Na ja, ich habe in meinen Autos auch nie die BE dabei, in der alle möglichen und zulässigen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt sind und das können viele sein. Bei einem Opel Astra T98 sind das z.B. 4 DIN A5 Seiten. Seit Einführung der ZB Teil I und II ist ja nur noch eine Reifengröße in der ZB I eingetragen. Eine Kontrolle der Zulässigkeit ist so nur noch sehr schwer möglich, der Schutzmann müsste ggf. div. Datenbanken durchforsten. Das die Beweislast beim Fahrzeugführer liegt wage ich einmal stark zu bezweifeln und behaupte das Gegenteil.
Die besagte Tabelle ist vom wdk (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie) und wird als von div. SV als offiziell anerkannt. Ich werde die aber weder hier veröffentlichen, noch verschicken (nur falls jemand fragt!).