bessere) Hebel geholt und führe den Originalen als Ersatz und zum Umbau im Falle einer Pozileikontrolle mit. Der alternative ist nämlich nicht so ganz legal
    Zeta ZE44-5011 ist das Hebelset für die 250er oder 300er


    Das läuft dann schön unter Vorsatz und wird dann noch teurer.

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