Morgen,
ich mache jetzt einen neuen Thread auf, hoffe das ist ok so.
Betrifft die MD44 mit eingetragenen Größen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 - und Deutschland falls das unklar ist):
Vorne 3.00-21 51P
Hinten 120/80-18M/C 62P
Ausgangssituation: Ich möchte die 90/90-21 für das Vorderrad eintragen lassen um die Reifenauswahl zu vergrößern.
Außerdem wollte ich den Michelin Anakee Wild aufziehen. Dazu habe ich nur eine Herstellerbescheinigung mit 80/90-21 gefunden auch wenn es den Reifen in 90/90-21 geben soll.
Die erste Prüfstelle:
- Eintragung möglich nachdem ich den Reifen montiert habe. Anschließend wird eine Begutachtung (§21) gemacht und der Reifen wird MIT REIFENBINDUNG abgenommen. Damit kann eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung erfolgen.
- Die Abnahme muss für jeden Reifen mit abweichender Größe (also nicht 3.00-21) separat erfolgen.
- Allgemeine Freigabe einer Reifendimension geht nur wenn es vom Fahrzeughersteller eine Freigabe anderer Reifengrößen gibt.
Telefonische Rückfrage bei Honda:
- es gibt keine weitere Reifenfreigaben ausser den oben genannten, ich muss das über die Reifen-Herstellerbescheinigung machen. Für ausgelaufene Fahrzeugmodelle kümmern sich die Reifenhersteller um die Freigaben, für aktuelle Fahrzeuge der Hersteller selbst.
Ich habe noch bei einer weiteren Prüfstelle angefragt, Antwort steht aus.
Jetzt stehe ich aber da und frage mich: wie ist es überhaupt legal möglich sich eine Reifenfreigabe ohne Reifenbindung eintragen zu lassen? Reifen-Herstellerbescheinigungen sind Reifengebunden, der Fahrzeughersteller hat auch nichts anzubieten.
Mein Plan ist jetzt noch ein paar Prüfstellen anzufragen bis ich eine andere Antwort bekomme ... aber das kann doch nicht die Lösung sein.
Gruß
Christoph